BVG-Urteil Kampfhunde Zuständigkeit

Das Bundesgesetz, welches die Zucht von bestimmten Kampfhunden verbietet, wurde gekippt. Die Begründung war formal-juristisch: Für so ein Fall sind die Länder verantwortlich.Meine Frage: Warum sind in diesem Fall die Länder zuständig und nicht der Bund?
danke

Das Bundesgesetz, welches die Zucht von bestimmten Kampfhunden
verbietet, wurde gekippt. Die Begründung war
formal-juristisch: Für so ein Fall sind die Länder
verantwortlich.Meine Frage: Warum sind in diesem Fall die
Länder zuständig und nicht der Bund?

Das Verbot des Züchtens von Hunden zur Vermeidung von Nachkommen mit erblich bedingten Aggressionssteigerungen in § 11 b Abs. 2 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung dient nicht dem Tierschutz im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link…

danke

Bitte.

Hirnlose Dumpfbacken
Hallo,

meistens halte ich unser BVG ja für einigermaßen kompetent, aber diese Entscheidung ist wirklich bodenlos. In der Urteilsbegründung heißt es:

bb) § 11 b Abs. 2 Buchstabe a Alternative 2 TierSchG in Verbindung mit § 11 Satz 3 TierSchHundVO dient nicht dem Tierschutz in diesem Sinne. Auch das in der Regelung enthaltene Verbot der Züchtung aggressiver Hunde gehört nach der Zielsetzung des Gesetzgebers zu den Maßnahmen, mit denen erreicht werden soll, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen vor gefährlichen Hunden künftig wirksamer geschützt werden können als bisher. Im Allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung ist dazu ausgeführt worden, der Bund könne die länderrechtlichen Regelungen zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Hunden verursacht werden, durch die Inanspruchnahme seiner Kompetenzen sinnvoll ergänzen, weshalb die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbots für solche Hunde erweitert werden sollten (vgl. BTDrucks 14/4451, S. 8 unter A I). Ziel dieser Regelung ist danach nicht in erster Linie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren, sondern der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen.

Hierzu muss man wissen, das der Bereich Tierschutz in den kompetetiven Bereich der Gestzgebung fällt, also durchaus in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nun meine Frage: Wie kann man zu dem Schluss gelangen, dass das Verbot solcher Hunde, die zu einer hohen (bzw. erhöhten) Wahrscheinlichkeit entweder frühzeitig eingeschläfert werden müssen, bzw. sogar unter schwierigen Umständen (akuter Notfall) unsachgerecht und unter Qualen getötet werden müssen, nicht dem Tierschutz dient???

Verärgert,

Anwar

Die Hundebesitzer?
Hallo,

Nun meine Frage: Wie kann man zu dem Schluss gelangen, dass
das Verbot solcher Hunde, die zu einer hohen (bzw. erhöhten)
Wahrscheinlichkeit entweder frühzeitig eingeschläfert werden
müssen, bzw. sogar unter schwierigen Umständen (akuter
Notfall) unsachgerecht und unter Qualen getötet werden müssen,
nicht dem Tierschutz dient???

ich kann mich irren, aber ich meine, die Bestimmungen zu den Kampfhunden dienten primär dem Menschen- und nicht dem Tierschutz. Das wird auch irgendwie durch die enstprechenden Texte des Bundestages gestützt: http://www.bundestag.de/presse/bp/2000/bp0012/001204…

Und auch der Gesetzentwurf spricht da eine eindeutige Sprache:
http://dip.bundestag.de/btd/14/044/1404451.pdf

Nein, ich bin mir sicher, daß es da um den Menschen- und nicht um den Tierschutz ging.

Gruß,
Christian

Die auch!
Hallo auch,

Nein, ich bin mir sicher, daß es da um den Menschen- und nicht
um den Tierschutz ging.

