BZT hab ich nun gelesen ist nur, dass das Gerät genehmigt wurde (Genehmigung für den Betrieb eines sogenannten Endgeräts (Telefon, Faxgerät, Modem) durch das BZT.)
Was bedeuten die anderen Bezeichnungen? Es ist ein YAMAHA TX-480
‚man‘ leider nicht. Bei der Prüfstelle sollten die Daten noch irgendwo vorhanden sein.
Allerdings sollte man das Modell und das Alter auch leichter herausfinden können. Z.B. könnte man ja hier im Forum danach fragen. Oder googeln.
Ach ja: eigentlich sollte auch ein Typenschild dran sein.
Gruß
loderunner