BWL-Fachhochstudium-Doktorarbeit

Ein Bekannter, der vor über 10 Jahren an der FH Dortmund sein BWL-Diplom mit 2,2 (Diplomarbeit 1) nach 6-semestrigem Studium abgeschlossen und bisher immer in diesem Beruf gearbeitet hat, sucht eine Möglichkeit, irgendwo in Deutschland in diesem Fach zu promovieren. Gibt es eine solche Möglichkeit? Sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen? Wohlgemerkt: er sucht keinen Job, sondern nur die Möglichkeit, eine Doktorarbeit zu schreiben.
Bernd Huesmann
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Hallo Bernd,

das sieht zumindestens an der Uni Dortmund schlecht aus.
Die komplette Promotionsordnung gibts auch zum downloaden.
http://www.wiso.uni-dortmund.de/
Schau auf dieser Seite mal unter Promotionsausschuß nach!

MfG
Stephan

PS: Hier noch ein kleiner Auszug aus der Promotionsordnung:

§ 3
Voraussetzungen zur Promotion

(1) Voraussetzung zur Promotion ist ein mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, oder ein mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene auf die Promotion vorbereitende Studien an der Universität Dortmund oder ein mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenes Ergänzungsstudium im Sinne des § 87 Abs. 4 WissHG der Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften an einer wissenschaftlichen Hochschule, sofern Gleichwertigkeit besteht.

(2) Ein mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einer anderen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern gilt dann als Erfüllung der Voraussetzung der Promotion, wenn der Bewerber dem Promotionsausschuss eine schwerpunktmäßige Beschäftigung mit Fragen der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften nachweist.

(3) Hat ein Bewerber seinen Studienabschluss nicht an einer Hochschule erworben, die in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin liegt, muss er beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen. In Zweifelsfällen ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen anzurufen.

(4) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen mit der Gesamtnote “sehr gut” abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Fachhochschulstudiengang im Sinne des Gesetzes über die Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen und erfolgreiche, auf die Promotion vorbereitende wirtschaftswissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern nachweisen kann. Ein Fachhochschulabsolvent, der in den Studienrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Soziologie zu promovieren beabsichtigt, muss das entsprechende Allgemeine Fach dieser Richtung (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Allgemeine Volkswirtschaftslehre oder Allgemeine Soziologie) und ein Prüfungsfach aus dem Hauptstudium belegen und mindestens mit der Note “befriedigend” abschließen. Als Prüfungsfach aus dem Hauptstudium ist das Fach zu wählen, dem das Dissertationsthema entnommen ist. Darüber hinaus muss er in diesem Promotionsfach einen Seminarschein (Hausarbeit) erwerben. Diese für die Promotion qualifizierenden vorbereitenden wissenschaftlichen Studien umfassen mindestens drei, höchstens fünf Semester

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