BVA-Trouble

Schon komisch, was die Beamten so fabrizieren. Ich erhielt von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Auflistung meiner rententechnisch anzurechnenden Arbeitszeiten. Da fehlten jedoch einige Monate, z.T. fast 10 Jahre zurück. Ich wurde nun aufgefordert, diese zu belegen! Da ich-Gott sei Dank-alle Unterlagen irgendwo archiviere, hatte ich die Belege bald zur Hand.
Ich halte es jedoch für ein absolutes Armutszeugnis einer solch aufgeblasenen Behörde, vom Versicherten zu verlangen, für die bei der BVA verschlampten (anders kann ich es nicht bezeichnen) Unterlagen erneut aufzukommen. Was macht denn z.B. Herr X, der nicht, wie ich, seine Unterlagen über 10 Jahre aufbewahrt? Ich schickte der BVA zum Teil Originalausdrucke, die mir von der damals zuständigen LVA zugestellt wurden. Es erscheint mir wirklich so, das da auf Kosten des Steuerzahlers mal wieder Sch… gebaut wurde und deswegen Unterlagen verloren gingen.

Hat da noch jemand solche Erfahrungen?

Gruß,
Roland

Hallo Roland,
beruhige Dich. Die haben eine Lücke festgestellt, und bitten Dich, diese zu schließen.
Meine Arbeitszeiten zu DDR-Zeiten hatten sie auch nicht gespeichert. Woher auch?
Die wollen nichts von Dir. Du willst aber später schon etwas von ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo Roland,

sorry, aber bevor man so einen unqualifizierten Komentar einstellt, sollte man in der Lage sein, den Briefkopf richtig lesen zu können. BVA bedeut nämlich etwas komplett anderes als BfA.

Fakt ist, dass die Rentenversicherungsträger nur über Daten verfügen, die Ihnen von Arbeitgebern, Schulen etc. gemeldet worden sind. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es auch in der heutigen Zeit Arbeitgeber gibt, die sprichwörtlich zu dumm sind, eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auszufüllen. Die Rentenversicherungsträger können also nichts dafür, wenn dein Versicherungskonto Lücken aufweist. Es kann ganz sicher gesagt werden, dass einmal übermittelte Daten nicht grundlos wieder gelöscht werden.

Im Übrigen erschallt doch in ganz Deutschland der Ruf nach mehr Servicedenken in Behördern und Ämtern. Das, was hier gelaufen ist, ist ein reiner Service der Rentenversicherungsträger! Die Träger sind nicht darauf angewiesen, dass dein Versicherungskonto vollständig ist. Es steht auch nirgends, dass du deine Unterlagen 10 Jahre aufbewahren musst. Wenn du nichts mehr nachweisen kannst, ist das schlichtweg dein Problem. Also beschwer dich bitte nicht darüber, wenn dir rechtzeitig die Möglichkeit gegeben wird, evtl. Nachteile für deine spätere Rente abzuwenden.

Des Weiteren kann es auch an durchgeführten Rechtsänderungen liegen, dass bestimmte Versicherungszeiten nun anders im Versicherungsverlauf dargestellt werden (z. B. Ausbildungszeiten). Aus diesen Gründen ist z. B. auch das oft angeprangerte Ausfüllen der „ein und selben“ Formulare keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Beschäftigen der Rentenversicherung. Hiermit soll geklärt werden, ob die individuellen Lebensläufe der Versicherten nach dem geltenden und somit richtigen Recht dargestellt und bewertet werden. Schließlich will jeder von uns eine richtigte Berechnung seiner Rentenansprüche haben.

Du siehst also, so dumm sind die Beschäftigten der Rentenversicherung nicht. Im Übrigen bauen sie auch nicht auf Kosten der Steuerzahler „Sch…“. Der normale Sachbearbeiter bei der RV verdient nämlich für die „Sch…“, die er macht nicht mal sonderlich viel Geld.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag,
Florian Mair

Hi@all.

Noch schlimmer wird es doch wohl, wenn man eine lückenlose Aufzählung bekommt, die in jeder Richtung stimmt, aber dann trotzdem nach gewissen Papieren gefragt wird.

MfG
Toni

same here
Hallo Roland,

nachdem ich denen gewuenschte Unterlagen sendete, um „gewisse Luecken“ zu schliessen, erhielt ich eine weitere Aufforderung nun meine Geburtsurkunde (copy) und den original DDR-Sozialversicherungsausweiss einzusenden. Ich habe allerdings den SV-Ausweiss nicht mehr - ich weiss nicht was nun passiert. Aber es ist mir total schleierhaft, warum nun die Geburtsurkunde gebraucht wird!

