ich bin mir nicht sicher aber ich denke diese Frage gehört in dieses Forum.
Ein Unternehmen möchte von einer Bank Geld leihen. Die Bank verlangt nun BWA’s der letzten 3 Jahre.
Für 2005 liegt eine schöne Auswertung von einem STBA vor.
In 2006 wurde dieser STB gewechselt und das Unternehmen hat sich eine Buchhaltungskraft angestellt. Diese hat 2006 und 2007 erfasst mit DATEV.
Der neue(!!) STB hat über die Daten noch keinen Blick geworfen.
Die BWA kann man aus Datev einfach so raus lassen.
Alleridngs weiss ich nicht wieso aber ich denke dass dies keine Gute Idee ist die BWA die Datev ausspuckt zu verwenden.
Sollte man nicht der Bank eine BWA vorlegen die anders aufgebaut ist als die von Datev? Ich kann mir nicht vorstellen dass man mit einer BWA von Datev zu Bank gehen sollte…
Sollte man nicht der Bank eine BWA vorlegen die anders
aufgebaut ist als die von Datev? Ich kann mir nicht vorstellen
dass man mit einer BWA von Datev zu Bank gehen sollte…
Was sagen die Experten?
ein Experte sagt, daß man das machen kann und daß das auch gemacht wird. Da die BWA aber ganz ordentlich von der GuV-Rechnung abweichen kann, muß man damit aufpassen. Ich kann nur dazu raten, die BWA zu kommentieren, d.h. aufzuführen, welche Wahlmöglichkeiten man genutzt hat (also bspw. Abschreibungen ratierlich verteilt oder tatsächlich nach Aufkommen gebucht, was natürlich nur für unterjährige BWA gilt).
Ob Euer Kreditmensch lieber eine BWA direkt aus dem Rechnungswesen sieht oder aufbereitete Zahlen, kann ich nicht beurteilen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ich lieber mit ordentlichen Zahlen beschissen werde als mit einer eher unübersichtlichen BWA.
die Frage nach der Form der Auswertung kommt erst als zweites.
An erster Stelle steht die Frage, ob der sorum oder sorum „ausgewertete“ FiBu-Datenbestand überhaupt aussagekräftig ist. Der Fehler, der nicht bloß bei externer, sondern auch bei interner Erledigung besonders bei KMU sehr häufig gemacht wird, ist die Beschränkung auf die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle („Belegklopfen“), so dass genau ein Mal in zwölf Monaten (und das oft genug mit einem Jahr und mehr Verspätung) überhaupt etwas auf dem Tisch liegt, was irgendeine sinnvolle Aussage ermöglicht.
Um hier Vorschläge zu machen, worauf zu achten ist, muss man zuerst wissen:
wie genau ist die offenbar noch ziemlich frisch intern erledigte FiBu aufgebaut? Trifft mein Verdacht zu, dass da nur Belege erfasst werden?
womit beschäftigt sich das Unternehmen?
welche Teile der laufenden Ergebnisrechnung sind wichtig für den Erfolg, wie stellt man sie so dar, dass ein Dritter verstehen kann, was im Unternehmen abläuft?
Wenn man weiß, was man zeigen will, kann man nicht nur unter DATEV, sondern unter praktisch allen FiBu-Anwendungen individuelle Auswertungen basteln, die genau dem gerecht werden, was in der jeweiligen Situation gefragt ist. Die interne Erledigung der FiBu hat dabei gewisse Vorteile: Die Kommunikation zwischen Buchhalter und z.B. Leitung ist viel intensiver, und beiläufig kostet auch die Zeit ein bissel weniger, die notwendig ist, um eine aussagekräftige BWA zu definieren.
Aber, wie gesagt: Alles noch so subtile „Auswerten“ nützt nichts, wenn die laufende FiBu nicht gut ist.
Wenn Du beschreibst, worum es bei dem Unternehmen geht, lassen sich eher Vorschläge machen, an welchen Ebenen der BWA sinnvoll zusammengefasst wird (wegen Lesbarkeit) und an welchen differenziert werden sollte (wegen Aussagekraft). Außerdem lassen sich dann Vorschläge machen, mit welchem Apparat an monatlichen Abgrenzungen mit vertretbarem Zeitaufwand ein gutes Bild erstellt werden kann.