Bvb ausbildung ohne ada-schein als ausbilder?

Hallo an Alle,

meine Frage: Darf ich mit 10jähriger Berufserfahrung in einer Berufsvorbereitender Maßnahme als Ausbilder ohne AdA-Schein arbeiten???

wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte-

Danke im voraus

viele Grüße Heike

Hi Heike,

alsooo, die Frage ist so einfach gar nicht zu beantworten:

Da ich davon ausgehe, dass du weder die Meisterprüfung abgelegt hast noch dipl. Ing., Dr. oder Prof.bist, bist du nach §30 des BBiG fachlich NICHT geeignet , darfst also nicht als Ausbilder tätig werden.
Allerdings kannst du als Ausbildungsbeauftragter arbeiten. D.h. ist jemand in der Maßnahme der den AdA, die Meisterprüfung oder einen akademischen Grad hat, der dich für fachlich geeignet hält den Azubis etwas beizubringen, so kann er dich damit beauftragen.

So, dass ist das was ich aus meiner AdA behalten habe, ich hoffe das ist alles so korrekt.

Viele Grüße

Tina

Hallo Tina,

Da ich davon ausgehe, dass du weder die Meisterprüfung
abgelegt hast noch dipl. Ing., Dr. oder Prof.bist, bist du
nach §30 des BBiG fachlich NICHT geeignet , darfst also nicht
als Ausbilder tätig werden.

Greift hier das BBiG?

Wenn ja, was ist mmit dem § 28 (3)?
Hier der Text:
Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.

Allerdings kannst du als Ausbildungsbeauftragter arbeiten.
D.h. ist jemand in der Maßnahme der den AdA, die
Meisterprüfung oder einen akademischen Grad hat, der dich für
fachlich geeignet hält den Azubis etwas beizubringen, so kann
er dich damit beauftragen.

Hier scheinst Du Dich auf den § 28 zu beziehen.

Meine persönliche Meinung dazu:
Auch wenn es immer wieder nicht gerne akzeptiert wird, ein akademischer Grad beinhaltet noch lange nicht die „berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“, für mich sind das zweierlei Schuhe.

Zum Ursprungsposting bin ich durchaus der Ansicht daß - unter bestimmten Bedingungen - eine Tätigkeit als 2Ausbilderin" möglich ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

meine Frage: Darf ich mit 10jähriger Berufserfahrung in einer
Berufsvorbereitender Maßnahme als Ausbilder ohne AdA-Schein
arbeiten???

Ja. Diese ist keine Ausbildung nach BBiG oder HwO. Deshalb greifen hier deren Regelungen nicht. Die Entscheidung trifft der Maßnahmeträger.

Gruß
Otto

Hallo,

Ja. Diese ist keine Ausbildung nach BBiG oder HwO. Deshalb
greifen hier deren Regelungen nicht. Die Entscheidung trifft
der Maßnahmeträger.

das stimmt so nicht. Es gibt ein bundeseinheitliches Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit, das die Qualifikationsanforderungen an die einzelnen Funktionsträger im Rahmen der BvB (Bildungsbegleiter, Lehrkraft, Ausbilder, Sozialpädagoge) dezidiert regelt.

meine Frage: Darf ich mit 10jähriger Berufserfahrung in einer
Berufsvorbereitender Maßnahme als Ausbilder ohne AdA-Schein
arbeiten???

Als Ausbilder brauchst Du den AdA-Schein. Aber Du könntest als Lehrkraft arbeiten, da reicht abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung, davon mindestens eine bestimmte Zeit im Bereich der Integration von Jugendlichen in die Ausbildung.

Gruß, Bernd

Hallo Ihr freundlichen.
Danke für eure Antworten und Stellungsnahmen.
Ich dachte mir das schon, wollte es aber noch mal bestätigt bekommen.
Vielen Dank, vielleicht kann ich euch auch mal helfen.

LG,
Heike