Bußgelder im Insolvenzverfahren

Guten Morgen alle miteinander,

kann man eigentlich Bußgelder als Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden?
Falls ja: Was müsste man dabei beachten.

Im Voraus besten dank für Eure Antworten.

Euer
Ebenezer

Tante Gugel hätte geholfen:

Von welchen Schulden kann ich nicht befreit werden?

Schulden aus Geldstrafen, Bußgeldern und Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben auch nach einem Insolvenzverfahren bestehen.

Gruß Michael

Hallo!

kann man eigentlich Bußgelder als Forderung
zum Insolvenzverfahren anmelden?

Bußgelder resultieren aus verbotenen Handlungen, sind deshalb keine Forderungen gegen die Insolvenzmasse und fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Soll heißen: Der insolvente Schuldner muss Bußgelder bezahlen. Allerdings können Bußgelder wegen des Vollstreckungsverbots während der Wohlverhaltensphase nicht per Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Das geht erst nach Ende der Wohlverhaltensphase.

Neben dem Bußgeld werden i. d. R. Verwaltungskosten erhoben, die als Forderung gegen die Insolvenzmasse angemeldet werden können und unter die Restschuldbefreiung fallen. Das gilt natürlich nur, soweit der Vorgang aus der Zeit vor Eröffnung des Inso-Verfahrens stammt.

Anm.: Manche Dienststellen wie z. B. Zollämter, reagieren hartleibig und begriffsstutzig, wenn jemand die Gesamtforderung auseinanderklamüsert und darauf besteht, dass Verwaltungsgebühren, Portokosten, Zinsen etc im Inso-Verfahren anders als das reine Bußgeld zu behandeln und als Forderung gegen die Masse anzumelden sind.

Gruß
Wolfgang