Bußgeldverfahren eingestellt - Folgen?

Hallo an alle!

Wenn eine Bußgeldverfahren im pflichtgemäßen Ermessen eingestellt wird, gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 OWiG, obwohl hinreichender Verdacht besteht, was bedeutet dies konkret?
Der entstandene Sachschaden an den beiden beteiligten PKW trägt jeder selbst für sich?

Gruß PHANTOM

Das Bußgeldverfahren hat ja nichts mit dem Sachschaden zu tun. Das ist eine Frage der Versicherung.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, da der STaat keine Möglichkeit sieht den einen Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.
Gruß Tom, Beamter

Vielen Dank für die Antwort.

Und wer entscheidet darüber wer für welchen Schaden aufzukommen hat?

Gruß PHANTOM