hallo Kalle,
wie kommst Du nur zu solchen eigenartigen Empfehlungen?
Hallo Raimund,#
nochmal zum Nachlesen !!!
noch drei Fragen:
-
1.000,00 EUR Rente garantiert oder mit Überschuß ??
-
Raucher oder Nichtraucher ??
-
Wieso in einem Single-Tarif eine Todesfallsumme ??
Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Prämie ist die vorweggenommene (gelogene oder auch geträumte Überschußbeteiligung) des Versicherers.
Schlimmstenfalls muß der Brutto-Beitrag minus der Mindestverzinsung bezahlt werden.
Darum ist es auch wichtig eine geringe Brutto-Prämie zu haben
hast Deine Brille nicht aufgehabt ??
Ich kann da nirgends eine Empfehlung lesen, sondern ich habe lediglich FRAGEN gestellt bzw. die Frage von Brutto-Netto-Prämie beantwortet um ggf. ein paar Zahlen rechnen zu können.
EINVERSTANDEN ??
was Du hier an Entscheidungskriterien angibst, ist Marke
Schrotschuss: irgend ein Körnchen wird schon treffen, gelle?
Hier mal ein paar wirkliche Entscheidungskriterien:
Laut dem Sachverständigen Hans-Hermann Lüschen,
Versicherungsberater aus Oldenburg, gibt es eine simple
und effiziente Methode die guten BU-Tarife von den schlechten
zu unterscheiden.
Er hat dazu einen Katalog von 30 Punkten erstellt, der hier
angezeigt wird:
bu-select 30 Punkte von H.-H. Lueschen
1 Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife) ermöglicht günstige
Prämien für viele Berufe.
Gesellschaften mit einem Tarif sind oft für körperlich tätige
Personen preiswert
Gesellschaften mit bis zu vier Tarifen sind fast immer für
kaufm. Berufe usw. preiswert
2 Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung (Ausnahme:
z.B. Künstler)
Keine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund von
Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.
3 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach § 172 VVG.
Ein unabhängiger Treuhänder kann den Beitrag entsprechend
berichtigen (anheben), um die dauernde
Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.
!!! Gut kalkulierte Tarife müssen innerhalb der Laufzeit nicht
berichtigt werden.!!!
4 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung bzw. Kündigung
nach § 41 VVG. ,
Ist die dem Versicherungsnehmer bei der Schlie ßung des
Vertrages obliegende Anzeigepflicht verletzt
worden, so kann der Versicherer h öhere Prämie verlangen, oder
den Vertrag kündigen.
5 Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im
Leistungsfall möglich.
Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann
die Dynamik weiter geführt werden,
wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Leben - oder
Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt
wurde
6 Leistungsdynamik, d.h. Dynamisierung der BUZ-Rente ab
Leistungsbeginn möglich; auch zusätzlich
zur „normalen“ Dynamik.
Die BU-Rente wird j ährlich um einen fest vereinbarten
Prozentsatz erhöht
7 Bei Reaktivierung: Fortsetzung der Versicherung auf dem
erreichten Leistungsniveau.
8 Großzügige Erhöhung der BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung
bei umfangreichem
Ereigniskatalog
(Beispiel: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung.
alle 5 Jahre ohne weiter Begründung)
9 Karenzzeiten (additiv) möglich 6, 12, 18, 24 Monate.
Der Anspruch auf BUZ kann durch Karenzzeit entsprechend später
einsetzen. Beispiel: privates
Krankentagegeld zahlt 12 Monate und ist h öher als die BUZ
-Rente.
10 Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit (ggf.
rückwirkend)
11 6-monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.
Der sogenannte „gelbe Zettel“ vom Arzt
genügt.
12 Keine Meldepflicht und keine Meldefrist für den BUZ-
Leitungsfall.
Möglichst keine Fristen für den Verbraucher, dann kann man
auch gegen keine versto ßen.
13 Unbefristeten Rentenbescheid eines
Sozialversicherungsträgers genügt als Nachweis in bestimmten
Fällen.
14 Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte
Verweisung bei der Erstprüfung gelten auch
bei der Nachprüfung.
15 Für Studenten, Hausfrauen und Azubis ohne EU-Klausel (bis
2.000,- DM Rente monatlich) möglich,
16 voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf
(z.B. Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
Hausfrau)
17 Erleichterung des Nachweises der Berufsunfähigkeit für
Beamte (Entlassung oder dauernder
Ruhestand)
18 100% Leistungen ab 1 Pflegepunkt bei verkürztem
Punktekatalog .
19 Weltweiter BU-Schutz ohne zeitliche Begrenzung.
20 Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen gef
ährlicheren Beruf oder bei Aufnahme eines
gefährlichen Hobbys
21 Keine Verpflichtung zur Umschulung, keine
Arztanordnungsklausel.
22 Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung
bis 18.000,- DM
23 Leistungen bei Umschulung möglich, (max.50% der
Wiedereingliederungshilfe)
24 Nachweis der BU durch die Ärzte der versicherten Person
möglich.
25 Keine Meldepflicht einer gesundheitlichen Verbesserung;
unbegr ündet gezahlte BU-Leistungen
werden bei Reaktivierung nicht zurück gefordert.
26 Zinslose Stundung der Beitrage bis zur
Leistungsentscheidung (auf Antrag)
27 Kündigung der BUZ bei Fortführung der Hauptversicherung
(Leben- oder Rentenversicherung) bis 5
Jahre vor Versicherungsende möglich.
28 Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch
„fahrlässige Verstöße“ z.B. Verkehrsdelikte
29 Volle Leistungen ab 50% BU. Altemativ: 30 mögliche
Leistungsstaffeln ab 20 %.
z.B. 25/75% -20/80% -49/51%
Beispiel: Wenn volle Leistungen ab 80 % BU vereinbart ist,
werden anteilige Leistungen ab 20 % BU
erbracht.
30 4% jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall.
Kann für die Zukunft nicht garantiert werden, aber z.Z.
möglich.
Hinweise:
a) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen.
dann auf den Beitrag. Oft sind sehr gute
Bedingungen auch noch preiswert.
b) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und
wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Tipp: Unter besondere Vereinbarung im Antrag:
„Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen
Laien nach bestem Wissen vollständig
beantwortet. In Zweifelsfällen bzw. bei Unklarheiten steht
Ihnen, der im Antrag benannte Arzt zur
Verfügung.“
c) Für die Versicherungsgesellschaften ist die private BU ein
Risiko: Beispiel;
Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60.
Monatlich 3000, - Rentenleistungen: 3000,-
DM Rente mal 12 Monate = 36.000.-DM pro Jahr, mal 30 Jahre
ergibt
= 1.080.000,- DM.
d) Für den Verbraucher ein Risiko wenn keine guten
Bedingungen.
GIBT ES DAS AUCH AKTUELL ??
Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in
den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).
Hilfe Wir können helfen: Tel. 030 / 41 77 73 25 oder 0441 /
683 58 11
Rechtsberatung bei 1) Abschluss einer BU, 2) Verträge
überprüfen und 3) im Leistungsfall.
und da fällt die COSMOS hat auf Platz 44 (fast am Ende)
zuück. Geringer Preis ist halt nicht immer Qualität
WO habe ich davon etwas geschrieben ??
Grüße
Raimund
Grüße und ein verträumtes Wochenende
von Kalle