Nachdem ich im Internet keine klaren Antworten gefunden habe, frage ich hier:
Welche Bußgelder / Strafen gibt es für das Fahren eines Mofas / Mopeds
Ohne Helm
Ohne Prüfbescheinigung bzw. Führerschein
Alkoholisiert bzw. auf Drogen
Mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen
Mit mehreren Personen (so wie das in vielen Ländern üblich ist)
Mit Fahrradanhänger bzw. selbstgebastelten Anhänger
Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten. Bitte nur Antworten wenn ihr es auch wirklich wisst. Bitte keine dummen Kommentare über Moral und so( ich weiß, ihr könnt es sowieso nicht lassen). Danke!
Nachdem ich im Internet keine klaren Antworten gefunden habe,
frage ich hier:
Welche Bußgelder / Strafen gibt es für das Fahren eines Mofas
/ Mopeds
Alkoholisiert bzw. auf Drogen
möglich bis 7 Punkte / Entziehung der Fahrerlaubnis / Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe
Die weiteren Fragen beantwortet Ihnen jede Polizeidienststelle.
Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten. Bitte nur
Antworten wenn ihr es auch wirklich wisst. Bitte keine dummen
Kommentare über Moral und so( ich weiß, ihr könnt es sowieso
nicht lassen). Danke!
Nachdem ich im Internet keine klaren Antworten gefunden habe,
frage ich hier:
Welche Bußgelder / Strafen gibt es für das Fahren eines Mofas
/ Mopeds
Ohne Helm
Verwarnung ( unter 35 € )
Ohne Prüfbescheinigung bzw. Führerschein
Beim MoFa: Verwarnung, ( wiederholt dürfte teurer werden )
Moped und sonstige 45-er: ( FE nicht dabei, Verwarnung )
Nicht im Besitz einer FE : Straftat wegen fahrens ohne Führerschein und Punkte. ggf. Sperrfrist bezüglich Erwerb einer FE.
Alkoholisiert bzw. auf Drogen
Auch da dürfte jeweils schnell die Straftat erreicht sein.
( Alkohol hat die bekannten Promillegrenzen, die vergleichbar mit denen allgemeiner Kraftfahrzeuge sind )
FE - Entzug ( sofern vorhanden ) Punkte. ggf. Sperrfrist bezüglich Erwerb einer FE.
Möglicherweise mit weiteren Auflagen seitens der FE - Stelle verbunden.
Mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen
Allgemein bei KFZ wäre es ein Bußgeld + Punkte.
Mit mehreren Personen (so wie das in vielen Ländern üblich
ist)
Verwarnung oder Bußgeld, wenn dann auch noch eine Gefährdung des Verkehrs verbunden ist.
Mit Fahrradanhänger bzw. selbstgebastelten Anhänger
Nicht wirklich und eindeutig ausgeschlossen. Hier können TÜV , Dekra etc. je nach " Bauart " des Anhängers, Gewicht und dem dafür vorgesehenem Zugfahrzeug beraten.
Eine geeignete AHK muß zuvor in der ABE bescheinigt werden.
( Also TÜV - Abnahme bzgl. ordnungsgemäßer Anbringung )
Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten. Bitte nur
Antworten wenn ihr es auch wirklich wisst. Bitte keine dummen
Kommentare über Moral und so( ich weiß, ihr könnt es sowieso
nicht lassen).
Steht denn sowas nicht auch im Lehrbuch drin, oder geben die Fahrschulen ihren Schülern so etwas nicht mehr an die Hand ?