BVG Pensionskasse Schweiz Auszahlung

Mich würde interessieren, wie wird die BVG-Pensionskasse besteuert, wenn man sich das BVG
auszahlen lässt, wenn man den Wohnort inwischen im
Ausland hat. Wird da der Gemeindesteuersatz des letzten
schweizer Wohnsitzes genommen oder was?
Oder wird das über die Quellensteuer besteuert?

Zu wenig Info.
Bin ich überfragt.

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

schönen Tag noch.

Griezi,
Danke für die Frage. Ich bitte um Geduld, muss fragen. Ich nehme an, dass Sie abgemeldet sind. Ist das richtig.
Sind Sie sicher, was Sie tun oder möchten Sie eine direkte Mailadresse (auf Umwegen…)?
Wenn möglich, würde ich nicht alles auflösen…
Gruss

sorry…aber da sollten sie sich an die schweizer experten wenden

Gilt die Anfrage noch?

Gilt die Anfrage noch?

Hallo Walter
Ja die Frage ist noch offen. Nein, ich bin noch nicht
abgemeldet und ich bin auch noch nicht pensioniert. Aber im Sinne von vorsorglicher Planung würde ich gerne wissen, was die Konsequenz einer Abmeldung und den nachträglichen Bezug im Ausland wäre.
Mit freundlichen Grüssen
Joe

Fragestellung: BVG (Schweiz) - Besteuerung bei deren Auszahlung.

Griezi Joe,
Folgende Antworten (es sei denn ich korrigiere den Steuersatz nächste Woche):

BVG-Auszahlungen: Gemeinde- + Kantonssteuer zum reduzierten Satz (20%)

  • direkte Steuer.
    Grund man konnte ja die Prämie vom Lohn abziehen.

Da der Einkommenssteuersatz progressiv zur Höhe ist, ist es günstiger man nimmt Tranchen. Wenn man das jedoch entdeckt gibt es eine Nachrechnung.
D.h. Fr. 500’000 hat einen höheren Steuersatz als Fr. 30’000.-

Berechtigung der Auszahlung gem. BVG-Regelement. Nur bei definitiver Abmeldung und Wohnsitznahme ins Ausland. Was das heisst ist nicht immer klar. Wartefristen gem. BVG-Reglement beachten.

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten ein Renten-Gegenabkommen, wo keine Auszahlung möglich ist. Gesamter EU-Raum: keine Auszahlung. Prüfen Sie das bitte.

Was spricht gegen die Auszahlung?

  • BVG hat höhere Rendite, als das Geld so herumliegt.
    Bitte prüfen: Konkursprivileg. (Geld ist sowieso futsch).
  • Falls man wegen gesundh. Problemen in die CH zurückkommt, hat man kein Geld mehr. Was die Gesundheit Wert ist, merkt man erst im Ausland. Einige Währungen kann man kaum umtauschen bzw. sind nichts wert.
  • BVG deckt auch das Krankheitsrisiko (Invalidität) ab (Taggeld ist dann abgelaufen), also nicht nur der Erlebensfall -> Rente und Todefall -> Wwe, Ausbildungsrente.

Achtung: Die Banken haben die Kontoführungsgebühren für Schweizer im Ausland drastisch erhöht. Ob diese Erhöhung zurückgenommen worden ist, weiss ich nicht. Bank bitte fragen. Bekannte Bank nehmen!

N.B. In einigen Staaten können nur Einheimische Land kaufen. Oft wird man so hereingelegt.

Qualität der Antwort: Von der Praxis für die Praxis, ich bin kein Jurist. Kenne BVG *recht gut*.

Dein Geld ist wohl mittlerweile bei einer Freizügigkeits-Stiftung auf einem Freizügigkeitskonto. Jedenfalls ist nicht Dein letzter Wohnsitz, sondern der Sitz dieser Freizügigkeitsstiftung entscheidend.
Dir wird dann direkt eine Quellsteuer bei der Auszahlung abgezogen, eben basierend auf dem Kanton, wo die Stiftung ihren Sitz hat. Das ist idR so 5-10% des Betrags.
Beachte, dass Du normalerweise das Geld aus der Pensionskasse Dir nicht einfach so auszahlen lassen kannst, siehe http://www.finanzmonitor.com/2-saule/auswanderung-be…

Hallo Walter
Erstmal vielen Dank für die detailierten
Auskünfte. Wenn ich das richtig verstanden haben,
lässt sich möglicherweise etwas an Steuern sparen,
wenn man das Geld vor der Auswanderung auf ein Freizügigkeitskonto mit Sitz in einem steuerbegünstigtem Kanton wählt, sofern es sich beim
Auslanderungsland nicht um ein EU-Land handelt, oder
man bezieht das Geld vorher, zieht aber noch ‚rechtzeitig‘ in einen steuerbegünstigten Kanton.
Mit freundlichen Grüssen
Joe

@atomjaeger
Danke für den Link, er hat mir alles beantwortet.
Liebe Grüsse
Joe

Hallo Joe,
Ich korrigiere den Satz von „oben“, es sind 40% und nicht 20%.
Kanton AG, Tarif B (verheiratet) Fr. 100’000 Kapitalauszahlung, ergibt den Betrag Fr 5’295.- (100%).
Berechnung wie normales Einkommen, davon aber nur 40%.
x Kantonssatz
x Gemeeindesatz
x Kirche
x Feuerwehr

Zuständig ist die letzte Gemeinde.

Wohnsitzverlegung ins Ausland, nicht EU-Raum:
Versuche folgendes. PK fragen, ob das Konto überhaupt aufgelöst werden muss. Evtl. toleriert das die PK, dass du dabei bleiben dann für z.B. 3 Jahre. Auflösung nur wenn unbedingt möglich.
Zeitraum des ersten Geldes abklären sofort, 3 Monate?.
Das Reglement ist da frei!

Hoffe, das ist klar und muss den Fall schliessen, mehr via Mail etc.

Servus

dazu kann ich leider nichts sagen …
mfG Charlie Metzger

Hallo Joe!
Alles klar?
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?
Walter

Hallo Joe!
Alles klar?
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?
Walter

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Alles klar?
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?
Walter

Ja, alles klar. Aber was du als ‚das Gute‘ meinst und
die Nähe, dann weiss ich nicht, was du ansprichst?
Wollerau oder Freienbach oder einfach den Kanton Zug?

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Das wollte ich auch, aber irgendwie kriege ich das mit dem Bewerten nicht hin und der Link ‚Hilfe zu Bewertungen‘ lässt sich nicht klicken.

Hallo Joe,

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Rechts neben diesem Text, gibt es das Fenster „Optionen“: Ein Sternchen = als hilfreich markieren
Das dürfte es sein.
** Sonst alles klar? Rutscht die Pensionierung näher **
Was ich nicht vermisse: Die tägliche Unruhe …
Schöni Zyt, Gruss -ti

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Hallo Walter
Bei mir geht es um vorzeitige Auszahlung
infolge von IV. Da kann ich nicht sagen, ob
es näher rückt, denn es liegt an mir, das
Geld jetzt zu verlangen. Deshalb war die Frage, ob ich
erst umziehen sollte oder gar längeren Auslandaufenthalt um möglichst Viel davon noch geniessen zu können.
Vg
Joe

Dein Geld ist wohl mittlerweile bei einer
Freizügigkeits-Stiftung auf einem Freizügigkeitskonto.
Jedenfalls ist nicht Dein letzter Wohnsitz, sondern

Ich wohne noch in der Schweiz und deshalb ist es der
Wohnsitz. Danke