C-Ware Reklamieren?

Hallo,
zwei Artikel wurden in einem Spielzeuggeschäft mit reiner C-Ware gekauft.
Die Ware sollte vor Bezahlung genau angesehen werden, was auch geschah.
Zu Hause wurde beim Zusammenbau festgestellt, dass ein Teil gar nicht paßt, wohl vertauscht wurde.
Das Geschäft lehnt die Reklamation ab. Der Artikel,ein Steckenpferd, ist nun völlig unbrauchbar.

Auf dem Kassenbon steht…Kein Umtausch auf reduzierte Ware…Mit dem Sonderpreis-Aufkleber versehene Artikel sind C-Ware und von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Filialleiter besteht darauf, den Artikel nicht umzutauschen.

Demnach müßte der Käufer den Artikel im Geschäft zusammenbauen, da eine Begutachtung nicht ausgereicht hat, um Mängel zu erkennen.

Ist das alles so zulässig? Und was kann der Käufer unternehmen.

Vielen Dank
Eidechse1

Hallo,

ich nehme an, dass der Fall rein fiktiv ist!

Wenn die reduzierte Ware (egal wie man sie bezeichnet C-Ware, D-Ware, e-ware, etc) einen Mangel hat, wie in diesem Fall, dann gilt ganz normal:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Würde aber vor dem Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein oder mehr Teile nicht passen, dann gibt es kein zurück.

LG


ohne jeglichen rechtlichen Anspruch, nur meine Meinung

Hallo !

Grundsätzlich hat man auch auf reduzierte Ware alle normalen Gewährleistungsansprüche.

Hiert war es doch etwas noch spezielleres,es wurde extra daraufhingewiesen, „C-Ware“,also mit Fehlern und Mängeln muss man rechnen,deshalb Kontrolle angeraten.

Das ist rechtlich OK, jeder wusste es,jedenfalls hätte er es wissen müssen,was es damit auf sich hat.
Wenn man wegen der Vielzahl der Teile es nicht auf Mängelfreiheit prüfen kann,ja was bleibt denn da übrig, entweder kaufen( sicher mit hohem Nachlass) oder eben nicht kaufen.

Man kann doch sicherlich beim Hersteller fehlende Teile nachbekommen,jedenfalls versuchen sollte man es dort.

mfG
duck313

Gib mir bitte harte Fakten zu dem Thema: B-Ware, C-Ware, E-Ware etc.! Welches Gesetz, Verordnung, Urteil bestätigt das?

Gibt es nicht. Darum mein Zusatz - „wenn man vor Kauf ausdrücklich…“ und das muss man - ich kann Ware bezeichne wie ich will - bei Mangel wird gehaftet!

LG

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Ausnahme
ich deklariere Ware direkt als „Defekt“

Hallo OIVr,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn die reduzierte Ware (egal wie man sie bezeichnet C-Ware,
D-Ware, e-ware, etc) einen Mangel hat, wie in diesem Fall,
dann gilt ganz normal:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Der Verkäufer stellt sich vor den Käufer und sagt…da kann ich nichts tun. Lässt den Käufer stehen.
Also können Forderungen nur mit einem Anwalt gestellt werden. Was der Käufer machen könnte, um RECHT zu haben, ansonsten bringt es ja nichts im Vergleich zum Preis. Also wird er es lassen und daraus lernen.
Offen gesagt kannte der Käufer C-Ware vorher gar nicht. Evtl. mal B-Ware in der Sockenabteilung.

Der Käufer hat im Internet nichts über C-Ware in rechtlicher Hinsicht gefunden und deshalb hier gefragt.

Würde aber vor dem Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
ein oder mehr Teile nicht passen, dann gibt es kein zurück.

Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Teile falsch sein könnten oder nicht passen. Es wurde nur darauf hingewiesen, den Karton an der Kasse, vor Bezahlung, genau durchzuschauen. Was der Käufer getan hat-

Zu Hause hat er versucht die Schrauben reinzudrehen, was nicht richtig ging. Alles schief und krumm. Bei einem Stab, der aus 2 Teilen besteht, die zusammengeschraubt werden müssen, fehlt das Gewinde. Was der Käufer ja noch bohren könnte. Es müßte dann aber ein Einsatz mit Gewinde im Bauhaus besorgt werden, damit das ganze hält. Desweiteren muß das Ende abgesägt und neu gestrichen werden. Da das Ende ein Loch hat für die Rädchen. Es sind also 2 gleiche Teile im Karton, es fehlt der Gegenspieler.

In einem anderen Karton müßten also auch 2 gleiche Teile liegen, sagte der Käufer dem Verkäufer. Der nächste Kunde würde das Teil suchen und sich ärgern. Der Verkäufer beharrte auf den Hinweis…kein Umtausch.

Den Zusammenhang hat der Käufer bei der Durchsicht nicht erkannt. Er hat nur die Teile durchgezählt und auf Beschädigungen geachtet.

Viele Grüße
Eidechse 1
PS: Die Wut und Rachegelüste verschwinden langsam beim Käufer. Vielen Dank für die umfangreiche Hilfe.

Hallo.
Die Bezeichnung C-Ware bringt zum Ausdruck, das ist keine hochwertige Ware. Die sollte man beim Kauf sorgfältig prüfen. Es gibt das Sprichwort: Wer billig kauft, kauft zweimal. Da hilft nur eins: Kaufverhalten in Zukunft ändern.
Gruss Peter

Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Guten Morgen,
vielen Dank für alle Antworten. Es hilft schon, sich den Ärger von der Seele zu schreiben.

Spielzeug sollte in diesem Geschäft aus Budget-Gründen für eine Kita angeschafft werden. Es gab einen Tipp für dieses Geschäft und die Erwartung erst einmal groß, weil so sehr geschwärmt wurde.

Bisher wurde Spielzeug immer regulär gekauft und es gab bisher auch nie Probleme(klopf auf Holz). Was jetzt auch weiter so gemacht wird, denn den Ärger, den man haben kann, ist es wirklich nicht Wert.

Viele Grüße
Eidechse1

Hallo.

Die Bezeichnung C-Ware bringt zum Ausdruck, das ist keine
hochwertige Ware. Die sollte man beim Kauf sorgfältig prüfen.
Es gibt das Sprichwort: Wer billig kauft, kauft zweimal. Da
hilft nur eins: Kaufverhalten in Zukunft ändern.

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