Hallo, liebe wer-weiss-wasler,
und zwar mache ich ab nächsten Monat eine sogenannte
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Nun sagte die
Tante vom Amt, dass ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
beantragen solle/könnte.
Die Tante hat recht! BvB-Maßnahmen werden in der REgel mit BAB gefördert. Und BAB muss beantragt werden, da vorrangige Leistung vor Alg II.
Nun gut, dachte ich mir, und habe mal
danach gegoogelt, bin aber nicht schlau daraus geworden.
Nun stellt sich mir das Problem, dass ich Angst habe, dass ich
meine Wohnung nicht halten kann, weil es ja nur ganz wenig
Mietzuschuss gibt, und ob ich so über die Runden komme?!
Wenn das BAB auch einen pauschalen Mietanteil berücksichtigt (steht im Bescheid), dann besteht dennoch die Möglichkeit, beim Jobcenter oder Wohngeldamt einen Mietzschuss zu beantragen. Bitte bedenke, dass für die Zeit der BvB-Maßnahme ein Kindergeldanspruch besteht und der auch zu beantragen ist! Damit dürfte das finanzielle Risiko noch einmal deutlich minimiert sein.
Und meine andere Frage ist, was ich denn alles zur
Antragstellung mitbringen muss?!
Einfach zur BAB-Stelle der zuständigen Agentur für Arbeit gehen und fragen! Da gibt’s auch die Formulare mit Ausfüllhinweisen, auf denen steht, was einzureichen ist. Ansonsten an die Tür des zuständigen Sachbearbeiters klopfen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da helfen.
Immer wieder gern.
Mit freundlichen Grüßen
BlackShine