Worum es ging kann aber nicht die einzige Frage sein. Vielmehr sollte eine so hohe Instanz wie das BVG auch prüfen, wozu das Gestz dient. So kann aus den von Dir zitierten Quellen (Vielen Dank übrigens) stets nur die Absicht Einzelner abgelesen werden (nämlich jener, die das Gesetz eingebracht haben). Es kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass MdBs, die dafür gestimmt haben dies auch aus Tierschutzgesichtspunkten getan haben.
Aus der Begründung der Eingebung auf die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes zu schließen ist IMO kein sauberer Stil. Den moralischen Aspekt (weitere Tote/Verletzte aufgrund zu legerer Auslegung der Individualrechte) will ich hier gar nicht eingehen, auch wenn er mirschon schwer im Magen liegt.

Grüße,

Anwar

ihr da ohm
Hallo nochmal,

Nein, ich bin mir sicher, daß es da um den Menschen- und nicht
um den Tierschutz ging.

Worum es ging kann aber nicht die einzige Frage sein.
Vielmehr sollte eine so hohe Instanz wie das BVG auch prüfen,
wozu das Gestz dient.

mag ja sein, aber ich kann auch nicht erkennen, inwiefern dieses Gesetz auf den Schutz von Tieren ausgerichtet sein soll. Mit einer ähnlichen Argumentationskette, wie Du sie hier anführst, könnte man auch behaupten, daß das Strafgesetzbuch nur dazu da ist, potentielle Straftäter vor einer Haftstrafe zu schützen.
Gruß,
Christian

Analogien…?
Neuer Tag, neues Hallo :smile:

dieses Gesetz auf den Schutz von Tieren ausgerichtet sein
soll. Mit einer ähnlichen Argumentationskette, wie Du sie hier
anführst, könnte man auch behaupten, daß das Strafgesetzbuch
nur dazu da ist, potentielle Straftäter vor einer Haftstrafe
zu schützen.

Ich kann allerdings im StGB keinerlei präventiven Maßnahmen finden. Im Gegensatz dazu enthält dieses Gesetz sehr wohl präventive Maßnahmen (Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden). Kannst Du tatsächlich eine ähnliche Argumentationskette aus dem StGB herleiten?
Im übrigen müssen wir stark zwischen Tieren und Menschen unterscheiden: Während wir bei Tieren „arttypische“ Verhaltensweisen unterstellen (zu Recht wie ich finde), unterstellen wir beim Menschen eben dies nicht (auch zu Recht). Anders gesagt: Eine bestimmte Hundeart kann sehr wohl als aggressiv eingestuft werden (und soweit geht das BVG ja auch!), eine bestimmte „Menschenart“ jedoch nicht.

Grüße,

Anwar

Hi,

Anders gesagt: Eine bestimmte Hundeart kann sehr wohl
als aggressiv eingestuft werden (und soweit geht das BVG ja
auch!), eine bestimmte „Menschenart“ jedoch nicht.

Welche denn?
Selbst deutsche Schäferhunde gelten als Kampfhunde. IMHO der Witz schlechthin. Im Gegenteil: um Hunde zu echten „KIampfhunden“ zu machen, mußt du in ihnen den Killerinstinkt wecken. Das geht nur mit knallharter Ausbildung. Ich kenne persönlich keinen großen Hund, den ich als gefährlich einschätzen würde.
Fazit: Menschn sind daran schuld, dass es Killerhunde gibt.

Gruß
Frank

Aggressive Arten
Hallo Frank,

Welche denn?
Selbst deutsche Schäferhunde gelten als Kampfhunde. IMHO der
Witz schlechthin.

Da ich schon mal von einem solchen angefallen worden bin, kann ich den Witz nicht so witzig finden (gut, mir ist nicht viel passiert, Dank Lederjacke, hätte bei einem „richtigen“ Kampfhund wohl anders ausgesehen).

Im Gegenteil: um Hunde zu echten
„Kampfhunden“ zu machen, mußt du in ihnen den Killerinstinkt
wecken. Das geht nur mit knallharter Ausbildung.

