BUV Cosmos

Hallo,

ich informiere mich seit ein paar Wochen über diverse Versicherungen, die ich nun als Arbeitnehmer evtl. haben sollte.

Etwas wichtiges, aber auch recht komplexes scheint mir die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich habe diverse Angebote verglichen und ganz gut gefällt mir das von der Cosmos Direkt. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Laden?

Das Angebot das ich mir habe erstellen lassen ist folgendes:

Berufsunfähigkeits-Schutz zum Single-Tarif mit vermindertem Todesfall-Schutz

Eintrittsalter: 23 Jahre
Dauer: 35 Jahre

Monatliche Rente: 1000 Euro
Todesfallschutz: 12500 Euro

Monatlicher Tarifbeitrag: 48,31 Euro
netto Beitrag: 19,33 Euro

Irgendwelche Meinungen zu diesen Daten?
Was ich nicht so ganz verstehe ist die Sache mit brutto und netto Beitrag. Also im Prinzip hab ich es schon verstanden, aber was heisst das konkret? Kann ich schonmal davon ausgehen dass ich im Endeffekt 48 zahlen muss, oder ist das wirklich ein worst-case-Szenario das wohl eher nicht eintreffen wird? Wie ist das in der Vergangenheit bei diversen Versicherungen gewesen?

Der Comfortschutz beinhaltet Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, Rückwirkende Anerkennung udn Verkürzung des Prognosezeitraums. Was mir auch noch wichtig ist: was ist, wenn ich irgendwelche Angaben zur Gesundheit falsch mache bzw. bei irgenweclehn Ärzten Aufzeichnungen existieren könnten die dann zu einer Verweigerung der Leistung führen. So wie ich die Vertagasbedinungen von Cosmos verstehe, verjähren solche Falschangaben nach 3 Jahren. Weiss jemand zufällig ob das so ist?

Grüße
Bruno

Hallo Bruno,

noch drei Fragen:

  1. 1.000,00 EUR Rente garantiert oder mit Überschuß ??

  2. Raucher oder Nichtraucher ??

  3. Wieso in einem Single-Tarif eine Todesfallsumme ??

Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Prämie ist die vorweggenommene (gelogene oder auch geträumte Überschußbeteiligung) des Versicherers.
Schlimmstenfalls muß der Brutto-Beitrag minus der Mindestverzinsung bezahlt werden.
Darum ist es auch wichtig eine geringe Brutto-Prämie zu haben.

Kalle

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hallo Kalle,
wie kommst Du nur zu solchen eigenartigen Empfehlungen?
was Du hier an Entscheidungskriterien angibst, ist Marke Schrotschuss: irgend ein Körnchen wird schon treffen, gelle?
Hier mal ein paar wirkliche Entscheidungskriterien:

