Hallo,
jemand ist derzeit berufsunfähig.
Die Feststellung geschah mit 3 Ärzten (Deutschland) die vom Versicherungsnehmer ausgesucht worden sind. Alles ging einigermaßen schnell. Die BU kommt pünktlich auf das Konto.
Nehmen wir an, der BU- Bezieher verlegt seinen ständigen Wohnsitz nach Kroatien, weil ihm das Klima dort besser bekommt.
Im Sommer 2011 ist die Nachprüfung der BU.
Hier müssten dann wohl wieder 3 Ärzte die Bögen der Versicherung ausfüllen und über die weitere BU entscheiden.
In den Bedingungen der BU steht freie Arztwahl.
Kann der Versicherte die Gutachten auch in Kroatien erstellen lassen?
Er würde diese dann bei einem Dolmetscher übersetzen lassen.
Kann es dabei Probleme bzgl. der Anerkennung der Gutachten geben?
Was spricht dagegen?
Der Versicherte hat noch eine BU die seine Lebensversicherung abdeckt. Sie läuft über die Standard Life. Bei dieser Versicherung läuft das alles über einen medizinischen Dienst, welcher die Gutachten für die Versicherung beurteilt. Bei der Haupt- BU läuft es über Condor. Dort wurde nach Eingang aller Daten relativ schnell intern entschieden.
Beide Versicherungen stehen in Kontakt und haben den BU-Fall gemeinsam bestätigt.
Es müssen also für 2 Versicherungen Gutachten erstellt werden.
Bei der Condor- gibt es „freie“ Arztwahl, wie es bei der Standard- Life ist (von MLP) weiss der Versicherte nicht.
Geht es also über Kroatien- oder wird das Schwierigkeiten geben?
Bei der Condor hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Eingliederungshilfe zu bekommen. Der Versicherte wird hoffentlich wieder in seinem alten Beruf (Akademiker- Wirtschaftsinformatiker) arbeiten. Gibt es Möglichkeiten die Eingliederungshilfe zu beantragen?
Würde mich über eine Einschätzung freuen.
Erich