Ich glaube kaum, dass die Asozialen, die sich solche Tiere zulegen einen solchen Aufwand treiben. Vielmehr scheint es mir so zu sein, dass diese Tiere gar nicht sozialisiert werden.
Dennoch: Eine tendenz zu aggressivem Verhalten ist bei diesen Arten wissenschaftlich nachgewiesen.

Ich kenne
persönlich keinen großen Hund, den ich als gefährlich
einschätzen würde.

Dann schätze Dich glücklich. Es wäre dennoch nett, wenn Du auch auf jene Rücksicht nähmest, die sich nicht in dieser glücklichen Situation befinden.

Fazit: Menschn sind daran schuld, dass es Killerhunde gibt.

Dann können Menschen diese auch abschaffen. Das Gesetz war ein richtiger Schritt in diese Richtung, jetzt ist es leider abgeschafft.

Grüße,

Anwar

Hallöchen,

ich bin etwas unsicher, was hier eigentlich abläuft. Irgendwie habe ich den leichten Eindruck, daß Du Dich da in eine Sache verrennst. Wir sollten uns jedenfalls darüber einig sein, daß wir beide am Sachverhalt nichts ändern werden.

Ich kann allerdings im StGB keinerlei präventiven Maßnahmen
finden. Im Gegensatz dazu enthält dieses Gesetz sehr wohl
präventive Maßnahmen
(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).

Keine Drogen–>keine süchtigen Menschen–>Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)

Kannst Du tatsächlich eine ähnliche
Argumentationskette aus dem StGB herleiten?

Funktioniert.

Im übrigen müssen wir stark zwischen Tieren und Menschen
unterscheiden: Während wir bei Tieren „arttypische“
Verhaltensweisen unterstellen (zu Recht wie ich finde),
unterstellen wir beim Menschen eben dies nicht (auch zu
Recht). Anders gesagt: Eine bestimmte Hundeart kann sehr wohl
als aggressiv eingestuft werden (und soweit geht das BVG ja
auch!), eine bestimmte „Menschenart“ jedoch nicht.

Was hat das jetzt mit dem Tierschutzaspekt zu tun? Ansonsten: M.E. gibt es sowieso keinen vernünftigen Grund, sich in der Stadt einen Hund zu halten und auf dem Land kann die Hundehaltung meinetwegen auch auf Wach- und Jagdhunde beschränkt werden.

Gruß,
Christian

Welche denn?
Selbst deutsche Schäferhunde gelten als Kampfhunde. IMHO der
Witz schlechthin.

Da ich schon mal von einem solchen angefallen worden bin, kann
ich den Witz nicht so witzig finden (gut, mir ist nicht viel
passiert, Dank Lederjacke, hätte bei einem „richtigen“
Kampfhund wohl anders ausgesehen).

Hi
Tatsächlich gibt es die meisten Vorfälle mit Schäferhunden. Das ist nur nicht so medienintensiv, von den Verletzungen her genau so schauerlich.
Es liegt an der menschlichen Eignung zur Tierhaltung. Viele sind ungeeignet.
Sollte man nicht das Autofahren auch verbieten, Tote gibt es da doch reichlich?
Ich betrachte das ganze als „Lebensrisiko“, von den Politikern mal wieder als Werbethema vergewaltigt.(Steuerbelastet)
MfG Vanic.

Hi
Tatsächlich gibt es die meisten Vorfälle mit Schäferhunden.
Das ist nur nicht so medienintensiv, von den Verletzungen her
genau so schauerlich.

Kein Wunder, es gibt ja auch viel mehr Schäferhunde.

Fazit: Menschn sind daran schuld, dass es Killerhunde gibt.

Dann können Menschen diese auch abschaffen. Das Gesetz war ein
richtiger Schritt in diese Richtung, jetzt ist es leider
abgeschafft.

Was können die Hunde, die zu solchen gemacht wurden, dafür, daß die Menschheit verdummt ist?

Welche denn?
Selbst deutsche Schäferhunde gelten als Kampfhunde. IMHO der
Witz schlechthin.

