BWV nach 12 Jahren Anerkenntnis

Guten Tag,nach § 34d Abs. 4 GewO tätiger ohne BWV-Ausbildung.
Meine Frage: laut Hörensagen kann diese Befähigung auch zuerkannt werden. Wenn ja durch wen und wie muss man vorgehen.

Hallo,

das einzige was mit da einfallen würde ist die „Alte Hasen Regelung“:

Über die erforderliche Sachkunde verfügt auch, wer schon vor dem 1. September 2000 im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung tätig war und dies bis zur Antragstellung ununterbrochen ist („Alte-Hasen-Regelung“). Detaillierte Bestimmungen dazu finden sich in der Versicherungsvermittlungsverordnung, die ebenfalls am 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist.

Grüße

Lars

Hallo Lars, danke für die schnelle Antwort - leider finde ich nicht über die „Anerkennung“
Gruß Jürgen

Hallo Lars, danke für die schnelle Antwort - leider finde ich
nicht über die „Anerkennung“

Dann wende Dich an Deine IHK, da wirst Du geholfen.

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