Servus,
ein Unternehmer, der seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt, braucht nicht zu bilanzieren.
Eine Bilanz, die mit einfachen Excel-Listen erstellt worden ist, ist handelsrechtlich und steuerrechtlich keine Bilanz.
Es stellt sich die Frage, was genau hier erstellt und vorgelegt worden ist. Der Termin 15.12. klingt ziemlich eigenartig, weil er weder für eine USt-VA noch für einen Jahresabschluss geeignet ist.
Daß das während des laufenden Jahres dem FA ganz egal ist, hängt damit zusammen, daß für die laufenden USt-Voranmeldungen gar keine Unterlagen oder Belege erforderlich sind, und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage etwas vorgelegt werden muß, z.B. bei hohen USt-Erstattungsansprüchen.
Man kann also hier nicht ex nihilo schließen, daß die erstellten Unterlagen überhaupt für jemand oder etwas gut und in Ordnung sind. Hinweis: In sehr vielen Steuerbüros machen Azubis ein bis zwei Jahre lang ausschließlich Überschussrechnungen, bevor sie an eine Bilanz randürfen - so ganz aus der Lamäng kann man keine Bilanz erstellen.
Zur Eingrenzung der Fragestellung sollte man wissen, was genau denn mit Excel erstellt worden ist: Wie die Tabellen strukturiert sind, was sie rechnen, was darauf ausgewiesen ist.
Dann läßt sich auch beurteilen, ob das für wenauchimmer mit einer BWA aus dem Steuerbüro gleichwertig ist.
Schöne Grüße
MM