Bußgelder bei privaten Turnierserien

Hallo,

dürfen bei privaten (nicht vom Verband organisierten) Sportturnierserien Bußgelder ausgerufen werden?
Wenn ja, akzeptiert man diese mit der Anmeldung zum Turnier?

Dürfen auch willkürlich Bußgelder verhangen werden, oder nur die, die auch in den Teilnahmebedingungen stehen?

Danke!
Lars

Hallo,

dürfen bei privaten (nicht vom Verband organisierten)
Sportturnierserien Bußgelder ausgerufen werden?
Wenn ja, akzeptiert man diese mit der Anmeldung zum Turnier?

Dürfen auch willkürlich Bußgelder verhangen werden, oder nur
die, die auch in den Teilnahmebedingungen stehen?

Worum geht es konkret? Stehen die „Sünden“ und die folgenden Bußgelder in den Teilnahmebedingungen zum Turnier?

Gruß:
Manni

Hallo Manni, vielen Dank für deine Antwort.
zunächst sei gesagt, ich werde die Frage nicht in der Ich-Form formulieren, weil sie sonst gelöscht wird (leider schon 2x passiert).

Angenommen ein Spieler kommt zu spät zum Turnier, wird zunächst disqualifiziert, nach Diskussionen darf er doch mitspielen und nach dem Turnier wird ihm ein Bußgeld verhängt (weil er zu spät war). In den Teilnahmebedingungen stehen jedoch nur Bußgelder gegen Verstöße gegen die Kleiderordnung.

Angenommen ein Spieler musste wegen seiner Verspätung trotzdem ein Bußgeld zahlen, mit welcher rechtlichen Begründung (§ und Gesetz) kann der Spieler das Bußgeld zurückverlangen?

Vielen Dank!
Lars

Hallo!

zunächst sei gesagt, ich werde die Frage nicht in der Ich-Form
formulieren, weil sie sonst gelöscht wird (leider schon 2x
passiert).

Ich bin als Moderator dieses Brettes froh, dass Du es bereits im dritten Anlauf kapiert hast. Manche lernen es überhaupt nciht (leider schon 1000x passiert).

Angenommen ein Spieler kommt zu spät zum Turnier, wird
zunächst disqualifiziert, nach Diskussionen darf er doch
mitspielen und nach dem Turnier wird ihm ein Bußgeld verhängt
(weil er zu spät war). In den Teilnahmebedingungen stehen
jedoch nur Bußgelder gegen Verstöße gegen die Kleiderordnung.

Bußgelder können nur von Behörden und aufgrund besonderer gesetzlicher Grundlagen verhängt werden. Ich gehe davon aus, dass Du von einer Vetragsstrafe sprichst. Dann ist die Frage: War der Spieler vorher schon angemeldet oder nicht? Wenn nicht: Er hätte ja einfach nach Hause gehen können.

Wenn ja, ist die Frage, ob die „Verhängung des Bußgeldes“ als individuell vereinbarte Vertragsstrafe anzusehen ist. Vieles spricht dafür, insbesondere für die Rechtmäßigkeit, denn er hätte dieses Geld ja nicht bezahlen müssen, sondern - s. o. - einfach nach Hause gehen können. Dann wäre höchstens noch die Frage, ob er sein Startgeld zurück verlangen kann oder, was auch interessant wäre, ob die Zahlung aufgrund einer Zwangs- oder B edrohungssituation geleistet worden wäre. Kommt ja schon mal vor im Spielermilieu.

Hallo, danke für deine Antwort.
der Spieler, wie jeder andere Spieler auch, hat sich per Email für das Turnier gemeldet. Zahlung erfolgt immer vor Ort.
Nach der Diskussion, ob er denn nun spielen darf oder nicht, nachdem er zu spät gekommen ist, zahlte er sein Startgeld plus 10 Euro Pfand. Diesen Pfand muss jeder Teilnehmer mit dem Startgeld zahlen, da in den Teilnahmebedingungen vorgeschrieben ist, dass ein ausgeschiedener Spieler noch ein Spiel als Schiedsrichter agieren muss. Tut er dies, bekommt er seine 10 Euro zurück.

Angenommen der Spieler hat nach seinem Ausscheiden ein Spiel geleitet, ihm wurde jedoch von der Turnierleitung sein Pfand nicht ausgehändigt, mit der Begründung, dass der Pfand als Strafe (Vertragsstrafe/Bußgeld) für das zu späte Erscheinen einbehalten wird.

In den Teilnahmebedingungen sind jedoch nur monetäre Strafen bei Verstößen gegen die Kleiderordnung und bei unterlassener Schiedsrichterleistung nach dem Ausscheiden vorgesehen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Spieler sein einbehaltenes Strafgeld zurückfordern?

Vielen Dank!