BV, abstrakte Verweisung, Beispiel?

Hallo liebe Leute im Forum,

vielleicht könnt Ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich habe derzeit 2 gute Bekannte mit jeweils unterschiedlichen BV- Tarifen bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen. In beiden Tarifbedingungen steht, dass die VN dann BU sind, sobald sie weder ihren Beruf, noch eine, der Ausbildung und dem Stand entsprechende Tätigkeit, ausüben können.
Dem einen ist klar, dass die abstrakte Verweisung in seinem Fall von Nachteil ist. Der andere hingegen übt einen Schreibtischjob als Dipl. Ing. aus und ist der Meinung, dass er in jedem Fall die Leistung aus der BV erhalten wird, weil er sich kein Beispiel vorstellen kann, in dem er verweisbar sein könte.
Kennt ihr konkrete Beispiele, in denen eine solche Verweisung oder Weigerung der BU-Zahlung vorgekommen ist?
Für Eure Hilfe danke ich Euch schon im Voraus.
Grüße,
Carmen

Hallo Carmen,

es gibt sicherlich genügend Beispiele für Verweisungen und für „unterlassene“ Zahlung durch den BU-Versicherer.
Wichtig sind die konkreten Vertrags- / Versicherungsbedingungen. Diese sind entscheidend, ob der Dipl. Ing. mit seiner Einstellung / Meinung recht hat.

Gruß

Alex R.

Hallo Carmen,

Kennt ihr konkrete Beispiele, in denen eine solche Verweisung
oder Weigerung der BU-Zahlung vorgekommen ist?

Nein, ich persönlich kenne keine Beispiele. Die würden Dir aber auch nicht helfen, denn die Entscheidung ob BU oder nicht-BU, ob verweisbar oder nicht sind extrem an die Einzelheiten des Falles gebunden. Ein Detail anders und schon sieht die Entscheidung anders aus, ähnlich wie bei einem Gerichtsverfahren. Das fängt schon damit an, welche Berufsbezeichnung in der Police drinsteht. Dipl.-Ing. kann sehr vieles heißen. Ich kenne einen, der Industrieanlagen abnimmt, der wird natürlich schneller BU als ein Consultant.

Gruß

Nordlicht