Gemäß BGB haftet man als Firma unbegrenzt, sofern nicht etwas anderes bei einem Auftrag vereinbart ist.
Wie verhält es sich, wenn man eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat?
Folgender Fall: Auftraggeber möchte bei einem Auftrag von dem Auftragnehmer eine Deckungsbestätigung für Haftpflichtschäden von 1 Mio. Euro haben. Gleichzeitig möchte der Auftragnehmer seine Haftung auf 50.000,00 Euro begrenzen; was der Auftraggeber auch annimmt.
Nun folgender Fall:
Angenommen es entsteht ein Schaden von 1 Mio Euro. Dann wäre dieser Schaden ja durch die Versicherung gedeckelt- Aber muß der Auftragnehmer tatsächlich die Versicherung komplett in Anspruch nehmen oder haftet er dann auch nur mit 50.000,00 Euro ?
Wenn ein Schaden von 1,5 Mio entstehen würde, würde die Versicherung 1 Mio abdecken und ansonsten muß der Auftragnehmer nur noch für die vereinbarten 50.000 Euro haften?
Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun ?