Wer kennt sich mit den jetzigen Vorschriften bzgl. des Gaststättengesetzes aus?
Ich wollte ein kleines Internetcafe mit Kaffe-, Tee- und Kuchenausschank eröffnen, keinen Alkohol!
Eine Gaststättengenehmigung ist ja relativ teuer!
Stimmt das u. a Zitat?, und gilt das auch in S:H?
"Seit dem 1. Juli 2005 ist für Internet-Cafes eine Erlaubnis im Sinne des Gaststättengesetzes nur noch dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll."
Wenn jetzt noch jemand wüßte, wie das rechtlich mit Toiletten bei Sitzgelegenheit (Ansonsten Extra Raum mit Stehtischen) ist, wäre ich voll begeistert!
Wenn jetzt noch jemand wüßte, wie das rechtlich mit Toiletten
bei Sitzgelegenheit (Ansonsten Extra Raum mit Stehtischen)
ist, wäre ich voll begeistert!
Von Gastronomie verstehe ich zwar nichts, aber dennoch sollte klar sein, daß sich unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ohne Toiletten (und zwar blitzsauber und vom Feinsten) kein Gastro-Betrieb erfolgreich betreiben läßt.
das soll ja keine Gaststätte im herkömmlichen Sinne werden (das ist mir zu hoch), Kaffe, Tee und Kuchen gibts ja nur bei Bedarf nebenbei, so als Service…
Wenn Du zum Bäcker gehst und nen Kaffee im Laden trinkst, gibt’s in der Regel auch keine Toiletten!
Ausserdem wäre zumindest eine Toi. vorhanden, ne 2te wäre auch machbar, aber…
das soll ja keine Gaststätte im herkömmlichen Sinne werden
(das ist mir zu hoch), Kaffe, Tee und Kuchen gibts ja nur bei
Bedarf nebenbei, so als Service…
Wenn Du zum Bäcker gehst und nen Kaffee im Laden trinkst,
gibt’s in der Regel auch keine Toiletten!
Der Bäcker macht sein Geschäft in der Hauptsache mit Leuten, die Brötchen und Kuchen kaufen und dann den Laden wieder verlassen. Im Unterschied dazu möchtest Du Deine Kunden möglichst lange im Laden verweilen lassen. Von dem Besucher, der nur einige Sekunden herein schaut, hast Du nichts. Deshalb mußt Du alles vermeiden, was den Besucher zum Verlassen Deines Geschäfts nötigt, z. B. Harndrang und keine ordentliche Toilette in der Nähe.
Ausserdem wäre zumindest eine Toi. vorhanden, ne 2te wäre auch
machbar, aber…
Nein, kein aber. Fehlende Toiletten oder diesbezüglich faule Kompromisse führen zwingend dazu, daß sich niemand längere Zeit in Deinem Geschäft aufhalten kann. Das wäre sogar ein ko-Kriterium für das Geschäft.
Wer kennt sich mit den jetzigen Vorschriften bzgl. des
Gaststättengesetzes aus?
…ich denke mal nur die Leute vom Ordnungsamt und Bauamt bei dir vor Ort… alle anderen Beratungen sind m.E. Schall und Rauch. Auf den Erfahrungsschatz auf den ich hier zurückgreife ist zwar schon 15 Jahre alt aber ich denke da hat sich nichts geändert. Vorschriften und Gesetze gibt es viele - doch wie sie auszulegen sind, entscheiden in erster Instanz immer erst einmal die Leute von der Stadt oder Kreis.
Also sprich mit den Leuten!
Beispiel: zu meiner Zeit beim weltgrössten Getränkehersteller haben Friseure kleine Getränkeautomaten aufgestellt - laut des Getränkekonzerns machte das damals einen Frisiersalon nicht zur Gaststätte , das hatten deren Juristen auch sicherlich geprüft. So weit so gut also hat die haarschneidende Zunft zugegriffen… und dann kommt eines schönen Tages ein netter Mitarbeiter vom Ordnungsamt in solch einen Salon und sagt es ist doch eine Gaststätte… und die wird jetzt aber sofort geschlossen weil sie nicht den Vorschriften entspricht. Kann sein das er unrecht hat - den Weg durch die Instanzen möchte ich aber nicht gehen. Die Zahl der nie in Betrieb gegangen Imbisse, Gaststätten, Restaurants, Diskos usw. hab ich nicht gezählt - es waren aber genung so das es mir in Erinnerung geblieben ist - am Ende war den meisten die Luft ausgegangen.
Das ist in etwa so wie mit den Häusern die du ohne Bauantrag bauen kannst - abreissen ist noch unkomplizierter