Laut dem Sachverständigen Hans-Hermann Lüschen, Versicherungsberater aus Oldenburg, gibt es eine simple
und effiziente Methode die guten BU-Tarife von den schlechten zu unterscheiden.
Er hat dazu einen Katalog von 30 Punkten erstellt, der hier angezeigt wird:
bu-select 30 Punkte von H.-H. Lueschen
1 Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife) ermöglicht günstige Prämien für viele Berufe.
Gesellschaften mit einem Tarif sind oft für körperlich tätige Personen preiswert
Gesellschaften mit bis zu vier Tarifen sind fast immer für kaufm. Berufe usw. preiswert
2 Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung (Ausnahme: z.B. Künstler)
Keine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund von Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.
3 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach § 172 VVG.
Ein unabhängiger Treuhänder kann den Beitrag entsprechend berichtigen (anheben), um die dauernde
Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.
!!! Gut kalkulierte Tarife müssen innerhalb der Laufzeit nicht berichtigt werden.!!!
4 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung bzw. Kündigung nach § 41 VVG. ,
Ist die dem Versicherungsnehmer bei der Schlie ßung des Vertrages obliegende Anzeigepflicht verletzt
worden, so kann der Versicherer h öhere Prämie verlangen, oder den Vertrag kündigen.
5 Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im Leistungsfall möglich.
Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann die Dynamik weiter geführt werden,
wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Leben - oder Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt
wurde
6 Leistungsdynamik, d.h. Dynamisierung der BUZ-Rente ab Leistungsbeginn möglich; auch zusätzlich
zur „normalen“ Dynamik.
Die BU-Rente wird j ährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht
7 Bei Reaktivierung: Fortsetzung der Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau.
8 Großzügige Erhöhung der BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung bei umfangreichem
Ereigniskatalog
(Beispiel: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung. alle 5 Jahre ohne weiter Begründung)
9 Karenzzeiten (additiv) möglich 6, 12, 18, 24 Monate.
Der Anspruch auf BUZ kann durch Karenzzeit entsprechend später einsetzen. Beispiel: privates
Krankentagegeld zahlt 12 Monate und ist h öher als die BUZ -Rente.
10 Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit (ggf. rückwirkend)
11 6-monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit. Der sogenannte „gelbe Zettel“ vom Arzt
genügt.
12 Keine Meldepflicht und keine Meldefrist für den BUZ- Leitungsfall.
Möglichst keine Fristen für den Verbraucher, dann kann man auch gegen keine versto ßen.
13 Unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers genügt als Nachweis in bestimmten
Fällen.
14 Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung gelten auch
bei der Nachprüfung.
15 Für Studenten, Hausfrauen und Azubis ohne EU-Klausel (bis 2.000,- DM Rente monatlich) möglich,
16 voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf (z.B. Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
Hausfrau)
17 Erleichterung des Nachweises der Berufsunfähigkeit für Beamte (Entlassung oder dauernder
Ruhestand)
18 100% Leistungen ab 1 Pflegepunkt bei verkürztem Punktekatalog .
19 Weltweiter BU-Schutz ohne zeitliche Begrenzung.
20 Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen gef ährlicheren Beruf oder bei Aufnahme eines
gefährlichen Hobbys
21 Keine Verpflichtung zur Umschulung, keine Arztanordnungsklausel.
22 Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung bis 18.000,- DM
23 Leistungen bei Umschulung möglich, (max.50% der Wiedereingliederungshilfe)
24 Nachweis der BU durch die Ärzte der versicherten Person möglich.
25 Keine Meldepflicht einer gesundheitlichen Verbesserung; unbegr ündet gezahlte BU-Leistungen
werden bei Reaktivierung nicht zurück gefordert.
26 Zinslose Stundung der Beitrage bis zur Leistungsentscheidung (auf Antrag)
27 Kündigung der BUZ bei Fortführung der Hauptversicherung (Leben- oder Rentenversicherung) bis 5
Jahre vor Versicherungsende möglich.
28 Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch „fahrlässige Verstöße“ z.B. Verkehrsdelikte
29 Volle Leistungen ab 50% BU. Altemativ: 30 mögliche Leistungsstaffeln ab 20 %.
z.B. 25/75% -20/80% -49/51%
Beispiel: Wenn volle Leistungen ab 80 % BU vereinbart ist, werden anteilige Leistungen ab 20 % BU
erbracht.
30 4% jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall.
Kann für die Zukunft nicht garantiert werden, aber z.Z. möglich.
Hinweise:
a) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen. dann auf den Beitrag. Oft sind sehr gute
Bedingungen auch noch preiswert.
b) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Tipp: Unter besondere Vereinbarung im Antrag:
„Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen Laien nach bestem Wissen vollständig
beantwortet. In Zweifelsfällen bzw. bei Unklarheiten steht Ihnen, der im Antrag benannte Arzt zur
Verfügung.“
c) Für die Versicherungsgesellschaften ist die private BU ein Risiko: Beispiel;
Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60. Monatlich 3000, - Rentenleistungen: 3000,-
DM Rente mal 12 Monate = 36.000.-DM pro Jahr, mal 30 Jahre ergibt
= 1.080.000,- DM.
d) Für den Verbraucher ein Risiko wenn keine guten Bedingungen.
Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).
Hilfe Wir können helfen: Tel. 030 / 41 77 73 25 oder 0441 / 683 58 11
Rechtsberatung bei 1) Abschluss einer BU, 2) Verträge überprüfen und 3) im Leistungsfall.

und da fällt die COSMOS hat auf Platz 44 (fast am Ende) zuück. Geringer Preis ist halt nicht immer Qualität
Grüße
Raimund

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hallo Kalle,
wie kommst Du nur zu solchen eigenartigen Empfehlungen?

Hallo Raimund,#

nochmal zum Nachlesen !!!

noch drei Fragen:

  1. 1.000,00 EUR Rente garantiert oder mit Überschuß ??

  2. Raucher oder Nichtraucher ??

  3. Wieso in einem Single-Tarif eine Todesfallsumme ??

Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Prämie ist die vorweggenommene (gelogene oder auch geträumte Überschußbeteiligung) des Versicherers.
Schlimmstenfalls muß der Brutto-Beitrag minus der Mindestverzinsung bezahlt werden.
Darum ist es auch wichtig eine geringe Brutto-Prämie zu haben

hast Deine Brille nicht aufgehabt ??

Ich kann da nirgends eine Empfehlung lesen, sondern ich habe lediglich FRAGEN gestellt bzw. die Frage von Brutto-Netto-Prämie beantwortet um ggf. ein paar Zahlen rechnen zu können.

