Bußgeldverfahren/Anhörung

Da zum Zeitpunkt einer Vekehrskontrolle mit dem Lkw die Papierrolle aus war und auch kein Ersatz mitgeführt wurde (In der Firma gab es Lieferschwierigkeiten) kam am 22.01.08 erstmalig eine schriftliche Anhörung im Bußgeldverfahren wegen der Papierrolle. Könnte es sein,daß die Papierrolle verjährt ist? Die Kontrolle fand am 28.06.2007 statt.
Würde mich freuen,wenn mir jemand Auskunft erteilt.

Hallo,

  1. Wer verteilt hier für Fragen Sternchen??
  2. Was für eine Papierrolle?
  3. Wer ist angehört worden?
  4. Was für §§ stehen in der Anhörung?

Gruß
HaWeThie

kleiner Tipp
Hallo,

ich denke, man wird dir helfen können, wenn du die Frage nochmal so stellst, das sie jeder versteht.

Z.B. würde ich erwähnen, das es sich bei der Papierrolle um einen Bestandteil des digitalen Tachos für Lkw handelt und das jeder Fahrer in der Lage sein muss, jederzeit bei Kontrollen einen Ausdruck machen zu können und zwar anhand des Digitalen Tachos und dieser besagten Papierrolle.

Ich habe zwar verstanden was du möchtest, kann dir aber leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Ich kann dir nur aus Erfahrung sagen, das ich einmal einen Bußgeldbescheid wegen Verjährung (3 Monate)angefechtet und Recht bekommen habe.
Es gibt aber in diesem Bereich auch eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Ich weiss leider nicht, ob deine Sache auch dazu gehört.
Rein gefühlsmäßig würde ich eine dreimonatige Verjährungsfrist ansetzen, bin aber wie gesagt nicht sicher.
Schreibe deine Frage also nochmal neu und es findet sich dann bestimmt jemand der genau Bescheid weiß.

Gruß
Rocco