Guten Tag,
muß ich ein Bußgeld bezahlen, weil der TÜV abgelaufen ist, wenn mein Auto lediglich parkend festgellt wurde? Also ich wurde nicht „erwischt“, als ich gefahren bin. Danke für die Info.
MfG
Chev
Ja, das ist rechtens. Und zwar wegen dem §29 StVZO.
Der lautet:
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Der entscheidende Satz ist: Halter haben…ihre Fahrzeuge…in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Das gilt auch wenn das Fahrzeug auf einem abgeschlossenen Grundstück oder in der Garage steht und nicht bewegt wird.
Ist leider so.
Gruß
Frank
Ok, vieldn Dank für die Info!
OK, vielen Dank für die Info.