BWL, Bestellung, Auftragsbestätigung,Ware?

Hallo ihr Lieben,
ich bereite mich gerade für eine Klausur(BWL)vor und unter anderem habe ich die Frage, wann eine Auftragsbestätigung nützlich ist. Also es ist bei größeren Bestellungen, einer Online Bestellung, wieder kehrende Bestellungen und bei Blindbestellungen etc. sinnvoll.
So nun habe ich mich gefragt, was ist wenn ich etwas bestelle und keine Auftragsbestätigung erhalte, aber die Ware mir dennoch zugesendet wird??? Muss ich die Ware annehmen? Wie läuft das Ganze dann rechtlich gesehen??

Also, ich glaube, dass der Käufer der die Ware bestellt hat, es dann auch annehmen muss. Denn ein Kaufvertrag besteht ja aus dem Antrag und der Annahme(1. und 2. Willenserklärung). Und die Bestellung ist dann vom Käufer aus der Antrag und die Annahme vom Verkäufer aus durch die Lieferung. Und da ein Kaufvertrag auch stillschweigend abgeschlossen werden kann, glaube ich das in diesem Fall keine Auftragsbestätigung notwendig ist.

Liege ich da richtig und wenn nicht könnt ihr mir erklären warum?
Danke im Voraus.

LG Sabrina

Hallo,

Frage, wann eine Auftragsbestätigung
nützlich ist. Also es ist bei größeren Bestellungen, einer
Online Bestellung, wieder kehrende Bestellungen und bei
Blindbestellungen etc. sinnvoll.

eine Auftragsbestätigung ist zunächst mal das, was der Name sagt, eine Bestätigung, dass der Auftrag eingegangen ist. Es könnte ja auch mal was übersehen, gelöscht oder verloren gehen und der Besteller wundert sich dann, dass er nichts vom Auftraggeber hört.
Beim sich anbahnenden Kaufvertrag wäre das dann ehr eine Eingangs- als eine Auftragsbestätigung.

So nun habe ich mich gefragt, was ist wenn ich etwas bestelle
und keine Auftragsbestätigung erhalte, aber die Ware mir
dennoch zugesendet wird??? Muss ich die Ware annehmen?

Du schreibst weiter unten ja richtig, dass die Lieferung die konkludente Annahme des Angebotes ist. Damit trifft den Käufer die Pflicht, die Ware abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Mit der Eingangsbestätigung werden gleichzeitig die Vertragsinhalte so, wie sie beim Verkäufer angekommen sind, bestätigt, sie hat also Beweiszweck. Es sind weitere rechtliche Folgen denkbar bei Abweichungen des Inhaltes der Eingangsbestätigung von der Bestellung, das würde hier aber zu weit führen.

Notwendig ist die Auftragsbestätigung aber nicht, damit ein Kaufvertrag zustande kommt, sondern, wie du schon sagst, reichen dazu Angebot und Annahme. Nützlich ist sie aber auch zur Kundenpflege (schnelle Reaktion=guter Geschäftspartner, hat sein Geschäft im Griff und informiert den Käufer). Weiter können damit Zahlungsmodalitäten, Lieferzeiten usw. mitgeteilt werden (Vorauskasse bei onlinegeschäften üblich).

Also, ich glaube, dass der Käufer der die Ware bestellt hat,
es dann auch annehmen muss. Denn ein Kaufvertrag besteht ja
aus dem Antrag und der Annahme(1. und 2. Willenserklärung).
Und die Bestellung ist dann vom Käufer aus der Antrag und die
Annahme vom Verkäufer aus durch die Lieferung.

Genau.

Liege ich da richtig und wenn nicht könnt ihr mir erklären
warum?

Du liegst richtig.

Besonderheiten gelten bei Geschäften unter Kaufleuten, hierzu mal in das HGB gucken.

Gruß
cosis