Hallo Roland,
Hallo Florian
sorry, aber bevor man so einen unqualifizierten Komentar
einstellt, sollte man in der Lage sein, den Briefkopf richtig
lesen zu können. BVA bedeut nämlich etwas komplett anderes als
BfA.
Oops, da bin ich wohl einem Beschäftigten der BfA (richtig?) zu nahe getreten?
Ich habe noch einen drauf zu setzen: Es wurde unter anderem nach Zeiten von vor ca. 20 Jahren (ich habe ursprünglich 10 Jahre geschrieben-sorry!) gefragt. Damals war ich bei der Bundeswehr. Ich schickte der BfA einen Originalbeleg der BfA für diese Zeit!
Fakt ist, dass die Rentenversicherungsträger nur über Daten
verfügen, die Ihnen von Arbeitgebern, Schulen etc. gemeldet
worden sind. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es
auch in der heutigen Zeit Arbeitgeber gibt, die sprichwörtlich
zu dumm sind, eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
auszufüllen.
Mag sein, aber mein Arbeitgeber (ein mittelständisches Unternehmen mit einer wirklich guten Personalbuchhaltung), bei dem ich seit über 20 Jahren beschäftigt bin, ist es definitiv nicht!
Die Rentenversicherungsträger können also nichts
dafür, wenn dein Versicherungskonto Lücken aufweist. Es kann
ganz sicher gesagt werden, dass einmal übermittelte Daten
nicht grundlos wieder gelöscht werden.
Aha, und deswegen schicke ich einen Originalbeleg aus dem Jahre 1987 an die BfA, den ich damals von der BfA erhalten habe?
Im Übrigen erschallt doch in ganz Deutschland der Ruf nach
mehr Servicedenken in Behördern und Ämtern. Das, was hier
gelaufen ist, ist ein reiner Service der
Rentenversicherungsträger! Die Träger sind nicht darauf
angewiesen, dass dein Versicherungskonto vollständig ist. Es
steht auch nirgends, dass du deine Unterlagen 10 Jahre
aufbewahren musst. Wenn du nichts mehr nachweisen kannst, ist
das schlichtweg dein Problem.
Aha, feine Lösung, widerspricht sich nur selbst!
Also beschwer dich bitte nicht
darüber, wenn dir rechtzeitig die Möglichkeit gegeben wird,
evtl. Nachteile für deine spätere Rente abzuwenden.
Des Weiteren kann es auch an durchgeführten Rechtsänderungen
liegen, dass bestimmte Versicherungszeiten nun anders im
Versicherungsverlauf dargestellt werden (z. B.
Ausbildungszeiten). Aus diesen Gründen ist z. B. auch das oft
angeprangerte Ausfüllen der „ein und selben“ Formulare keine
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Beschäftigen der
Rentenversicherung. Hiermit soll geklärt werden, ob die
individuellen Lebensläufe der Versicherten nach dem geltenden
und somit richtigen Recht dargestellt und bewertet werden.
Schließlich will jeder von uns eine richtigte Berechnung
seiner Rentenansprüche haben.
Du siehst also, so dumm sind die Beschäftigten der
Rentenversicherung nicht. Im Übrigen bauen sie auch nicht auf
Kosten der Steuerzahler „Sch…“. Der normale Sachbearbeiter
bei der RV verdient nämlich für die „Sch…“, die er macht
nicht mal sonderlich viel Geld.
Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag,
Florian Mair
Nicht’s für Ungut, ich wollte auch nicht den einzelnen Sachbearbeiter angreifen, sondern nur allgemein auf die Mißstände hinweisen.