Bußgeldverfahren

Hallo und guten Abend!

Ich habe leider einen weniger erfreulichen Brief im Briefkasten gefunden und weiß mir nicht weiterzuhelfen.

Ich bin während eines Überholmanövers geblitzt worden. Allerdings war auf der linken Spur direkt ein Fahrer vor und hinter mir, welche aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht geblitzt wurden…!

Was die Fotos angeht, so sind auf dem ersten Bild 2 Fahrzeuge zu erkennen (erst meins und dann das hinter mir), auf Bild 2 ist lediglich ein Kopf zu erkennen - man kann aber keineswegs irgendwelche Gesichtskonturen feststellen.

Nun hätte ich gerne gewusst, ob ich hier gute Chancen habe, Widerspruch einzulegen und eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erreichen oder ob ich nicht umhin komme, das Bußgeld zu bezahlen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vor allem wenn sie zu meinen Gunsten ausfällt :o)

LG, Claudia

Hallo,

Was die Fotos angeht, so sind auf dem ersten Bild 2 Fahrzeuge
zu erkennen (erst meins und dann das hinter mir), auf Bild 2
ist lediglich ein Kopf zu erkennen - man kann aber keineswegs
irgendwelche Gesichtskonturen feststellen.

Schonmal ansatzweise gut.

Nun hätte ich gerne gewusst, ob ich hier gute Chancen habe,
Widerspruch einzulegen und eine Einstellung des
Bußgeldverfahrens zu erreichen oder ob ich nicht umhin komme,
das Bußgeld zu bezahlen.

Das hängt von der Ermittlungsbehörde ab. Du kreuzt im Anhörungsbogen NEIN an, gibst die korekten Halterdaten des Fahrzeugs an und erklärst, nicht mehr zu wissen, wer fuhr. Je nach Schwere des Deliktes (wie schnell warst Du zu schnell ?) steht dann evtl. die Polizei in Zivil vor der Tür mit dem Bild in der Hand und versucht zu ermitteln, wer fuhr. Wenn Du das verhindern jkannst durch umsichtiges NICHT-Türöffnen, solls recht sein…

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vor allem wenn
sie zu meinen Gunsten ausfällt :o)

MfG
Dennis

Hallo Claudia,
woher weißt du das die anderen Fahrzeuge nicht geblitzt worden sind? Weil du bekommst doch keine Infos darüber wer noch geblitzt wurde.
Bist du zu schnell gefahren oder durfte man an der Stelle nicht überholen? Wenn du zu schnell warst würde ich um Anwalt gehen, da ja zwei Fahrzeuge auf dem Foto sind. Wenn du nicht überholen durftest. Ist es egal wie fiele Fahrzeuge auf dem Bild sind da ja keiner überholen darf.
Viel Glück
Georg

Hallo Claudia,
wenn Sie auf dem Foto nicht einigermaßen deutlich zu erkennen sind, würde ich Widerspruch einlegen und zwar mit dem Argument, dass das Foto nicht eindeutig ist. Sie könnten sich darauf nicht erkennen. Ich hoffe, es klappt.

MfG

Bensmann

Guten Morgen !

Leider habe ich erst am heutigen Tage Deine Frage gelesen. Ich war bis zum heutigen Tage im Urlaub. Hat sich Deine Frage erledigt?

mfg