BVerfG-Urteil und warum so komplizert?

Hallo Innenpolitk-Interessierte,

als juristisch vollkommen Ungebildeter hat mich die heftige Diskussion um das Urteil des BVerfGs recht interessiert.

Schon zur Zeit der Berichterstattung über die Vorkommnisse im Bundesrat war ich verwundert.

Wowereit fragte die Vertreter der einzelnen Bundesländer, Stolpe sagte „JA“ und Schönbohm „NEIN“.

Meine 1. Frage: Warum ist es vorgesehen, daß für ein und dasselbe Bundesland mehrere Minister antworten? Könnte man sich bei Koalitionen der Regierungen nicht darauf einigen, daß für ein Bundesland nur eine einzige Person mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ antwortet?

Meine 2. Frage: Wird eine nicht „gleichlautende“ Entscheidung tatsächlich als „NEIN“ gewertet und warum nicht als „ENTHALTUNG“, wenn das Gesetz schon vorschreibt, daß jedes Bundesland „gleichlautend“ abstimmen müsse?

Danke und Grüße, Rudolf

PS: Meine Fragen hier unter Innenpolitik, im Zusammenhang mit der Diskussion.

Moin RuBa,

Meine 1. Frage: Warum ist es vorgesehen, daß für ein und
dasselbe Bundesland mehrere Minister antworten?

Es sind Vertreter der Landesregierung. Sie unterliegen keiner Weisung des Ministerpräsidenten und können abstimmen, wie sie wollen. Nicht Nordrhein-Westfalen hat 6 Stimmen und 6 Vertreter der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben jeweils eine Stimme.

Könnte man
sich bei Koalitionen der Regierungen nicht darauf einigen, daß
für ein Bundesland nur eine einzige Person mit „JA“, „NEIN“
oder „ENTHALTUNG“ antwortet?

Ist zu 99,9999% der Fälle auch so. Häufig sind weniger Vertreter der Länder anwesend als diese Stimmen haben. Dann wird stillschweigend davon ausgegangen, dass diese Vertreter alle gleich stimmen.

Meine 2. Frage: Wird eine nicht „gleichlautende“ Entscheidung
tatsächlich als „NEIN“ gewertet und warum nicht als
„ENTHALTUNG“, wenn das Gesetz schon vorschreibt, daß jedes
Bundesland „gleichlautend“ abstimmen müsse?

Das ist wurscht. Im Bundesrat - das ist ja schon meine Kritik seit Jahren - zählen nur die „Ja“-Stimmen. Man muss 35 Stimmen haben (69 Abgeordnete). Alles andere ist wurscht.

Ob die anderen 34 ungültig, mit Nein gestimmt oder sich enthalten haben, ist völlig irrelevant.

Ciao

Ralf

Hi,

Schon zur Zeit der Berichterstattung über die Vorkommnisse im
Bundesrat war ich verwundert.

Die Frage ist in der Tat spannend und verzwickter, als es auf dem ersten Blick erscheinen mag.

Hier findest Du eine Analyse der Möglichkeiten:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,189…

Die Entscheidung ist gefallen, jetzt weiß man, welcher Weg richtig ist:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,227…

Gruß

J.

Hallo,

ein interessantes Urteil. Auf den ersten Blick ganz klar, aber auf den zweiten wird ersichtlich, warum nicht einstimmig abgestimmt wurde…

Wowereit fragte die Vertreter der einzelnen Bundesländer,
Stolpe sagte „JA“ und Schönbohm „NEIN“.

Dann wurde nachgefragt, so oft, bis Schönbommel nichts mehr gesagt hat (zuvor hatte er noch gesagt: „Sie kennen meine Meinung“ )

Meine 1. Frage: Warum ist es vorgesehen, daß für ein und
dasselbe Bundesland mehrere Minister antworten? Könnte man
sich bei Koalitionen der Regierungen nicht darauf einigen, daß
für ein Bundesland nur eine einzige Person mit „JA“, „NEIN“
oder „ENTHALTUNG“ antwortet?

Wie das geregelt ist, wurde ja schon gesagt: bestimmte Länder (gestaffelt nach Einwohnerzahlen) haben mind. 3 Stimmen und max. 6 Stimmen (und ebensoviele Sitze). Jeder darf also abstimmen.
Mein Staatsrecht-Prof hat es so ausgedrückt: Stolpe hat es einfach „verpeilt“, sich mit Schöhnbomel zu einigen. Entweder sie haben sich nicht abgesprochen oder er konnte ihn - gleich welcher Zugeständnisse - nicht ködern…

Meine 2. Frage: Wird eine nicht „gleichlautende“ Entscheidung
tatsächlich als „NEIN“ gewertet und warum nicht als
„ENTHALTUNG“, wenn das Gesetz schon vorschreibt, daß jedes
Bundesland „gleichlautend“ abstimmen müsse?

Auch das wurde schon erwähnt. Es ist einfach nur wichtig, dass soundso viele DAFÜR stimmen.(nach 52(3) mit „mindestens der Mehrheit seiner Stimmen“) Enthaltungen und Gegenstimmen sind da natürlich das gleiche.

Nach 51(1)S2 gäbs auch die Möglichkeit, dass Stolpe Schönbommel auch kidnappen hätte können, dann entweder seinen Vize so manipulieren können, dass er SPD-konform abstimmt oder einen eigenen Vertreter hinschicken können, der dann nach seiner Facon abstimmt.

Bin gespannt was in „Zuwanderung Zweiter Teil“ rauskommt…

Grüsse

Andreas

Moin Don Pedro,

Nach 51(1)S2 gäbs auch die Möglichkeit, dass Stolpe
Schönbommel auch kidnappen hätte können, dann entweder seinen
Vize so manipulieren können, dass er SPD-konform abstimmt oder
einen eigenen Vertreter hinschicken können, der dann nach
seiner Facon abstimmt.

Das ist gar nicht notwendig. Kidnappen reicht. Wenn dann Schönbohm nicht rechtzeitig erscheint, dann stimmt Brandenburg eben ohne Schönbohm ab. Das ist es ja: zwar müssen sich die Länder in sich einigen, aber wenn nicht alle Abgeordneten anwesend sind, wird einfach davon ausgegangen, dass die nicht-abwesenden so stimmen, wie der Rest der Abgeordneten aus ihrem Bundesland.

Muss ja nicht kidnappen sein. Platten bei Schönbohm-Limosine reicht. Andererseits liegt Potsdam nahe bei Berlin. Das schafft der alte Soldat wohl auch noch zu Fuss. :frowning:

Ciao

Ralf