Liebe/-r Experte/-in,
ich schreibe Montag eine Wirtschaftsprivatrecht 2 Klausur, die vornehmlich aus dem BGB beanwortet werden muss.
Hier eine mögliche Klausurfrage, die mir Kopfzerbrechen bereitet. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, danke schon mal im Voraus.
Hier die Klausuraufgabe:
Müller ist seit Jahren bei Schmidt in dessen Unternehmen als Sachbearbeiter in Büro beschäftigt. Als er im August sein Gehalt prüft, stellt er fest, dass ihm 4 Arbeitsstunden nicht vergütet worden. Tatsächlich hatte er im Berechnungszeitraum 4 Arbeitsstunden gefehlt, nämlich als bei der Niederkunft seiner Ehefrau im Krankenhaus anwesend war. Müller will bei Schmidt die Bezahlung auch dieser Stunden erreichen, was jedoch abgelehnt wird. Man könne nicht so einfach mal von der Arbeit fernbleiben und anschließend Lohn verlangen, meint Schmidt. Bei Krankheit Arbeitnehmern Lohn zahlen zu müssen, obwohl nicht gearbeitet werde, sei schon schlimm genug. Er wolle es bei dem Grundsatz:“ Ohne Arbeit, keinen Lohn“ belassen.
Müller will von Ihnen wissen, ob er die Zahlung des Lohnes für die 4 Stunden verlangen kann.