Hallo Joe
infolge von IV.
Das ist aber ein neuer Aspekt!
Die Pensionskasse deckt u.a. auch die Erwerbsunfähigkeit ab. ABER: Bei 100% Erwerbsunfähigkeit geht das gesamte BVG-Kapital in den *Risiko-Topf*, d.h. eine Auszahlung ist dann nicht möglich. Bei 50%: Auszahlung max. die Hälfte.
infolge von IV.
Das ist aber ein neuer Aspekt!
Die Pensionskasse deckt u.a. auch die Erwerbsunfähigkeit ab.
ABER: Bei 100% Erwerbsunfähigkeit geht das gesamte BVG-Kapital
in den *Risiko-Topf*, d.h. eine Auszahlung ist dann nicht
möglich. Bei 50%: Auszahlung max. die Hälfte.
Bist du dir da ganz sicher. Wo steht das?
Ist das nicht im Todesfall so?
Einen Teil habe ich mir nämlich auszahlen lassen und da wurde überhaupt nichts abgezogen. Nur dass ich weiss, dass die Auszahlung der Wohngemeinde mitgeteilt wird und von dort eine separate Steuerrechnung gestellt wird. Aber das wird wohl auch Kantonsmässig verschieden sein.
Hallo Joe,
Ich habe die Sache besprochen. In dieser Branche scheint es kein Ja oder Nein zu geben.
Die Pensionskasse lagert das Risiko an eine Versicherungsgesellschaft aus, so dass NICHT alle Auszahlungsmodalitäten bei Invalidität (2.Säule) gleich sind.
Bitte lasse das bei der Pensionskasse prüfen!
- Es spielt eine Rolle, ob vor oder bei der Pensionierung die Auszahlung gewünscht wird.
- Ein Vorbezug schmälert die Altersrente aber auch die Risikorenten (IV & Witwen- /Kinderrente).
- Solche Fragen sind ständig im Fluss und das Recht ist keinesfalls in Stein gemeisselt. Früher war meine gemachte Aussage richtig heute nicht mehr (unbedingt). Ich möchte nicht verantworten, dass auf etwas aufgebaut wird und doch nicht stimmt - In ein paar Jahren ist alles anders.
Sodele Joe, ich gab mir Mühe, muss aber aus zeitlichen Gründen „den Fall“ abschliessen und mich den finanziellen Dingen zuwenden.