Habe Cabrio bei Händler erworben (Gebrauchtwagen 6 Jahre alt) zum Preis von 12.000 Euro. Der Händler hat Sitz in München, ich lebe in Düsseldorf. Aud der Rückfahrt vom Händler nach Hause (nach Abholung des Pkw) stellt sich bei strakem Regen heraus, das Wasser durch die Dichtung des Verdecks ins Wageninnere läuft.
Frage: Habe ja Gewärleistung! Kann ich den Schaden in einer Werkstatt in Düsseldorf beheben lassen oder muss ich nach München und das den Händler reparieren lassen? Mir würden dadurch ja nicht unerhebliche Kosten für die Fahrt nachj München und zurück entstehen und evtl. ist es ja auch nicht mit einem Nachjbesserungsversuch getan. Was ist mein Recht?
Hallo1
Sicher hat man Gewährleistungsansprüche, denn man muss hier davon ausgehen, die schadhafte Dichtung war auch schon bei Übergabe defekt und hat sich nicht zufällig während der Fahrt so verschlechtert.
Und der Wagen muss grundsätzlich zum Händler nach München, aber die Kosten dafür trägt natürlich auch der Händler !
MfG
duck313
warum genau soll der händler die kosten dafür tragen, dass die mängelbehaftete sache zu ihm gebracht wird? erfüllungsort ist schließlich der wohnort des verkäufers, solange nichts anderes vertraglich abgemacht ist.
Das muss aber nicht vereinbart sein. Das steht so im Gesetz.
Die Kosten trägt der Händler. Bei kleinen Artikeln(Postversand) wird es dem Kunden zugemutet es zu verpacken und wegzuschicken, aber die Kosten dafür trägt auch schon der Händler.
Und Sperrgut muss er abholen lassen.
MfG
duck313
Hallo!
nee, da habe ich mich vertan !
Das geschriebene gilt beim Versandkauf.
Nicht beim Ladenkauf oder wie hier beim auswärtigen Kfz-Händler.
Da muss man tatsächlich den Wagen auf eigene Kosten hinbringen.
Das ist doch das Risiko .
Dagegen kann nur eine Garantie helfen, wie es z.B. bei Neuwagen üblich ist. die kann man meist europaweit beanspruchen. Da muss der Wagen nicht zum ursprünglichen Kaufort zurück.
MfG
duck313