Ein Gesetzgeber, der eine solche Feststellung macht, muß dann zunächst einmal alle Polizeihunde absschaffen. :smile:

Was hat das jetzt mit dem Tierschutzaspekt zu tun? Ansonsten:
M.E. gibt es sowieso keinen vernünftigen Grund, sich in der
Stadt einen Hund zu halten und auf dem Land kann die
Hundehaltung meinetwegen auch auf Wach- und Jagdhunde
beschränkt werden.

Welchen vernünftigen Grund gibt es, Schach zu spielen? Welchen vernünftigen Grund gibt es einen Sportauspuff zu montieren? Welchen vernünftigen Grund gibt es, nach Mallorca zu fahren?
Es steht niemandem zu, für alle Verhaltensweisen eine Rechtfertigung zu verlangen.

mag ja sein, aber ich kann auch nicht erkennen, inwiefern
dieses Gesetz auf den Schutz von Tieren ausgerichtet sein
soll. Mit einer ähnlichen Argumentationskette, wie Du sie hier
anführst, könnte man auch behaupten, daß das Strafgesetzbuch
nur dazu da ist, potentielle Straftäter vor einer Haftstrafe

Das ist sinnwidrig, denn ohne dsa StGB gäbe es überhaupt keine Haftstrafen, also müßte der potentielle Täter auch nicht vor ihnen geschützt werden.

Welchen vernünftigen Grund gibt es, Schach zu spielen? Welchen
vernünftigen Grund gibt es einen Sportauspuff zu montieren?
Welchen vernünftigen Grund gibt es, nach Mallorca zu fahren?
Es steht niemandem zu, für alle Verhaltensweisen eine
Rechtfertigung zu verlangen.

Spiel mal mit einem 20*20Meter-Schachbrett in der Fussgängerzone Schach.
Sobald Dritte betroffen werden, ist es durchaus gerechtfertigt eine Begründung zu fordern.

SAN

Unsinn
Hi,

Unsinn. Nur weil der Gesetzgeber eine Sache als gefährlich und nicht für den allgemeinen Gebrauch geeignet einstuft, heißt das noch lange nicht, dass bestimmte Gruppen (Polizei, Ärzte, Chemiker etc.) nicht zu diesen Dingen Zugang hätten. Oder willst Du auch so argumentieren, wenn es um Schusswaffen geht? (Die Polizei hat welche, dann will ich auch welche).

Grüße,

Anwar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Unsinn. Nur weil der Gesetzgeber eine Sache als gefährlich und
nicht für den allgemeinen Gebrauch geeignet einstuft, heißt
das noch lange nicht, dass bestimmte Gruppen (Polizei, Ärzte,
Chemiker etc.) nicht zu diesen Dingen Zugang hätten. Oder
willst Du auch so argumentieren, wenn es um Schusswaffen geht?
(Die Polizei hat welche, dann will ich auch welche).

Das nicht, aber, wenn es nicht wieder bürokratisch ausgenutzt werden würde, würde ich glatt für einen Hundeführerschein plädieren. Diese Tiere werden nämlich sogar zu Tode geliebt. Wenn man ne Katze noch in der Wohnung halten kann, gilt das für einen Hund überhaupt nicht.
Dazu kommt, dass er auch noch als Frustablasser fungieren kann u.ä.

Gruß
Frank

Bürokratie
Hallo,

Das nicht, aber, wenn es nicht wieder bürokratisch ausgenutzt
werden würde, würde ich glatt für einen Hundeführerschein
plädieren. Diese Tiere werden nämlich sogar zu Tode geliebt.
Wenn man ne Katze noch in der Wohnung halten kann, gilt das
für einen Hund überhaupt nicht.
Dazu kommt, dass er auch noch als Frustablasser fungieren kann
u.ä.

Ähnliches könnte man über Kinder sagen, dennoch gibt es keine „Fortpflanzungslizenz“. Aber das trifft IMO nicht den Kern des Problems: Warum muss es denn ein Kampfhund sein?

Grüße,

Anwar