grundsätzlich hast du immer das Recht am eigenen Text.
Ohne Wenn und Aber. Und es bleibt Dir noch bis 70 Jahre nach Deinem Tod erhalten. Ob Deine Texte in Printmedien oder im Netz publiziert sind, ob unter Deinem Namen oder unter einem Pseudonym, spielt überhaupt keine Rolle.
Nur im Netz ist es leichter (oder verführerischer) zu klauen und vielleicht ist es auch etwas schwerer jemanden zur Verantwortung zu ziehen.
Grosse Firmen geben dafür eine Menge Geld aus…
Vorschlag: Bring die Copyright-Hinweise etwas deutlicher an und droh damit gegen Diebe vorzugehen. Und wenn Du Deine Texte irgendwo im Netz oder in einer Zeitung wieder findest, dann hab keine Scheu dagegen vorzugehen. Du kannst dann von den Textdieben nachträglich auch Gage verlangen.
Vielleicht wirst du im Ernstfall beweisen müssen, dass es wirklich deine Texte sind.
Frage: Die Bilder auf Deiner HP, sind die auch von Dir?
Falls nicht… Das Recht am eigenen Bild (sei es Foto, Zeichnung oder Gemälde) ist dem Recht am Text analog.
vielen Dank für Deine informative Antwort. Die Frage nach den Bildern habe ich befürchtet *g*. Sie sind natürlich NICHT von mir. Und ich habe auch nicht gefragt, ob ich sie klauen darf.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich deswegen und wegen möglicher Schwierigkeiten schon einmal eine Anfrage im www gestartet. Irgendjemand hatte mir darauf sinngemäß geantwortet, daß der Urheber u.U. darlegen muß, daß ihm durch den Klau ein Schaden entstanden ist.
Na, wie auch immer, Du hast natürlich Recht, die Bilder sind geklaut. Vielleicht ist es aber ein Kavaliersdelikt insofern, als mit meiner HP keine kommerziellen Interessen verbunden sind und im übrigen die Quellinks (neudeutsch: Quelllinks *g*) in den „Nachweisen“ angegeben sind - zumindest dort, wo ich es noch nachvollziehen kann…
Vielen Dank nochmal,
Grüße
Tizian
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Hi Tizian,
da muss man zwei Sachen unterscheiden: wenn jemandem nachweislich ein Schaden entsteht, dann musst du den ersetzen. Klar. Anwaltskosten inclusive.
Wenn dich jemand per RA zwingt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Dich abmahnt, dann entstehen dir einfach dadurch Kosten, dass du dir selber einen RA anlachen musst. Und das kostet eben bisschen was.
So einfach ist das.
Grüsse
Gundel
ja, so ungefähr habe ich mir die möglichen Wege nach Deinem Mail vorgestellt. Klar, wenn jemand nachweist, daß ihm durch meinen Bilderklau ein Schaden entsteht, sehe ich (finanziell) alt aus. Der andere Fall (Unterlassungserklärung, Abmahnung) sollte freilich, wie ich meine, keine argen Folgen nach sich ziehen: Dann erkläre ich halt die Unterlassung, entferne die Bilder, und einen RA brauche ich auch nicht dafür. Schließlich stecken keine übergeordneten Interessen hinter der HP.
Dankeschön nochmal,
Grüße,
Tizian
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Die Ausgangsfrage war, wenn ich mich recht erinnere…
…ob du denn keine Angst davor hast, dass Dir jemand Deine Texte klaut.
Die scheinen also wohl so gut zu sein, dass Dich das jemand gefragt hat.
Zieh Deine Schlüsse daraus.