Ich bin auf der Suche nach einer Musterbetriebsvereinbarung zum Thema Taschenkontrolle / Mitarbeiterkontrolle beim Verlassen des Betriebes, Ich möchte so etwas einführen für Fälle des begründeten Verdachtes und als regelmäßige Stichprobenkontrolle. Kann jemand helfen? Vielen Dank.
Ich bin auf der Suche nach einer Musterbetriebsvereinbarung
zum Thema Taschenkontrolle / Mitarbeiterkontrolle beim
Verlassen des Betriebes, Ich möchte so etwas einführen für
Fälle des begründeten Verdachtes und als regelmäßige
Stichprobenkontrolle. Kann jemand helfen? Vielen Dank.
Hallo,
ich rate Ihnen dringend, sich erst mal kundig zu machen, ob so eine Verdachtskontrolle aufgrund der Eigenart Ihres Unternehmens überhaupt zulässig ist. Damit greifen Sie nämlich schwerwiegend in die Persönlichkeitsrechte Ihrer AN ein. Als HR-Mensch sollte Sie auch mal über den Begriff der „MIsstrauenskultur“ und deren evtl. negativen Folgen für Ihr Unternehmen nachdenken.
Jedenfalls gibt es zwar BV’en zu dem Thema, sie können aber nur schwer musterhaft verwendet werden, da eine solche BV in JEDEM Einzelfall eine Abwägung zwischen dem jeweiligen betrieblichen Interesse und den verfassungsmäßigen Grundrechten der Beschäftigten vornehmen muß.
Mit Ihrem „hemdsärmligen“ Posting jedenfalls laufen Sie Gefahr, bei Ihrem BR kräftig und heftig aufzulaufen, wenn er was taugt. In vielen Fällen sind nämlich zumindest verdachtsunabhängige Kontrollen aufgrund der Eigenart des Betriebes gar nicht zulässig.
&Tschüß
Wolfgang