Hallo Experten,
wie seht ihr denn das ergangene Urteil zur Mitversicherung von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil oberhalb der Bemessungsgrenze verdient und privat versichert ist?
Für diejenigen, die es nicht kennen: Es ging darum, dass eine Frau geklagt hat, dass die Ehe einer eheähnlichen Gemeinschaft ungerecht nachgezogen wird. Sie müsse ihr Kind bei ihrem Mann in der PKV mitversichern (der über der BBG verdient), während dies in einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht Zwang ist. Hier kann das Kind bei der Mutter beitragsfrei mitversichert werden.
Ich finde es persönlich armseelig, wenn man wegen dem Minimalbeitrag sich so anstellen muss. Solche Familien sollten sich besser erst gar kein Kind „zulegen“, wenn sie nicht mal das Geld dafür haben, gleichzeitig aber Präzedenzfälle vor das BVG schleppen. Wenn ich privat versichert wäre, dann würde ich aber sehr wohl wollen, dass mein Kind das gleiche nutzen kann.
Gruß
Marco
falsch Marco,
die Frau hat Recht!
Einmal hat das mit Grechtigkeit und Geleichheit vor dem gesetz zu tun
und zweitens: wer sagt Dir, dass diese Familie so gut verdient, dass sie 4 Kinder privat versichern kann und dabei nicht stöhnt?
Es geht hier nicht um eine Frau, die in Ihrem Job 5.000 Eier verdient und er 10.000.
Bei denen ist das zugegeberermaßen keine besondere Belastung.
Doch lass´ sie doch mal 1.500 € und ihn 4.000 € verdienen. Jetzt legen die sich 3 Kinder zu. Dazu noch die Belastungen vom Haus. Vielleicht ist er Selbständig und knabbert noch an der Firmengründung rum.
Prost Mahlzeit, denen geht der A*** auf Grundeis!
Also, bitte nicht den Idealfall heranziehen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
die Frau hat Recht!
Sehe ich eben nicht so. 
Einmal hat das mit Grechtigkeit und Geleichheit vor dem gesetz
zu tun
Eben… die eheähnliche Gemeinschaft entrichtet dafür einen höheren Beitrag zur Sozialstaatssicherung durch höhere Steuerabgaben. Was sollen die künftig machen? Wer heiratet spart auf der einen Seite und ich persönlich sehe es als gerecht an, wenn in diesem Fall das Kind bei dem Vater mitversichert werden muss.
und zweitens: wer sagt Dir, dass diese Familie so gut
verdient, dass sie 4 Kinder privat versichern kann und dabei
nicht stöhnt?
Raimund… allen Ernstes? Wir wissen doch beide, um welche Beträge es hierbei geht. Der bessere Versicherungsschutz (sonst hast ja auch wieder die Beiträge für die Zusatzversicherung) sollte es schon allein wert sein. Und selbst bei 4 Kindern wäre der Preis nicht so hoch… zudem: Zeig mir die eheähnliche Gemeinschaft, die 4 Kinder großzieht. Ist ja Blödsinn, weil der Kinderfreibetrag bei der Mutter klemmt und die hätte ja dann nix davon, weil sie bei 4 Kindern eh nimmer arbeiten gehen kann.
Es geht hier nicht um eine Frau, die in Ihrem Job 5.000 Eier
verdient und er 10.000.
Schon klar. Aber sie arbeitet. Also hat sie dafür genug Zeit, folglich können es nicht viele Kinder sein.
Bei denen ist das zugegeberermaßen keine besondere Belastung.
Doch lass´ sie doch mal 1.500 € und ihn 4.000 € verdienen.
Jetzt legen die sich 3 Kinder zu. Dazu noch die Belastungen
vom Haus. Vielleicht ist er Selbständig und knabbert noch an
der Firmengründung rum.
Wenn er selbständig wäre, hätte er kein Einkommen von 4.000 Euro. Oder kennst du den Selbständigen, der dieses Einkommen hat? Wenn ja, dann ist er aber schön dumm. In dem Fall ging es zudem um einen Angestellten.
Gruß
Marco