Hallo,
kennt sich jemand mit den Gebühren in einem Bußgeldverfahren aus?
Angenommen Person A ist mit Auto von Person B (Halter) gefahren, wurde geblitzt, gibt Bußgeld und Punkte.
Person B bekommt Zeugenfragebogen, kreuzt Zeugnisverweigerung an, weil sie Person A als direkten Angehörigen nicht belasten möchte.
Polizei muss also ermitteln.
Treffen Person A an, halten ihm das Foto unter die Nase „Das sind doch Sie!“, Person A meint „Finde nicht, dass mir das ähnlich sieht, und ich sage nichts dazu“.
Natürlich bekommt Person A wahrscheinlich dann doch einen Bußgeldbescheid, wenn die Polizei meint, ihn als Fahrer ermittelt zu haben.
Meine Frage nun: Fallen die Gebühren höher aus, weil die Polizei ermitteln musste, als wenn B und A gleich gesagt hätten „A war’s“? Oder ist das unabhängig davon?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank