Bußgeldverfahren eingestellt!

An alle, die sich daran erinnern und mir vor ca. 2 Monaten Rat erteilt haben:
Vielen Dank! das Bußgeldverfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Für alle, die es nicht gelesen haben, jetzt aber neugierig werden: Angeblich hatte ich in einer verkehrsberuhigten Zone verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt. Real hatte ich auf einem durch andersfarbige Pflasterung markierten Randstreifen geparkt.
Nach Ansicht des Ordnungsamtes war dies aber kein Parkstreifen, sondern ein Gehweg. Parkplätze müssten angeblich immer die Fläche eines PKW haben, also z.B. durch Markierung der 4 Ecken eines Autos oder durch weiße Streifen zwischen den Autos gekennzeichnet sein. (Allerdings hatte das Ordnungsamt für diese Regel kein Gesetz
oder sonstwas zitiert - solche Auslassungen machen stutzig.)

Nach meiner Ansicht war dies eine markierte Fläche und mehr war nicht verlangt.

Heute bekam ich also den Bescheid, daß das Bußgeldverfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt wird. *freu* Ohne Anwalt und Rechtsschutzversicherung *doppelt freu* Zumal der Bescheid nach 2 Einsprüchen schon von 35 DM auf über 80 DM gestiegen war und das Ordnungsamt schon nach dem 1. Einspruch ganz väterlich schrieb: „Zahlen Sie lieber gleich, sonst wird es immer teurer.“

Viele Grüße und nochmals vielen Dank an alle, die mir damals geantwortet hatten,
Stefanie
http://www.diskussionen-im-netz.de

Hallo!
Zu Ordnungswidrikeiten gibt es ein neues
Gesetz, nachdem es oft schon ausreicht,
die im Bescheid genannten Auslagen zu
bezahlen - aber nicht den eigentlichen
Betrag. Leider habe ich dazu in einer
Fernsehsendung nur noch den Schluß gesehen

  • wer weiß mehr dazu?
    Heinz

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