Hallo Innenpolitk-Interessierte,
als juristisch vollkommen Ungebildeter hat mich die heftige Diskussion um das Urteil des BVerfGs recht interessiert.
Schon zur Zeit der Berichterstattung über die Vorkommnisse im Bundesrat war ich verwundert.
Wowereit fragte die Vertreter der einzelnen Bundesländer, Stolpe sagte „JA“ und Schönbohm „NEIN“.
Meine 1. Frage: Warum ist es vorgesehen, daß für ein und dasselbe Bundesland mehrere Minister antworten? Könnte man sich bei Koalitionen der Regierungen nicht darauf einigen, daß für ein Bundesland nur eine einzige Person mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ antwortet?
Meine 2. Frage: Wird eine nicht „gleichlautende“ Entscheidung tatsächlich als „NEIN“ gewertet und warum nicht als „ENTHALTUNG“, wenn das Gesetz schon vorschreibt, daß jedes Bundesland „gleichlautend“ abstimmen müsse?
Danke und Grüße, Rudolf
PS: Meine Fragen hier unter Innenpolitik, im Zusammenhang mit der Diskussion.
