BUV - was ist für Selbständigkeit zu beachten?

Hallo,

Momentan bin ich fest angestellt und möchte dringend eine BUV abschließen. Allerdings ist mein Arbeitsplatz nicht mehr allzu sicher, und als Maschinenbauingenieur überlege ich für die nächste Zukunft auch eine selbständige Tätigkeit. Dazu jetzt meine Frage: was gilt es zu beachten, sind BUVersicherungen für Selbständige unterschiedlich, kann ein jetzt abgeschlossener Vertrag dann auch - ev. mit anderen Konditionen - weitergeführt werden? Oder gibt es keinen Unterschied ob freiberuflich oder angestellt tätig?
Dann die zweite Frage: ich habe gelesen, wenn man mehr als zwei Jahre selbständig ist, dann entfällt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, ist das richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Petra

Hallo Petra,
nein, BU für Angestellte sind die gleichen wie für Selbständige.
Allerdings gibt´s gewaltige Unterschiede.
Hier die richtige zu finden ist sehr schwer… zumindest für die meisten, auch Kollegen.
Achte zum Beispiel darauf, dass der § 41/2 mitversichert ist. Meines Wissens hat nur eine Gesellschaft den in der Leistung.
Grüße
Raimund

Hallo Petra,

wenn Du Dich selbständig machst, musst Du Dich in der Rentenversicherung freiwillig (Mindestbeitrag) weiterversichern, sonst verfällt generell Dein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Als „normalen“ Rentenanspruch hättest Du nur den Anspruch auf Altersrente (mit 65 oder ggf. 67, je nachdem, was unsere Politiker noch beschliessen) unter der Voraussetzung, dass Du insgesamt mind. 5 Jahre Beiträge gezahlt hast.

Gruß
Benita