Ausserdem finde ich deren Formulare total daneben - da ist kaum Platz die gewuenschten Infos in geforderter Detailiertheit einzutragen und dann muss man dieselben Infos auf verschiedeen Formularen eintragen.

Alles nur Schikane?
fragt sich,
Claudia

Hallo Ulf,

demnach hast du auch deinen SV-Ausweis im Original zugesandt. Kleine Frage, bekommt man den wieder oder sollte man sich gleich Kopien davon machen?

Lieben Gruss
Asmodine

Off Topic
Schade, dass es heute keinen SV-Ausweis gibt :frowning: Es gibt nicht viel, was ich in der Hinsicht ehemalige DDR bedaure, aber das ist so ein Thema. Das SV-Buch empfand ich wesentlich positiver. Man konnte nicht nur nachvollziehen, wann man wegen was beim Arzt war (Heilbehandlungen, Reihenuntersuchungen, Schutzimpfungen, die Erinnerung wann ich wegen was geröngt wurde fällt mir schwer :wink: usw.), sondern man hatte auch gleich seine Arbeitsausfalltage, seinen ausgeübten Job für das Jahr (man war ich vielseitig!) und den Jahresbrutto drin stehen bzw. wann man den Arbeitgeber gewechselt hat.

Ich empfinde das im heutigen System als ein Manko. Ich mag diese Zettelwirtschaft nicht, die irgend welche Zahlencodes enthalten, wo kein Normaler was mit anfangen kann. Die Zettelwirtschaft fängt schon mit den Zeugnissen in der Schule an und zieht sich das ganze Leben durch. Man ist gezwungen 10 Ordner für jeden Schmarren und für jeden Kopf in der Familie zu besitzen. Allein dafür sollte das Finanzamt schon ein Arbeitszimmer akzeptieren :wink:

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Hey Toni,

„lückenlos“ heißt nicht automatisch, dass die Zeiten auch den aktuellen Gesetzen entsprechen. Deswegen immer wieder Formulare…

Viele Grüße
Florian

Hallo Claudia,

Schikane ist das nicht. Jeder Versicherter muss seine Personenstandsdaten nachweisen. Dazu gehört auch das Geburtsdatum. Die Übersendung der Geburtsurkunde ist nur einmal im Leben erforderlich. Es wird dann entsprechend in deinem Versicherungskonto vermerkt.

Wenn du den Original-SVA nicht mehr hast, sieht es etwas schlecht aus. Ich würde an deiner Stelle schon mal damit anfangen, alle Arbeitgeber, die dir noch einfallen, zusammenzuschreiben. Außerdem solltest du alle Unterlagen die du jemals über Beschäftigungen in der DDR hattest zusammensuchen.

Die BfA wird dann versuchen, die Beschäftigungszeiten nachzuweisen oder zumindest als glaubhaft anzuerkennen. Du siehst, nun hat ein Sachbearbeiter sehr viel Arbeit, weil du deinen SVA nicht mehr finden kannst. Du solltest dir überlegen, ob du das weiter als Schikane bezeichnen willst?! Denn im Gunde genommen könnte es ihm auch völlig egal sein.

Viele Grüße
Florian

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Hallo Roland,

Hallo Florian

sorry, aber bevor man so einen unqualifizierten Komentar
einstellt, sollte man in der Lage sein, den Briefkopf richtig
lesen zu können. BVA bedeut nämlich etwas komplett anderes als
BfA.

Oops, da bin ich wohl einem Beschäftigten der BfA (richtig?) zu nahe getreten?

Ich habe noch einen drauf zu setzen: Es wurde unter anderem nach Zeiten von vor ca. 20 Jahren (ich habe ursprünglich 10 Jahre geschrieben-sorry!) gefragt. Damals war ich bei der Bundeswehr. Ich schickte der BfA einen Originalbeleg der BfA für diese Zeit!

Fakt ist, dass die Rentenversicherungsträger nur über Daten
verfügen, die Ihnen von Arbeitgebern, Schulen etc. gemeldet
worden sind. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es
auch in der heutigen Zeit Arbeitgeber gibt, die sprichwörtlich
zu dumm sind, eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
auszufüllen.

Mag sein, aber mein Arbeitgeber (ein mittelständisches Unternehmen mit einer wirklich guten Personalbuchhaltung), bei dem ich seit über 20 Jahren beschäftigt bin, ist es definitiv nicht!

Die Rentenversicherungsträger können also nichts
dafür, wenn dein Versicherungskonto Lücken aufweist. Es kann
ganz sicher gesagt werden, dass einmal übermittelte Daten
nicht grundlos wieder gelöscht werden.