EINVERSTANDEN ??

was Du hier an Entscheidungskriterien angibst, ist Marke
Schrotschuss: irgend ein Körnchen wird schon treffen, gelle?
Hier mal ein paar wirkliche Entscheidungskriterien:

Laut dem Sachverständigen Hans-Hermann Lüschen,
Versicherungsberater aus Oldenburg, gibt es eine simple
und effiziente Methode die guten BU-Tarife von den schlechten
zu unterscheiden.
Er hat dazu einen Katalog von 30 Punkten erstellt, der hier
angezeigt wird:
bu-select 30 Punkte von H.-H. Lueschen
1 Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife) ermöglicht günstige
Prämien für viele Berufe.
Gesellschaften mit einem Tarif sind oft für körperlich tätige
Personen preiswert
Gesellschaften mit bis zu vier Tarifen sind fast immer für
kaufm. Berufe usw. preiswert
2 Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung (Ausnahme:
z.B. Künstler)
Keine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund von
Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.
3 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach § 172 VVG.
Ein unabhängiger Treuhänder kann den Beitrag entsprechend
berichtigen (anheben), um die dauernde
Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.
!!! Gut kalkulierte Tarife müssen innerhalb der Laufzeit nicht
berichtigt werden.!!!
4 Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung bzw. Kündigung
nach § 41 VVG. ,
Ist die dem Versicherungsnehmer bei der Schlie ßung des
Vertrages obliegende Anzeigepflicht verletzt
worden, so kann der Versicherer h öhere Prämie verlangen, oder
den Vertrag kündigen.
5 Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im
Leistungsfall möglich.
Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann
die Dynamik weiter geführt werden,
wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Leben - oder
Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt
wurde
6 Leistungsdynamik, d.h. Dynamisierung der BUZ-Rente ab
Leistungsbeginn möglich; auch zusätzlich
zur „normalen“ Dynamik.
Die BU-Rente wird j ährlich um einen fest vereinbarten
Prozentsatz erhöht
7 Bei Reaktivierung: Fortsetzung der Versicherung auf dem
erreichten Leistungsniveau.
8 Großzügige Erhöhung der BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung
bei umfangreichem
Ereigniskatalog
(Beispiel: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung.
alle 5 Jahre ohne weiter Begründung)
9 Karenzzeiten (additiv) möglich 6, 12, 18, 24 Monate.
Der Anspruch auf BUZ kann durch Karenzzeit entsprechend später
einsetzen. Beispiel: privates
Krankentagegeld zahlt 12 Monate und ist h öher als die BUZ
-Rente.
10 Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit (ggf.
rückwirkend)
11 6-monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.
Der sogenannte „gelbe Zettel“ vom Arzt
genügt.
12 Keine Meldepflicht und keine Meldefrist für den BUZ-
Leitungsfall.
Möglichst keine Fristen für den Verbraucher, dann kann man
auch gegen keine versto ßen.
13 Unbefristeten Rentenbescheid eines
Sozialversicherungsträgers genügt als Nachweis in bestimmten
Fällen.
14 Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte
Verweisung bei der Erstprüfung gelten auch
bei der Nachprüfung.
15 Für Studenten, Hausfrauen und Azubis ohne EU-Klausel (bis
2.000,- DM Rente monatlich) möglich,
16 voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf
(z.B. Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
Hausfrau)
17 Erleichterung des Nachweises der Berufsunfähigkeit für
Beamte (Entlassung oder dauernder
Ruhestand)
18 100% Leistungen ab 1 Pflegepunkt bei verkürztem
Punktekatalog .
19 Weltweiter BU-Schutz ohne zeitliche Begrenzung.
20 Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen gef
ährlicheren Beruf oder bei Aufnahme eines
gefährlichen Hobbys
21 Keine Verpflichtung zur Umschulung, keine
Arztanordnungsklausel.
22 Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung
bis 18.000,- DM
23 Leistungen bei Umschulung möglich, (max.50% der
Wiedereingliederungshilfe)
24 Nachweis der BU durch die Ärzte der versicherten Person
möglich.
25 Keine Meldepflicht einer gesundheitlichen Verbesserung;
unbegr ündet gezahlte BU-Leistungen
werden bei Reaktivierung nicht zurück gefordert.
26 Zinslose Stundung der Beitrage bis zur
Leistungsentscheidung (auf Antrag)
27 Kündigung der BUZ bei Fortführung der Hauptversicherung
(Leben- oder Rentenversicherung) bis 5
Jahre vor Versicherungsende möglich.
28 Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch
„fahrlässige Verstöße“ z.B. Verkehrsdelikte
29 Volle Leistungen ab 50% BU. Altemativ: 30 mögliche
Leistungsstaffeln ab 20 %.
z.B. 25/75% -20/80% -49/51%
Beispiel: Wenn volle Leistungen ab 80 % BU vereinbart ist,
werden anteilige Leistungen ab 20 % BU
erbracht.
30 4% jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall.
Kann für die Zukunft nicht garantiert werden, aber z.Z.
möglich.
Hinweise:
a) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen.
dann auf den Beitrag. Oft sind sehr gute
Bedingungen auch noch preiswert.
b) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und
wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Tipp: Unter besondere Vereinbarung im Antrag:
„Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen
Laien nach bestem Wissen vollständig
beantwortet. In Zweifelsfällen bzw. bei Unklarheiten steht
Ihnen, der im Antrag benannte Arzt zur
Verfügung.“
c) Für die Versicherungsgesellschaften ist die private BU ein
Risiko: Beispiel;
Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60.
Monatlich 3000, - Rentenleistungen: 3000,-
DM Rente mal 12 Monate = 36.000.-DM pro Jahr, mal 30 Jahre
ergibt
= 1.080.000,- DM.
d) Für den Verbraucher ein Risiko wenn keine guten
Bedingungen.

