Bußgeldrechner-Rechtsgrundlage

Hallo zusammen,

es gibt ja im Netz unzählig viele Bußgeldrechner. Fast alle nutzen die gleichen Berechnungsgrundlagen.
Seltsam ist: in keinem steht was zum zugrundeliegenden Gesetzes- oder Verordnungstext.
Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage festgehalten sein.
Vor allem der Teil mit der „Vorwerfbare Überschreitung“ (Messung -3km/h

es gibt ja im Netz unzählig viele Bußgeldrechner. Fast alle
nutzen die gleichen Berechnungsgrundlagen.

Hi,

das ist nicht gut, es gibt nur einen Tatbestandskatalog
[http://www.kba.de/cln_015/nn_124384/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_015/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/btkat start inhalt.html?__nnn=true)
den gibt es da als Pdf zum runterladen.
Und dafür sind die Verkehrs und Innenministerien der Länder zuständig.

Seltsam ist: in keinem steht was zum zugrundeliegenden
Gesetzes- oder Verordnungstext.

Die Frage ist, was willst Du Wissen?
Einiges ist direkt durch Gesetze geregelt, einiges durch die Rechtssprechung entstanden.

Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage festgehalten sein.
Vor allem der Teil mit der „Vorwerfbare Überschreitung“
(Messung -3km/h

Also konkret interessiert mich eigentlich nur der Teil mit diesen 3%. Hatte da letztens mit einem Bekannten eine längere Diskussion darüber, da er der Überzeugung war, dass:

  1. Der Tacho immer weniger anzeigt, als man wirklich fährt

  2. Die 3% von der zu fahrenden Geschwindigkeitsbegrenzung abgezogen werden.

Ich hingegen habe das so gesehen, wie es die Rechner alle sagen, also:

  1. Der Tacho zeigt mehr an, als man wirklich fährt

  2. die 3% werden von der wirklich gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Vor allem zu zweiterem hätte ich halt gerne eine rechtlich gesicherte Belegquelle…

Hi,

zu 1.
der Tacho muss immer einen Vorlauf haben. Er zeigt eine höhere als die reale Geschwindigkeit. Abweichung dar 10% betragen. Kurz gesagt, bei real 90km/h kann der Tacho 99 anzeigen.

Zu 2.

Standartisiertes Messverfahren in Google ergibt jede Menge Urteile, sollte also genug gesichert sein.

Also jetzt mal zum Begriff standartisiertes Messverfahren.
Die Messgeräte, Laser, Radar, Piezo, Provida müssen geprüft werden, die maximal möglichen Fehler festgestellt werden. Das macht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und dann werden sie zum messen zugelassen. Das die Werte auch eingehalten werden, wird beim eichen überprüft. Werden sie dann noch gemäß Bedienungsanleitung eingesetzt, kann die Messung Gerichtsfest verwendet werden.

Die PTB legt auch fest, welche Toleranz vom Messergebnis abgezogen werden muss. Es ist der maximal unter ungünsten Bedingungen möglicher Fehler.

Da sagt die PTB bei Laser, Radar, Piezo ist dieser maximaler Fehler im Bereich bis 100km/h 3km/h über 100km/h sind es 3%

Bei Provida sind die möglichen Fehler größer 5km/h bis 100km/h 5% über 100km/h

Diese Werte werden von der Rechtssprechung anerkannt.

Dann gibt es noch Nachfahrmessungen, bei einem ungeeichten Tacho werden 20% vom gemessenen Wert abgezogen.

Dieser Wert wurde durch Rechtssprechung gefunden, auch da lassen sich entsprechende Urteile finden.

Da ist es jetzt mal im Groben, es sind auch nicht alle Messverfahren aufgezählt.

Und jetzt habe ich die Frage, was verstehst Du unter rechtlich gesichert?

Die Gerichte urteilen danach.

Q-Gruß