Folgender Fall:
Ein Call-by-Call-Anbieter mahnt einen offenen Betrag an. Der Nutzer widerspricht aus begründetem Anlaß u. erklärt schriftlich, die strittige Forderung trotzdem zunächst ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu überweisen u. ausdrücklich ohne Anerkennung von Mahnkosten.
Nach erfolgter Überweisung erklärt der Anbieter, er habe die Zahlung vorrangig mit Mahnkosten verrechnet und mahnt wiederum die Hauptforderung an mit zusätzlichen, unverschämt hohen, Mahngebühren.
Der Nutzer hält das Vorgehen des Anbieters schlicht für rechtswidrig, nachdem ihm vor Überweisung klar erklärt wurde, daß eine Zahlung ohne Anerkennung von Mahnkosten erfolgen werde.
FRAGE: Wie sollte der Nutzer gegenüber diesem dubiosen Anbieter weiter verfahren?
nach den AGB’s werden die Zahlungen auf Kosten und Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet; mit Unterzeichnung des Vertrages sind die AGB*s erst einmal wirksam.
Es ist nicht berichtet, was der „begründete Anlass“ des Kunden ist, so dass hier keine wesentlichen Hinweise erteilt werden könnten, denn dazu wären die Möglichkeiten zu vielfältig; vielleicht einmal die Gründe posten,
nach den AGB’s werden die Zahlungen auf Kosten und Zinsen und
dann auf die Hauptforderung verrechnet; mit Unterzeichnung des
Vertrages sind die AGB*s erst einmal wirksam.
ach Du weißt welcher Anbieter gemeint ist und kennst demzufolge dessen AGB?
ist von einer Verrechnung von Zahlungen keine Rede.
Reimst Du Dir das wiedereinmal zusammen?
Warum frägst Du nicht einfach nach, wenn etwas unklar ist?
So hilft Deine Antwort niemanden, im Gegenteil.
Es ist nicht berichtet, was der „begründete Anlass“ des Kunden
ist, so dass hier keine wesentlichen Hinweise erteilt werden
könnten, denn dazu wären die Möglichkeiten zu vielfältig;
vielleicht einmal die Gründe posten,
Warum? Wenn der UP sagt es gibt einen begründeten Anlass, dann ist davon auszugehen, daß es einen begründeten Anlaß gibt.
Hallo,
alle Antworten sind bisher leider nicht hilfreich.
§ 367 BGB ist bekannt. Es geht aber nur darum, daß Zahlung unter einer klaren Bedingung erfolgte, die der Anbieter nach Auffassung des Nutzers hinterher nicht einfach willkürlich zu seinen Gunsten ändern kann. Zutreffend?