Hallo!
Ich habe mal schon vermehrt ca. Angaben bei Auktionen, Verkäufen oder in Verträgen gelesen.
Aber wie sehr darf die wirkliche Menge/ Größe oder Gewicht von der ca-Angabe abweichen?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder so?
Ich meine, man könnte ja dann auch sagen, es sind XXX Bonbons und dann sind es nur X Bonbons.
gibts da einen rechtlichen Hintergrund? Oder ist das mal wieder sone Grauzone.
Hallo Rosalia,
das wäre ja mal wirklich eine schöne Grauzone! Nein, wenn du das irgendwo gelesen hast, dann bedeutet das rechtlich, dass noch gar kein konkretes Angebot vorliegt. Der Anbieter muss schon genau bezeichnen, wieviel er abzugeben hat. Es sei denn, es kommt (im Ausnahmefall) nicht so genau drauf an, z.B. ca. 1000 Büroklammern, ca. 60 qm Wohnraum oder ca. 10 kg schwerer Rauhaardackel Dann sollte aber nach der „Verkehrssitte“ auch zu erwarten sein, dass die tatsächliche Abweichung hinnehmbar ist (etwa bei 980 Büroklammern, 58,5 qm oder 11 Kilo Dackel).
Hast du ein konkreteres Beispiel?
Gruß, Martin
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