Bzgl. Rückleuchten

Hallo Experten,

muss leider noch mal wegen meinen Rückleuchten anfragen (Siehe Thread weiter unten).

Die Leuchten sind aus Klarglas und haben zwei rote Kreise in den Leuchten, welche gleichzeitig als Reflektoren fungieren (Aussehen ist in etwa so wie die Rückleuchten mancher LEXUS Modelle oder wie die vom neuen MAZDA 6).

Und zwar wird ein roter Kreis davon für Stand/Bremslicht (2Phasenbirne) genutzt und einer WÜRDE für den Blinker benutzt (Rot weil in Amerika rot geblinkt wird).

Nun steht der „Blinkerkreis“ leer (also ungenutzt) und ich überlege mir dem die gleiche Funktion wie dem anderen zu geben (Stand/Bremslicht).
Allerdings frage ich mich ob das so auch erlaubt ist (Denn je nachdem wie man es nimmt hat man dann nicht 2 sondern 4 Brems-/Standlichter).
(Für diejenigen die drüber nachdenken wo der Blinker jetzt ist:
Den habe ich dort eingebaut wo Positionierungsleuchten vorgesehen sind die in D nicht notwendig/erlaubt sind)

PS Ich hoffe dass ich alles überhaupt einigermassen verständlich rübergebracht hab (Ist schon spät… *gähn*)

Hi Stift,
grundsätzlich spricht nichts gegen insgesamt 4 Leuchten (das haben viele andere Autos ja auch). Fraglich ist nur, ob der Blinker in dieser Konstellation hell genug ist, um bei Bremslicht noch deutlich genug sichtbar zu sein (§54StVZO).
Gruss Sebastian