GIBT ES DAS AUCH AKTUELL ??

Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in
den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).
Hilfe Wir können helfen: Tel. 030 / 41 77 73 25 oder 0441 /
683 58 11
Rechtsberatung bei 1) Abschluss einer BU, 2) Verträge
überprüfen und 3) im Leistungsfall.

und da fällt die COSMOS hat auf Platz 44 (fast am Ende)
zuück. Geringer Preis ist halt nicht immer Qualität

WO habe ich davon etwas geschrieben ??

Grüße
Raimund

Grüße und ein verträumtes Wochenende

von Kalle

Hallo Bruno,

Was ich nicht so ganz verstehe ist die Sache mit brutto und
netto Beitrag. Also im Prinzip hab ich es schon verstanden,
aber was heisst das konkret? Kann ich schonmal davon ausgehen
dass ich im Endeffekt 48 zahlen muss, oder ist das wirklich
ein worst-case-Szenario das wohl eher nicht eintreffen wird?
Wie ist das in der Vergangenheit bei diversen Versicherungen
gewesen?

Der Bruttobeitrag ist der Tarifbeitrag, dieser bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit gleich und wird auf keinen Fall überschritten. Der Nettobeitrag ergibt sich daraus, dass die Versicherungen fast immer einen sogenannten „Sterbeüberschuss“ erzieheln, dass heißt es sterben weniger Menschen als bei der Berechnung des Beitrages zu Grunde gelegt wurden, dass heißt es muss weniger pro Jahr ausgezahlt werden und infolgedessen werden die Überschüsse an die Kunden zurückgegeben. Des weiteren gibt es noch Überschüsse, wenn die Verwaltungskosten niedriger sind als im Durchschnitt. Dass heißt Bruttobeitrag minus Sterbeüberschuss und minus Verwaltungskostenerträge gleich Nettobeitrag. Die Nettobeiträge dürfen immer nur für ein Jahr garantiert werden. Aber es müsste schon eine Sterbewelle unter den Versicherungskunden (in diesem Fall den Cosmos Kunden) eintreten, damit du tatsächlich den gesamten Nettobeitrag zahlen musst.

Der Comfortschutz beinhaltet Verzicht auf abstrakte
Verweisbarkeit, Rückwirkende Anerkennung udn Verkürzung des
Prognosezeitraums. Was mir auch noch wichtig ist: was ist,
wenn ich irgendwelche Angaben zur Gesundheit falsch mache bzw.
bei irgenweclehn Ärzten Aufzeichnungen existieren könnten die
dann zu einer Verweigerung der Leistung führen. So wie ich die
Vertagasbedinungen von Cosmos verstehe, verjähren solche
Falschangaben nach 3 Jahren. Weiss jemand zufällig ob das so
ist?

Nein, die verjähren nicht. Es gibt eine sogenannte Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherugnsnehmers, dass heißt der VN muss vor dem Vertrag alle Angaben bei den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn du jetzt z.B. angibst du rauchst keine Zigaretten, in Wirklichkeit aber rauchst du 2 Päckchen am Tag, und stirbst dann an Lungenkrebs und dies ist eindeutig nachweisbar kann die Versicherung von der Leistung zurücktreten, dass heißt sie muss nichts zahlen. Deshalb sollte man alles richtig angeben und wenn man nicht sicher ist auf seinen Hausarzt verweisen.

Grüße

Bernd

  1. 1.000,00 EUR Rente garantiert oder mit Überschuß ??

Da bei einer BU-Rente keine Summe angespart wird, gibt es auch keine Zinsüberschuss verzinsung, infolgedessen sind die 1000 € garantiert!

Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Prämie ist die
vorweggenommene (gelogene oder auch geträumte
Überschußbeteiligung) des Versicherers.
Schlimmstenfalls muß der Brutto-Beitrag minus der
Mindestverzinsung bezahlt werden.
Darum ist es auch wichtig eine geringe Brutto-Prämie zu haben.

