WAs bedeutet Nennkapital, woraus bezieht es sich? wo kommen die zahlen her?
Hallo,
dafür wird auch die Bezeichnung „gezeichnetes“ Kapital geführt.
Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft ist jenes Kapital, auf welches die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten des Unternehmens beschränkt ist.
So ist z.B. der Nennwert einer Aktie derjenige Anteil, mit welchem der Aktionär am Grundkapital der Aktiegesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro. Man könnte aber auch genau so gut sagen, dass eine Aktie 10 oder 100 Euro am Grundkapital (= gezeichnetes Kapital) ausmachen soll.
VG
Sebastian
Hallo,
dafür wird auch die Bezeichnung „gezeichnetes“ Kapital
geführt.
das ist genauso, als würde man jeden Hund als Dackel bezeichnen. Das gezeichnete Kapital ist den Aktiengesellschaften und den eingetragenen Genossenschaften vorbehalten. Bei einer GmbH heißt das Nennkapital Stammkapital.
Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft ist jenes
Kapital, auf welches die Haftung der Gesellschafter für
Verbindlichkeiten des Unternehmens beschränkt ist.
Nur Vermögen kann haften, Eigenkapital niemals.
Gruß
Christian
Hallo,
dafür wird auch die Bezeichnung „gezeichnetes“ Kapital
geführt.das ist genauso, als würde man jeden Hund als Dackel
bezeichnen. Das gezeichnete Kapital ist den
Aktiengesellschaften und den eingetragenen Genossenschaften
vorbehalten. Bei einer GmbH heißt das Nennkapital
Stammkapital.
Die Aussage ist nur teilweise zutreffend. Richtig ist, dass bei einer GmbH das gezeichnete Kapital „Stammkapital“ genannt wird. Bei einer AG heisst das gezeichnete Kapital hingegen Grundkapital.
Der Begriff „gezeichnetes Kapital“ ist der Oberbegriff für diese beiden „Kapitalbezeichnungen“. Im Übrigen geht dies so auch aus § 272 HGB hervor (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__272.html)
Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft ist jenes
Kapital, auf welches die Haftung der Gesellschafter für
Verbindlichkeiten des Unternehmens beschränkt ist.Nur Vermögen kann haften, Eigenkapital niemals.
Hier würde ich auch nochmals auf den 272 verweisen wollen.
VG
Sebastian
Hallo,
Die Aussage ist nur teilweise zutreffend. Richtig ist, dass
bei einer GmbH das gezeichnete Kapital „Stammkapital“ genannt
wird. Bei einer AG heisst das gezeichnete Kapital hingegen
Grundkapital.
Der Begriff „gezeichnetes Kapital“ ist der Oberbegriff für
diese beiden „Kapitalbezeichnungen“. Im Übrigen geht dies so
auch aus § 272 HGB hervor (vgl.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__272.html)
der Punkt geht an Dich. Allerdings möchte ich noch anmerken, daß es von der Sache her unsinnig ist, bei einer GmbH von „gezeichnetem Kapital“ zu sprechen. Es ist ja gerade der Witz, daß bei einer GmbH das Kapital bzw. die Anteile nicht gezeichnet (also quasi freihändig erworben) werden. Eine der nicht wenigen Stellen, an denen das HGB unsauber mit Begriffen umgeht.
Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft ist jenes
Kapital, auf welches die Haftung der Gesellschafter für
Verbindlichkeiten des Unternehmens beschränkt ist.Nur Vermögen kann haften, Eigenkapital niemals.
Hier würde ich auch nochmals auf den 272 verweisen wollen.
Sehr gern. Dennoch sollte man die wirtschaftlichen Tatsachen nicht aus den Augen verlieren und die sehen nun einmal so aus, daß Eigenkapital nicht haften kann. Interessanterweise hat man das bei der KG und oHG hinsichtlich der Haftung der pHG auch richtig formuliert.
Gruß
Christian
Hallo,
der Punkt geht an Dich.
Danke, das weiss ich zu schätzen 
Allerdings möchte ich noch anmerken,
daß es von der Sache her unsinnig ist, bei einer GmbH von
„gezeichnetem Kapital“ zu sprechen. Es ist ja gerade der Witz,
daß bei einer GmbH das Kapital bzw. die Anteile nicht
gezeichnet (also quasi freihändig erworben) werden. Eine der
nicht wenigen Stellen, an denen das HGB unsauber mit Begriffen
umgeht.
Darüber kann man sicherlich diskutieren. Gleichwohl trifft das Gesetz nunmal eine Definiton. Auch wenn der Begriff des „Zeichnens“ in erster Linie bei Aktiengesellschaften zum Tragen kommt, so besitzn GmbH-Anteile aber dennoch eine (minimale) Fungibilität. Darüber hinaus können auch neue GmbH-Anteile ausgegeben und übernommen werden.
Sicherlich grenzwertig, aber vertretbar - wie ich finde.
Sehr gern. Dennoch sollte man die wirtschaftlichen Tatsachen
nicht aus den Augen verlieren und die sehen nun einmal so aus,
daß Eigenkapital nicht haften kann. Interessanterweise hat man
das bei der KG und oHG hinsichtlich der Haftung der pHG auch
richtig formuliert.
Ja, aber da ist es ja auch erforderlich. Bei der KapG entspricht das EK ja der Differenz aus Vermögen und Schulden. Diese Differenz steht für Haftungserfordernisse „der Gesellschafter“ zur Verfügung. Es ist die haftende Masse aus Sicht der Gesellschafter.
VG
Sebastian