Hallo auch…
(Es ist mir wirklich nicht selber passiert, ich erinnere mich auch nur nach vernebelt an das Gespräch, in dem der Sachverhalt zur Sprache kam, es war Neujahr um 3 Uhr morgens…)
Man stelle sich vor, man hat es eilig und wird auf einer bayrischen Landstraße geblitzt.
Kurzer Blick in den Katalog aus dem Hause Bußgeld: 33km/h zu schnell kosten außerorts 75 Euro und drei Punkte. Nun muss aber eine Person für besagtes Vergehen 125 Euro bezahlen.
Des öfteren habe ich in letzter Zeit in meinem Bekanntenkreis vernommen, dass in Bayern anscheinend andere Sätze für Bußgelder im Straßenverkehr gelten würden.
Glauben kann ich das nicht. Denn meiner Meinung nach sollte die Strafe doch unabhängig vom Tatort verhängt werden, oder?
Oder sind Bußgelder neuerdings Ländersache?
MfG
KB
33km/h zu
schnell kosten außerorts 75 Euro und drei Punkte.
Tja, nach kurzer Prüfung: Nr. 11.3.6, Deine Rechnung geht auf.
Denn meiner Meinung nach sollte
die Strafe doch unabhängig vom Tatort verhängt werden, oder?
Meiner Meinung nach nicht. Eine Ermessensentscheidung sollte immer in Abhängigkeit der Umstände des Einzelfalles getroffen werden. Die BKatV gibt hier auch nur Regelsätze aus. Akteneinsicht, Einspruch und hoffen!
Oder sind Bußgelder neuerdings Ländersache?
Wie gesagt, sie sind Richtwerte.
Hallo,
es gibt zwei Gründe für die Erhöhung des Bußgeldes:
-
Ein Blick ins Zentralregister in Flens entlarvt Dich als „Punktesammler“, dann darf „das Bußgeld angemessen erhöht werden“. Bei mir waren es mal 60€ anstelle 40€, weil gerade noch ein paar Altpunkte standen.
-
Es kam ein Sachverhalt der Gefährdung etc. dazu.
gruß
dennis