Hallo OIVr,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn die reduzierte Ware (egal wie man sie bezeichnet C-Ware,
D-Ware, e-ware, etc) einen Mangel hat, wie in diesem Fall,
dann gilt ganz normal:
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Der Verkäufer stellt sich vor den Käufer und sagt…da kann ich nichts tun. Lässt den Käufer stehen.
Also können Forderungen nur mit einem Anwalt gestellt werden. Was der Käufer machen könnte, um RECHT zu haben, ansonsten bringt es ja nichts im Vergleich zum Preis. Also wird er es lassen und daraus lernen.
Offen gesagt kannte der Käufer C-Ware vorher gar nicht. Evtl. mal B-Ware in der Sockenabteilung.
Der Käufer hat im Internet nichts über C-Ware in rechtlicher Hinsicht gefunden und deshalb hier gefragt.
Würde aber vor dem Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
ein oder mehr Teile nicht passen, dann gibt es kein zurück.
Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Teile falsch sein könnten oder nicht passen. Es wurde nur darauf hingewiesen, den Karton an der Kasse, vor Bezahlung, genau durchzuschauen. Was der Käufer getan hat-
Zu Hause hat er versucht die Schrauben reinzudrehen, was nicht richtig ging. Alles schief und krumm. Bei einem Stab, der aus 2 Teilen besteht, die zusammengeschraubt werden müssen, fehlt das Gewinde. Was der Käufer ja noch bohren könnte. Es müßte dann aber ein Einsatz mit Gewinde im Bauhaus besorgt werden, damit das ganze hält. Desweiteren muß das Ende abgesägt und neu gestrichen werden. Da das Ende ein Loch hat für die Rädchen. Es sind also 2 gleiche Teile im Karton, es fehlt der Gegenspieler.
In einem anderen Karton müßten also auch 2 gleiche Teile liegen, sagte der Käufer dem Verkäufer. Der nächste Kunde würde das Teil suchen und sich ärgern. Der Verkäufer beharrte auf den Hinweis…kein Umtausch.
Den Zusammenhang hat der Käufer bei der Durchsicht nicht erkannt. Er hat nur die Teile durchgezählt und auf Beschädigungen geachtet.
Viele Grüße
Eidechse 1
PS: Die Wut und Rachegelüste verschwinden langsam beim Käufer. Vielen Dank für die umfangreiche Hilfe.