Aha, und deswegen schicke ich einen Originalbeleg aus dem Jahre 1987 an die BfA, den ich damals von der BfA erhalten habe?

Im Übrigen erschallt doch in ganz Deutschland der Ruf nach
mehr Servicedenken in Behördern und Ämtern. Das, was hier
gelaufen ist, ist ein reiner Service der
Rentenversicherungsträger! Die Träger sind nicht darauf
angewiesen, dass dein Versicherungskonto vollständig ist. Es
steht auch nirgends, dass du deine Unterlagen 10 Jahre
aufbewahren musst. Wenn du nichts mehr nachweisen kannst, ist
das schlichtweg dein Problem.

Aha, feine Lösung, widerspricht sich nur selbst!

Also beschwer dich bitte nicht
darüber, wenn dir rechtzeitig die Möglichkeit gegeben wird,
evtl. Nachteile für deine spätere Rente abzuwenden.

Des Weiteren kann es auch an durchgeführten Rechtsänderungen
liegen, dass bestimmte Versicherungszeiten nun anders im
Versicherungsverlauf dargestellt werden (z. B.
Ausbildungszeiten). Aus diesen Gründen ist z. B. auch das oft
angeprangerte Ausfüllen der „ein und selben“ Formulare keine
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Beschäftigen der
Rentenversicherung. Hiermit soll geklärt werden, ob die
individuellen Lebensläufe der Versicherten nach dem geltenden
und somit richtigen Recht dargestellt und bewertet werden.
Schließlich will jeder von uns eine richtigte Berechnung
seiner Rentenansprüche haben.

Du siehst also, so dumm sind die Beschäftigten der
Rentenversicherung nicht. Im Übrigen bauen sie auch nicht auf
Kosten der Steuerzahler „Sch…“. Der normale Sachbearbeiter
bei der RV verdient nämlich für die „Sch…“, die er macht
nicht mal sonderlich viel Geld.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag,
Florian Mair

Nicht’s für Ungut, ich wollte auch nicht den einzelnen Sachbearbeiter angreifen, sondern nur allgemein auf die Mißstände hinweisen.

Ich rege mich ja gar nicht so doll auf, nur das ich (übrigens über 40 Jahre in der Bundesrepuplik lebend, nur so nebenbei) z.B. von der BfA aufgefordert werde, Belege von 1987 vorzuweisen, die mir damals die BfA selbst zugeschickt hat, nervt mich. Da wurde bei der BfA einfach geschlampt (EDV=Ewiger DatenVerlust) und ich habe einfach Glück, das ich diese Unterlagen noch habe. Ansonsten hätte ich erst einmal anfangen können, die langsam zerbröckelnde Bundeswehr abzuklappern, den die hat damals meine Rentenbeiträge an die BfA überwiesen-das wäre ein bestimmt eine abendfüllende Beschäftigung geworden.

Und da erzählen mir die BfA-Fuzzies (sorry) einem vom Pferd…siehe die seitenlangen Beiträge hier…

Nicht’s für Ungut, ich wollte auch nicht den einzelnen
Sachbearbeiter angreifen, sondern nur allgemein auf die
Mißstände hinweisen.

Hallo nochmals,

nein, ich bin kein BfA-Mitarbeiter. So leid es mir tut, aber ich kann in deinem Beispiel keine Missstände erkennen.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

vielen dank fuer Deine Antwort - grundsaetzlich stimme ich Dir sogar zu mit der Notwendigkeit und der vielen Arbeit, die der Sacharbeiter nun wegen des verbummelten SZ-Auweisses hat, aber:

Ich bin 1988 mit der POS (10. Klasse) fertig geworden und habe dann bis 1991 eine Ausbildung mit Abitur gemacht - Abschlusszeunis liegt der BfA schon vor. Dann war aber auch schon Schluss mit der DDR. 1991 habe ich dann bis 1995 studiert und auch das Diplomzeugnis liegt der BfA vor.

Der SZ-Ausweiss duerfte daher wenig ergiebig sein.

Gruss,
Claudia

Hallo Claudia,

ich vermute, dass sie den Ausweis nur wegen deiner Ausbildung haben möchten. Die Schulzeiten werden immer gleich bewertet, egal ob sie in der DDR oder BRD zurückgelegt wurden.

Mit dem SVA gilt deine Ausbildung, während der du ja wahrscheinlich auch Geld verdient hast, als nachgewiesen. Hast du den Ausweis nicht mehr, kann die Zeit anhand von Zeugnissen usw. allenfalls noch glaubhaft gemacht werden. D. h., dass dann einfach ein fester Wert zugrunde gelegt wird.

Viele Grüße
Florian