Bei einer geringen Brutto-Prämie ist aber die Gefahr, dass der Versicherer mit zu optimistischen Zahlen rechnet. Und das kann soweit führen, dass seine Beiträge nicht ausreichen um die Leistungsausgaben zu decken, und dann könnte der Versicherer im schlimmsten fall Pleite gehen :smile: Insofern kalkulieren alle seriösen Versicherungen mit Sterbezahlen die über denen der Sterbetafeln liegen um Luft zu haben, falls wider erwarten die Sterblichkeit signifikant ansteigen würde. Die Sterbeüberschüsse gehen sowieso zu 90 % wieder zurück an den Kunden.

Grüße

Bernd

und da fällt die COSMOS hat auf Platz 44 (fast am Ende)
zuück. Geringer Preis ist halt nicht immer Qualität

Dass Herr Lüschen kein gutes Bild von Direktversicherungen hat bei denen er als Versicherungsmakler keine Provisionen für vermittelte Kunden erhält ist meiner Meinung nach nicht verwunderlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt :smile:

Grüße

Bernd

Großer Irrtum
Hallo Bernd
Herr Lüschen ist kein Vericherungsmakler, sondern ein staatlich veridigter Versicherungsberater. Solchen Leuten ist es wurscht, ob Du eine empfohlene Verciher abschließt oder nicht. Sie verlangen für ihre Beratung ein Honorar. Von den Versicherungen erhalten sie keinen Cent. und dürfen auch keine provision annehmen.
also erst mal erkundigen, was ein Versicherungsberater ist.
Grüße
Raimund

Hallo Bernd,

das ist dann schlimmstenfalls ein anderes Thema, aber der Herr Lüsschen darf nun wirklich keine Versicherungen verkaufen und daher kann ihm das wirklich egal sein wo die Cosmos steht.

Kalle

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  1. 1.000,00 EUR Rente garantiert oder mit Überschuß ??

garantiert

  1. Raucher oder Nichtraucher ??

Nichtraucher. Raucher kostet nen Euro mehr oder so :wink: aber ich rauche nicht.

  1. Wieso in einem Single-Tarif eine Todesfallsumme ??

Hmmmm das ist schon sehr stark reduziert… im normalen (Familien)Tarif ist die Todesfallsumme anfangs sehr hoch, ganz ohne haben die glaub nicht

Nein, die verjähren nicht. Es gibt eine sogenannte
Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherugnsnehmers, dass
heißt der VN muss vor dem Vertrag alle Angaben bei den
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn du jetzt
z.B. angibst du rauchst keine Zigaretten, in Wirklichkeit aber
rauchst du 2 Päckchen am Tag, und stirbst dann an Lungenkrebs
und dies ist eindeutig nachweisbar kann die Versicherung von
der Leistung zurücktreten, dass heißt sie muss nichts zahlen.
Deshalb sollte man alles richtig angeben und wenn man nicht
sicher ist auf seinen Hausarzt verweisen.

Hier steht

„Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen drei Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten; bei Eintritt des Versicherungsfalls während der ersten drei Jahre auch noch nach Ablauf dieser Frist. Den Rücktritt können wir aber nur innerhlab eines Monats erklären, nachdem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten haben. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt gegenstandslos. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn die verschwiegenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang unserer Leistung gehabt haben“

Das verstehe ich eigentlich wie eine Verjährung nach 3 Jahren !?

Ich will übrigens keine falschen Angaben machen, aber ich habe keinen Überblick über alles was die wissen wollen.

Noch ein Absatz der oberes wieder relativiert:

„Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.“

Also, wenn man anbsichtlich betrügt um überhaupt aufgenommen werden zu können, dann ist das wohl nicht erlaubt… aber das habe ich nun auch wirklich nicht vor (siehe oben)

hallo Bruno,
Bernd hat schon recht, aber … (Radio Eriwan!)
Es gibt einige Versicherungen, die tatsächlich nach 3 Jahren sagen: Strich drunter.
Die COSMOS gehört dazu. Das geht aber auch meist einher mit einer verstärkten Nachforschung (so weit es den Versicherungen möglich ist) nach Anzeigenpflichtverletzung.
Und glaube mir, die Ergebnisquote steigt von Jahr zu Jahr. Die werden immer besser.
Es rentiert sich nicht zu schwindeln.
Du betrügst ja nicht nur die Versicherung, sondern Deine Mitversicherten. Es ist ja eine Solidargemeinschft. Soll heißen: alle für einen (den es mit der BU erwischt hat).
Zur COSMOS: suche Dir eine andere aus. Es gibt genauso preiswerte, aber mit besseren Leistungen. Es muss ja nicht meine immer wieder empfohlen Condor sein.
Hier die ersten 30 eines Vergleiches nach dem 30 Punkte-Katalog:

