Bußgeldgeld nach knapp 3 Monaten

Hallo zusammen,

weiß jemand wie hier in diesem, natürlich nur rein theoretischen Fall, die Sachlage ist?

Person A wurde in einem Mietauto von einer festinstallierten Autobahngeschwindigkeitskontrolle geblitzt, nach Abzug der Toleranz um 11 km/h zu schnell (wären lt. Bussgeldkatalog EUR 20). Das mitgelieferte Foto zeigt die untere Gesichtshälfte, ist auf dem Ausdruck allerdings ziemlich verschwommen.
Der Bescheid kam 4 Tage vor Ablauf von 3 Monaten ins Haus geflattert.

Ich habe da irgendwo mal was gehört dass bei 3 Monaten die Grenze liegt wo so was verfolgbar ist, da danach der ‚Täter‘ nicht mehr nahe genug an den Details ist um noch eine sichere Aussage machen zu können.

Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen oder Informationen wie in einem solchen Fall die Chancen stehen dass das ganze bei Einspruch gegen den Bussgeldbescheid eingestellt wird?

Vielen Dank schon mal im voraus,

Martin

Innerhalb der Frist ist innerhalb der Frist, wie knapp das ans Ende rankommt ist vollkommen unerheblich. Du hast das Schreiben innerhalb der Frist bekommen (Eingangsdatum ist ja entscheidend) also stehst du auch mittem im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Wenn du jetzt Widerspruch einlegen möchtest kannst du das tun, nur wird es vermutlich schwierig zu rechtfertigen, dass du nicht gefahren bist, schließlich handelte es sich um einen Mietwagen und das spricht erst einmal dagegen, dass jemand Anderer als du den Wagen bewegt hat.
In Anbetracht der läppischen Überschreitung von 11km/h würde ich an deiner Stelle die Strafe einfach zahlen bevor ich wegen so einer absoluten Lapallie und einer kleinen zu erwartenden Strafe einen großen Aufstand riskiere. Sollte das ganze nämlich vor Gericht gehen kann es durchaus passieren, dass du nach der Verhandlung -unabhängig davon wie sie dann ausgehen mag- mit einem Fahrtenbuch „beglückt“ wurdest. Dazu kommen Anwaltskosten, Lauferei, Gerichtstermin und das Risiko eine höhere Strafe plus Gerichtskosten zu zahlen wenn du nicht Recht bekommst.
Ob der Aufwand lohnt musst du wohl selbst entscheiden.

mfg
Simon

Hoppla, habe mich doch glatt verlesen bei deinem Ursprungsbeitrag und möchte nachdem mir das aufgefallen ist folgendes hinzufügen:

Die Chancen auf Einstellung sind vermutlich eher gering, sonst hätte man das Verfahren hier wohl schon eingestellt und nicht auf den letzten Drücker noch „angeworfen“.
Wie bereits oben angedeutet, die Geldbuße ist eher lächerlich, bezahl es halt einfach, das ist den Aufwand wahrscheinlich nicht wert.

mfg
Simon

Hi,

Du hast das
Schreiben innerhalb der Frist bekommen (Eingangsdatum ist ja
entscheidend)

das ist IMHO nicht richtig. Soweit ich weiß, gilt das Datum auf dem Brief(kopf), nicht der Poststempel oder das Empfangsdatum.
Hab selber schon mal einen Bescheid NACH den 3 Monaten bekommen mit einem Datum VOR Fristablauf.
Jaja, die Behörden sind eben gleicher als der Bürger. Wenn ich meinen fertig bearbeiteten Einspruch monatelang auf dem Schreibtisch liegen lassen ist die Frist trotzdem abgelaufen.

Grüße,
J~

Hallo,

Toleranz um 11 km/h zu schnell (wären lt. Bussgeldkatalog EUR
20). Das mitgelieferte Foto zeigt die untere Gesichtshälfte,

ich schätze, daß das Briefpapier, die Umschläge und nicht zuletzt das Porto für den entstehenden Schriftverkehr höher ist als die 20 €.
Mich wundert jetzt nur nimmer, warum wir so viele Beamte brauchen!

Grüße
HylTox

Ich seh’s eigentlich auch so dass ich hier wahrscheinlich mehr Aufwand als Nutzen hätte. Bzw. natürlich die rein theoretische Person A.

Sei’s drum, das ist einmal etwas sparsamer ausgehen am Wochenende. Hoffe nur dass sich das nicht summiert. 8o)

Vielen Dank für die Antworten.

Martin

Dann hättest du das fein anfechten können. Es zählt das Eingangsdatum, also der Erhalt.

mfg
Simon

Hi
FALSCH

Beim Bußgeldbescheid zählt der Erlass des Bescheides, d.h. Unterschrift des Sachbearbeiters für die Einhaltung der Frist.
Bei der Anhörung sogar die behördeninterne Anordnung, den Betroffenen anzuhören.

Gruß
HaweThie

Hallo zusammen,
Viel wurde ja schon gesagt, aber ein Aspekt ist noch nicht erwähnt worden. Es handelt sich ja hierbei um einen Mietwagen. Die vorgehensweise hier ist ja etwas anderst. Zuerst bekommt ja die Mietwagenfirma den Schrieb und die gibt die Daten des Fahrers/mieters weiter an die Behörde die sich dann daraufhin an den Fahrer/Mieter wendet. Der brief an die Mietwagenfirma lösst eine Fristunterbrechung aus, resp. lässt diese neu anlaufen ab dem moment, wo sich die Mitwagenfirma geäussert hat. Somit liegst du wahrscheinlich sehr sauber in der freist drin!
grüße /root