leider bin ich im Sept. auf der BAB zu schnell gefahren, hab mich erwischen lassen und muss nun fuer einen Monat meine Pappe abgeben ;o( . Okay, Strafe muss sein.
Was mich aber nun wundert ist, dass im Bussgeldbescheid steht ich muesse den Fuehrerschein in „amtliche“ Verwahrung geben und ihn dazu per Einschreiben an die Bussgeldstelle in Thueringen einsenden. Nach Ablauf des Monats bekomme ich ihn dann per Nachnahme zurueck.
Ist das okay so? Warum kann ich ihn nicht per der oertlichen Polizeiwache hinterlegen?
Wuerde ich in Thueringen wohnen, dann koennte ich es… aber ich wohne in BW…
Kennt sich jemand damit aus?
Ist dies das richtige Forum?
Das Forum ist richtig und deine Vermutung auch.
Du kannst - mit dem Bußgeldbescheid - zu deine ortsansäßigen Führerscheinstelle gehen
und deine „Pappe“ dort abgeben
es gibt die Möglichkeit - aber IMHO nur bei Erstvergehen - das man, wenn man den Führerschein beruflich braucht, die „Abgabezeit“, auf Antrag, in einem bestimmten Zeitraum, z.B. Urlaub, zu verschieben.
Vieleicht kommt es ja für dich in Frage?
es ist zwar ein erstvergehen, aber ich brauche die Pappe nicht beruflich und ich habe den FS innerhalb von vier Monaten abzugeben. Da ich jetzt ueber Weihnachten zwei Wochen Urlaub habe und mit dem Zug wegfahre bietet es sich jetzt sofort an.
wichtig war mir nur, ob ich den Schein bei der oertlichen Polizei (Fuehrerscheinstelle?) hinterlegen kann, oder ob ich ihn tatsaechlich per Einschreiben nach Thueringen schicken muss… und wenn ja, ob denn der Postweg schon als „abgegeben“ gilt oder nicht.
Aber wenn ich ihn hier vor Ort abgeben kann ist es okay. Die Punkte und die 200DM werde ich wohl schlucken muessen…*grummel*
Gruss Caroline
es gibt die Möglichkeit - aber IMHO nur
bei Erstvergehen - das man, wenn man den
Führerschein beruflich braucht, die
„Abgabezeit“, auf Antrag, in einem
bestimmten Zeitraum, z.B. Urlaub, zu
verschieben.
Vieleicht kommt es ja für dich in Frage?
nach einer Woche mit tausend Telefonaten jetzt offiziell:
Bussgeldstelle Thüringen sagt: Kannst die Pappe örtlich abgeben.
Polizeiwache Stuttgart sagt: Kannst du machen, aber wir schicken den FS sowieso nach Thüringen.
Zentrale Bussgeldstelle Stuttgart sagt: Nix zu machen… nach Thüringen schicken. Wir wollen keine Arbeit damit, übernehmen nicht die Haftung… und überhaupt… wir sind nicht zuständig. Im Notfall nur mit schriftlicher Genehmigung aus Thüringen… aber das dauert… und kostet…
Fazit: Ich habe gerade das Einschreiben zur Post gebracht…
Zaubermausige Adventsgruesse
Zaubermaus
Das Forum ist richtig und deine Vermutung
auch.
Du kannst - mit dem Bußgeldbescheid - zu
deine ortsansäßigen Führerscheinstelle
gehen
und deine „Pappe“ dort abgeben
Da steht auch dabei, das der Führerschein solange er nicht abgegeben wurde gültig bleibt. Ich hatte meinen einfach behalten, bin eine Weile im Ausland gewesen, habe den Schein verloren und später ohne ihn jemals abgegeben zu haben wieder neuausgestellt bekommen.
Grüße Kai
Moin
guter Termin für den Monat ( und es ist ein Monat, keine 4 Wochen) ist immer im Februar abgeben, denn der hat bis zu 3 Tage weniger, gerade in der närrischen Zeit bekommt man ihn ja auch sonst mal schnell abgenommen *g*
Gruß Bernd