1 CONDOR Lebensversicherungs AG Comfort BUZ (08.2000) 648
2 CONDOR Lebensversicherungs AG Compact BUZ Condor (08.2000) 642
3 Hanse Merkur AG BUZ (11.2000) 635
4 Generali Münchener Lebensversicherung AG BUV (07.2000) 621
5 Generali Münchener Lebensversicherung AG BUZ Basis (07.2000) 615
6 uniVersa Lebensversicherung a.G.
BUZ (B2000) Berufsgrp. I-III
(06.2000)
601
7 uniVersa Lebensversicherung a.G. BUZ (B2000) Berufsgrp. IV (06.2000) 592
8 VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. BUZ Stand 01/2001 589
9 Gerling-Konzern Lebensversicherungs -AG BUZ (11.1998) 577
10 Gerling-Konzern Lebensversicherungs -AG BUV (11.1998) (S) 567
11
Schweizerische Lebensversicherungs- und
Rentenanstalt
BUZ (S) (06.1999) 566
12
ALTE LEIPZIGER
Lebensversicherungsgesellschaft a.G.
BUZ (11.1998) 565
13 Gerling-Konzern Lebensversicherungs -AG BUZ (07.2000) 559
14
ALTE LEIPZIGER
Lebensversicherungsgesellschaft a.G.
BUV (11.1998) 553
15 Allianz Lebensversicherungs AG BUV Plus (01.1999) 531
16
Deutscher Herold Lebensversicherung AG der
Deutschen Bank
BUZ (03.2000) 528
17 HDI Lebensversicherung BUZ m. Staffelregelung(08.2001) 520
18
Schweizerische Lebensversicherungs- und
Rentenanstalt
BUZ (01.1999) 519
19 Mannheimer Lebensversicherung AG
Macura m.Staffel, m. Karenz.
(10.2001)
518
20 neue leben Lebensversicherung AG BUV (05.1999) 517
21 Aspecta
BV / BU Invest m. Staffelregelung
(08.2001)
512
22 Mannheimer Lebensversicherung AG Macura BUV (11.1998) (I/II) 512
23 Mannheimer Lebensversicherung AG Macura BUZ (11.1998) (I/II) 512
24 uniVersa Lebensversicherung a.G. BUZ01.2002 E 509
25 Gerling E u. L Lebensversicherungs -AG BUZ (02.2001) 508
26 Basler
Premium BUZ mit Staffelregelung
(07.2000)
500
27 Gutingia BUZ (05.2001) 495
28 Allianz Lebensversicherungs AG BUV Standard (01.1999) 491
29 Mannheimer Lebensversicherung AG Macura BUZ (11.1998) (III/IV) 491
30 Mannheimer Lebensversicherung AG Macura BUV (11.1998

Die Zahlen dahinter sind die Bewertungspunkte. Diese Liste ist nicht nach Beitrag sortiert. Die Hanse-Merkur z.B. ist zwar im Ranking hervorragen (3.Platz), doch im Beitrag sehr hoch. Ganz klar: dies ist ja auch ein fondsgebundener BU-Tarif. Das bedeutet, dass Du am Ende der Laufzeit Geld herausbekommst. Zuückgerechnet kommt dieser Tarif natürlich sehr günstig. Aber erst kostet er kräftig.
Ähnlich ist es mit der SALI (nicht in dem Vergleich, da nicht vergleichbar). Eine hervorragende Absicherung… nur halt etwas teurer durch Fondsbindung.
Grüße
Raimund

Asche auf mein Haupt!
sorry, hatte im Internet nach ihm gesucht und der prankte er zuerst auf der Seite eines Versicherungsmaklers, aber das entpuppte sich bei näherem Hinsehen doch nur als Verweis auf seine Top 30 Liste :wink:

Grüße

Bernd

Irren ist menschlich…
… und Werbung … na, ja, Schwamm darüber!
Ob dieser Makler inzwischen eine Abmahnung hat?
Grüße
Raimund

Zur COSMOS: suche Dir eine andere aus. Es gibt genauso
preiswerte, aber mit besseren Leistungen.

Was mir aus deinen ganzen Beiträgen nicht so ganz klar wird. Was spricht konkret gegen Cosmos? habe mal in ein Finanztest reingeschaut, die Leistungen erhielten die Bestnote, für das Antragsformular (die Gesundheitsangaben) hat Cosmos Abzüge gekriegt. Aber wenn ich das Formular bewältige und aufgenommen werde, dann scheint da alles zu passen. Bin mir nun aber nicht mehr sicher, nachdem du sagst die wären so schlecht.

