Hallo,
darf man eigentlich ein Cabrio versicherungsrechtlich mit offenem Dach stehen lassen ?
Ist der Wagen also dann noch genauso gegen Diebstahl etc versichert ?
fragt der Cabrio-Neuling
Peter
Hallo,
darf man eigentlich ein Cabrio versicherungsrechtlich mit offenem Dach stehen lassen ?
Ist der Wagen also dann noch genauso gegen Diebstahl etc versichert ?
fragt der Cabrio-Neuling
Peter
Hi Peter,
solange die Scheiben oben und der Wagen abgeschlossen ist, ist versicherungstechnisch alles OK.
Grüßle
Frank K.
solange die Scheiben oben und der Wagen abgeschlossen ist, ist
versicherungstechnisch alles OK.
ist meiner meinung nach BULLSHIT.
wenn einer lust hat klaut er halt alles aus dem wagen raus ohne ihn aufzumachen. du hast dann halt nix mehr im auto
Hallo Namensvetter,
joo das ist korrekt…
Wobei ich aber gleich dazu sagen muss,daß das nicht gegen diverse
„Späße“ schützt…
Ein Cabrio zu fahren macht mittlerweile nur noch dann Spaß,wenn du
Zu Hause eine Garage hast und ansonsten in bewachten Parkhäusern parkst…leider…*seufz*
mfg
Frank
Hallo,
hier steht alles:
http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/a…
Grüße
Bruno
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
ist meiner meinung nach BULLSHIT.
wenn einer lust hat klaut er halt alles aus dem wagen raus
ohne ihn aufzumachen. du hast dann halt nix mehr im auto
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass das logisch ist oder meiner Meinung entspricht. Die Frage war, wie die Rechtslage ist und die habe ich beantwortet.
Grüßle
Frank K.