Bußgeldverhängung, wer darf eigentlich

Servus allerseits.
Es existieren im Gesetz ja zahllose Ordnungswidirigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden (können).
Bekannt ist ja das im Verkehr, wo die entsprechenden Verkehrsstellen die Bußgelder verhängen können.

Aber wie sieht das mit anderen Gesetzen aus, beispielsweise mit dem Lagerstättengesetz
http://bundesrecht.juris.de/lagerstg/index.html
Neben der ausserordentlich amüsanten Formulierung (reichsgebiet, Reichswirtschaftsminister) wird im § 10 ja ein Bußgeldrahmen gesteckt.
Aber welche Stelle wäre nun berechtigt, diese zu verhängen?
Das Wirtschaftsministerium?
Das entsprechende Landesamt?
Die „Von diesem beauftragte Person“?

Rätselt

Mike

Zuständigkeiten im öffentlichen Recht sind ein besonders ekelhaftes Thema. Die Grundzüge ergeben sich aus §§ 35 ff. OWiG, der Rest aus den Spezialgesetzen, in denen dann zu blättern ist.

Levay

Wieso haben die das nicht geändert?

Wieso haben die das nicht geändert?

Weil die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Es gibt/gab da ja auch andere „nette“ Gesetze: „Reichs- und Staatsangerhörigkeitsgesetz“ z.B.