Ich habe auch mal noch ein Angebot von der HUK angefordert, die in dem Finanztest noch etwas besser abgeschnitten hat und sogar billiger war irgendwie. Mal schauen was die mir schreiben.

Von Condor habe ich in meinem ganzen Leben noch nie was gehört, klingt wie ein Ferienflieger :wink: Die Tarifberechnugn auf der Seite ist leider kaputt (Error: Timeout occurred whilst retrieving page meta data.)

Grüße
Bruno

Hallo Bruno,

das Thema Bu hatten wir hier ja schon öfter.
Ergänzend zu Raimund folgendes:

Die Cosmos hat noch keine sehr lange Geschichte. Aus vielen Artikeln der Fachpresse ist zu entnehmen, daß diese Kampfpreise schlecht kalkuliert sind und daher kaum haltbar. Die BU Fälle werden erst in den nächsten Jahren kommen, und dann steigt der Effektivbeitrag unweigerlich.
Das Bedingungswerk ist wirklich nicht besonders gut. Für mich entscheidet sich die Qualität nicht an der Prämie sondern am Verhalten im Leistungsfall. Leider habe ich die Klagequote der Cosmos nicht im Kopf, aber sie ist sehr hoch. Heißt: Im Leistungsfall kannst Du Dich nicht drauf verlassen, daß die Cosmos zahlt.
Die Kriterien nachdem die Finanzpest prüft sind mir übrigens schleierhaft. Bei einer Haftpflicht können die nicht viel falsch machen. Aber bei einer BU? Wer sich beim FLv Vergleich einen provisionsfreien Tarif einer Versicherung unterschieben lässt, der hat für michs eine Glaubwürdigkeit verloren.

Mein Ergebnis ist eindeutig.
Condor, Mannheimer, Gerling EGO

Das Bedingungswerk ist klar und viel teurer sind die auch nicht.

Übrigens: Was bringt Dir eine BU Schutz bis Endalter 58? Wenn Du in einem Jahr BU wirst, dann bekommst Du ja vielleicht die Leistung. Und was machst Du in den Jahren zwischen 58 und 65?
BU ist eben ein Fachmann-Thema und nix für Direktversicherungen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Die Cosmos hat noch keine sehr lange Geschichte. Aus vielen
Artikeln der Fachpresse ist zu entnehmen, daß diese
Kampfpreise schlecht kalkuliert sind und daher kaum haltbar.
Die BU Fälle werden erst in den nächsten Jahren kommen, und
dann steigt der Effektivbeitrag unweigerlich.
Das Bedingungswerk ist wirklich nicht besonders gut. Für mich
entscheidet sich die Qualität nicht an der Prämie sondern am
Verhalten im Leistungsfall. Leider habe ich die Klagequote der
Cosmos nicht im Kopf, aber sie ist sehr hoch. Heißt: Im
Leistungsfall kannst Du Dich nicht drauf verlassen, daß die
Cosmos zahlt.

Du hast dir die aus deinen Ausführungen entstehende Frage ja schon selbst beantwortet :smile: Auf der einen Seite sagst du, dass sie sehr selten zahlen und streng selektieren auf der einen Seite zweifelt du an den niedrigen Beiträgen, das ist meiner Meinung nach nicht Logisch, da ja das eine aus dem anderen resultiert :smile:

Die Kriterien nachdem die Finanzpest prüft sind mir übrigens
schleierhaft. Bei einer Haftpflicht können die nicht viel
falsch machen. Aber bei einer BU? Wer sich beim FLv Vergleich
einen provisionsfreien Tarif einer Versicherung unterschieben
lässt, der hat für michs eine Glaubwürdigkeit verloren.

Ohne Dir zu nahe zu treten, aber für die Mehrzahl der Kunden wiegt wohl das Urteil der Stiftung Finanztest höher als Deins und das des unten von Raimund aufgeführten Vers. Sachverständigen :smile:

Mein Ergebnis ist eindeutig.
Condor, Mannheimer, Gerling EGO

Da die Cosmos mit der AMB Generali Gruppe den zweitgrößten Versichers Europa´s im Rücken hat, ist eine Zahlungsunfähigkeit oder ähnliches wohl sehr unwahrscheinlich. Für die Mannheimer gilt mit der Münchener Rück dasselbe.

Diesbezüglich würde ich mir eher bei Gerling sorgen machen, man bedenke nur das derzeitige Trauerspiel um Gerling Globale Rück und die Intention der Herren Rolf Gerling sowie Deutsche Bank ihre Anteile baldmöglichst zu verhökern.

Übrigens: Was bringt Dir eine BU Schutz bis Endalter 58? Wenn
Du in einem Jahr BU wirst, dann bekommst Du ja vielleicht die
Leistung. Und was machst Du in den Jahren zwischen 58 und 65?
BU ist eben ein Fachmann-Thema und nix für
Direktversicherungen.

