Hallo,
noch eine kleine Anmerkung von mir
wenn mein Bekannter die Umstellung machen würde, würde er die
KLV beitragsfrei stellen oder verkaufen.
Nach nur vier Jahren Beitragszahlung beitragsfrei ? Was soll
denn das ?
sehe ich genauso.
Was mich persönlich da stört, dass erst mal ein Steuervorteil
„bemüht“ werden muss, um auf den annähernd gleichen Beitrag zu
kommen, wie jetzt.
Sehe ich auch so ! Eine Investition, die nur durch einen
vermeintlichen Steuervorteil lukrativ wird, sollte man
tunlichst lassen.
ist mir zu pauschal. zukunftig wird es darum gehen seine Altersvorsorge, also die darauf gerichteten Investitionen, mit steuerbegünstigten Produkten aufzubauen. Rürup, Riester und baV.
Hier geht es darum seine eigene Langlebigkeit abzusichern.
Noch zum Steuervorteil: Mein Bekannter liegt mit dem
Jahreseinkommen nicht mehr allzuweit von der BBG für die
Rentenversicherung weg. Im Focus war da mal zu lesen, dass
dieser Personenkreis Gefahr läuft den Rürup doppelt zu
versteurn: Einmal beim Einzahlen, weil der Freibetrag bereits
ausgeschöpft ist, später nochmal bei Auszahlung.
Ich habe noch keinen (!) Arbeitnehmer beraten, für den sich
Rürup steuerlich gelohnt hat (In diesem Jahr, das kann später
anders werden).
Gerade dieser Punkt Zukunft, sollte bei allen Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen. Eins ist doch auch klar, wenn ich in den nächsten Jahren erst die Überlegung anstelle, meine BUZ an den Rürup zu binden, bin ich wieder mal älter und die BUZ wird entsprechend teurer und der Steuereffekt geringer. Dann kommen häuchst wahrscheinlich die Überlegungen, hätte ich mal damals.
Das mit dem Artikel aus dem Fokus und einer eventuellen Doppelbesteuerung ist wieder einmal zu pauschal. Der Beitrag des Rürup steht in einer direkten Abhängigkeit zum Beitrag der BUZ (50% Grenze).
Befinde ich mich an der Grenze zur BBG und habe auch eine entsprechend hohe BU-Rente abgesichert, kann ich gerade mit Blick auf die Zukunft den steuerlich absetzbaren Beitrag überschreiten. Was nichts anderes heißt, heute genau schauen, wie sich mein Gehalt und wie sich die daraus ergebene Absicherung wahrscheinlich entwickeln wird. Und eventuell nur einen Teil der BUZ umschichten.
Wie schon früher gesagt, behalte Deine KLV mit BUZ bei, da
hast Du die Vertriebskosten schon bezahlt. Wenn Du stattdessen
einen neuen Vertrag abschließt, mußt Du sie nochmal bezahlen.
Wem nützt das ? Dir ?
Mein Fazit. Nur wenn ich noch nicht ausreichend für das Alter was getan habe, meine KLV halten kann, mir den neuen Vertrag heute leisten kann, sollte man die Umstellung auch mit Blick in die Zukunft nicht sofort abhaken.