BWA erstellen zwecks Finanzierung

Folgender Fall, jemand ist seit Anfang des Jahres selbstständig, zunächst Kleingewerbe ohne Ausweisung der Mwst. dies wurde aber Oktober geändert. und die Mwst. wurde ausgewiesen.

Jetzt möchte die Person gerne einen Firmenwagen finanzieren und der Autohändler benötigt eine BWA. Die Person hat bisher seine Bilanz in einer excell Tabelle festgehalten und auch so beim Finanzamt eingereicht (bisher ohne Probleme).

Wie erstellt man eine solche BWA oder ist die Bilanz ausreichend?
Inwiefern wird soetwas überprüft, man kann ja z.B. die Daten einfach ändern, sowohl in der BWA nehme ich an, wie auch in der Bilanz.

Für Antworten wäre ich dankbar.

Die Person hat bisher
seine Bilanz in einer excell Tabelle festgehalten und auch so
beim Finanzamt eingereicht (bisher ohne Probleme).

Wie erstellt man eine solche BWA oder ist die Bilanz
ausreichend?

sollte ausreichend sein, wenn der händler mit den zahlen was anfangen kann, aber wenn das FA die sache abnickt, dann kann der händler darauf ja auch vertrauen…

Inwiefern wird soetwas überprüft,

gar nicht, deshalb wollen die ja in der regel auch was mit ner unterschrift von einem steuerberater, damit der mit im boot ist, falls getrickst wird…

man kann ja z.B. die Daten
einfach ändern, sowohl in der BWA nehme ich an, wie auch in
der Bilanz.

richtig, excel ist geduldig…
einfach ändern wird halt nur der, der seine zahlen selbst strickt und kein dritter (s.o.) für ihn…

gruß inder

Servus,

neugierhalber:

Wie kann am 15.12.2008 eine Bilanz auf den 31.12.2008 vorliegen? Geht es hier um ein abweichendes Wirtschaftsjahr?

Schöne Grüße

MM

Die Bilanz liegt bis zum 15.12. vor, sprich bis zum abgeschlossenem Monat November.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

ein Unternehmer, der seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt, braucht nicht zu bilanzieren.

Eine Bilanz, die mit einfachen Excel-Listen erstellt worden ist, ist handelsrechtlich und steuerrechtlich keine Bilanz.

Es stellt sich die Frage, was genau hier erstellt und vorgelegt worden ist. Der Termin 15.12. klingt ziemlich eigenartig, weil er weder für eine USt-VA noch für einen Jahresabschluss geeignet ist.

Daß das während des laufenden Jahres dem FA ganz egal ist, hängt damit zusammen, daß für die laufenden USt-Voranmeldungen gar keine Unterlagen oder Belege erforderlich sind, und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage etwas vorgelegt werden muß, z.B. bei hohen USt-Erstattungsansprüchen.

Man kann also hier nicht ex nihilo schließen, daß die erstellten Unterlagen überhaupt für jemand oder etwas gut und in Ordnung sind. Hinweis: In sehr vielen Steuerbüros machen Azubis ein bis zwei Jahre lang ausschließlich Überschussrechnungen, bevor sie an eine Bilanz randürfen - so ganz aus der Lamäng kann man keine Bilanz erstellen.

Zur Eingrenzung der Fragestellung sollte man wissen, was genau denn mit Excel erstellt worden ist: Wie die Tabellen strukturiert sind, was sie rechnen, was darauf ausgewiesen ist.

Dann läßt sich auch beurteilen, ob das für wenauchimmer mit einer BWA aus dem Steuerbüro gleichwertig ist.

Schöne Grüße

MM

Wie erstellt man eine solche BWA oder ist die Bilanz ausreichend?

Eine Bilanz „ist“ wesentlich mehr, als eine BWA. Insofern müßte die Frage anders lauten, „erstellt man eine Bilanz oder ist eine BWA ausreichend“. Für die Finanzierung des Autos, wenn die nach so kurzer selbstständigkeit schon gelingt, sollte die BWA ausreichen, das der Finazierer sehen will, ob genügend Geld in die Kasse kommt um das Auto bezahlen zu können.

Inwiefern wird soetwas überprüft, man kann ja z.B. die Daten
einfach ändern,

Von wem ? Vom KFZ-Finanzierer oder von FA. Mit der Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wenn die sich hinterher als gefälscht herausstellen, ist es mit der Selbstständigkeit schnell vorbei. Dabei ist es ziemlich egal, ob man das FA belogen hat oder einen Kreditgeber. Beide sind in dieser Beziehung ziemlich humorlos.

zunächst Kleingewerbe ohne Ausweisung der Mwst. dies wurde aber Oktober geändert.
und die Mwst. wurde ausgewiesen.

Geht diese Änderung denn überhaupt mitten im Jahr?

Gruß JK

Geht diese Änderung denn überhaupt mitten im Jahr?

Gruß JK

Ja das ging ohne Probleme

Wechsel bei Umsatzsteuer - KU Regelunter
Hi !

Ja das ging ohne Probleme

Worauf Joku mit seiner Frage eigentlich hinweisen wollte, ist, dass ein solcher Wechsel mitten im Jahr entweder nicht zulässig ist oder aber zu einer Nacherhebung von Umsatzsteuer führt.

„Ohne Probleme“ dürfte es also nur solange bleiben, wie das Finanzamt noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

BARUL76

Worauf Joku mit seiner Frage eigentlich hinweisen wollte, ist,
dass ein solcher Wechsel mitten im Jahr entweder nicht
zulässig ist oder aber zu einer Nacherhebung von Umsatzsteuer
führt.

„Ohne Probleme“ dürfte es also nur solange bleiben, wie das
Finanzamt noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

BARUL76

Das war kein Problem und das Finanzamt wurde natürlich informiert.
Die Umsatzsteuer muss natürlich auch für das komplette Jahr dann gezahlt werden.