Wo hat er denn geschrieben, dass es nicht möglich ist die BU länger als 58 zu machen? Kann ich seinem Text nicht entnehmen. Er hat sich lediglich ein Angebot über 35 Jahre erstellen lassen, also bis zu seinem persönlichen Endalter 58.

Grüße

Bernd

Wo hat er denn geschrieben, dass es nicht möglich ist die BU
länger als 58 zu machen? Kann ich seinem Text nicht entnehmen.
Er hat sich lediglich ein Angebot über 35 Jahre erstellen
lassen, also bis zu seinem persönlichen Endalter 58.

Das ist in der Tat so, länger als 35 Jahre konnte man nicht auswählen und ich bin erst 23.

hallo Bruno,
kurz, bevor ich in die Heija springe (ist jetzt 0:35)

Zur COSMOS: suche Dir eine andere aus. Es gibt genauso
preiswerte, aber mit besseren Leistungen.

Was mir aus deinen ganzen Beiträgen nicht so ganz klar wird.
Was spricht konkret gegen Cosmos? habe mal in ein Finanztest
reingeschaut, die Leistungen erhielten die Bestnote, für das
Antragsformular (die Gesundheitsangaben) hat Cosmos Abzüge
gekriegt. Aber wenn ich das Formular bewältige und aufgenommen
werde, dann scheint da alles zu passen. Bin mir nun aber nicht
mehr sicher, nachdem du sagst die wären so schlecht.

Ich habe auch mal noch ein Angebot von der HUK angefordert,
die in dem Finanztest noch etwas besser abgeschnitten hat und
sogar billiger war irgendwie. Mal schauen was die mir
schreiben.

Ich gehe nicht wie Finanztest vom Ergebnis bei Morgen & Morgen aus. Beui dieser Firma haben fast alle 5 Sterne. Ich verwende den oben erwähnzten 30 Punkte-Katalg von Herrn Lüschen. Es ist meiner Meinung z.Zt. der einzige, der auch für den interessierten Laien eine Vergleichsmöglichkeit bietet. Und da ist halt die COSMOS an 44. Stelle.

Von Condor habe ich in meinem ganzen Leben noch nie was
gehört, klingt wie ein Ferienflieger :wink: Die Tarifberechnugn
auf der Seite ist leider kaputt (Error: Timeout occurred
whilst retrieving page meta data.)

CONDOR ist eine Versicherungsgesllschaft des Dr. Oetkerkonzerns. Eine Gesellschaft, die keinen eigenen Vertrieb hat.
Sie hat mehrere hervorragende produkte, wie z.B. der BUR-Tarif. Dieser Tarif bietet (siehe oben) auch Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (nach 6 Monaten, rückwirkend auf den ersten Tag). Die Probleme, die Du evtl.mit der Cosmos haben würdest (Nichtzahlung weil nicht Anerkennung der BU) gibt es hier nicht: der gelbe Arbietsunfähigkeitszettel des Arztes gilt als Nachweis.
Diese Streitigkeiten um die Anerkennung kann bis zu 3 Jahre dauern. Nicht so bei der CONDOR.
Sie Dir den oben aufgeführten Fragekatalog und das Ranking an.
Grüße
Raimund

hallo Bernd

Da die Cosmos mit der AMB Generali Gruppe den zweitgrößten
Versichers Europa´s im Rücken hat, ist eine
Zahlungsunfähigkeit oder ähnliches wohl sehr unwahrscheinlich.

Halter ich auch für unwahrscheinlich. Was nichts über die Zahlungsmoral sagt.

Für die Mannheimer gilt mit der Münchener Rück dasselbe.

Diesbezüglich würde ich mir eher bei Gerling sorgen machen,
man bedenke nur das derzeitige Trauerspiel um Gerling Globale
Rück und die Intention der Herren Rolf Gerling sowie Deutsche
Bank ihre Anteile baldmöglichst zu verhökern.

Übrigens: Was bringt Dir eine BU Schutz bis Endalter 58? Wenn
Du in einem Jahr BU wirst, dann bekommst Du ja vielleicht die
Leistung. Und was machst Du in den Jahren zwischen 58 und 65?
BU ist eben ein Fachmann-Thema und nix für
Direktversicherungen.

Wo hat er denn geschrieben, dass es nicht möglich ist die BU
länger als 58 zu machen? Kann ich seinem Text nicht entnehmen.
Er hat sich lediglich ein Angebot über 35 Jahre erstellen
lassen, also bis zu seinem persönlichen Endalter 58.

Selbstverständlich nimmt die Versicherung eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr an.
Ob es sich rentiert, bis zum 65.? Ich bin dern meinung, dass bis 60 reicht.
Grüße
Raimund