Call-by-call rechnung aus 2005

hallo ihr Lieben,

folgende Annahme: es kommt eine Mahnung mit einer Forderung von call-by-call-Gebühren iHv 5-Euro-quetsch aus Juli 2005, also 5,5 Jahre alt.
Es könnte durchaus sein, daß diese Gebühr tatsächlich angefallen ist, es lässt sich nur nicht mehr prüfen mangels Datenspeicherung.

Das Unternehmen, das die Forderung beitreiben will, heisst ACOREUS und treibt für YELLEX bzw MEDIAWAYS ein. Laut www-Recherche wird vor diesem Unternehmen bereits gewarnt, es handelt sich möglicherweise um ein so eine Art Abzocke oder Scheinfirma, aber nicht wirklich gesichert.

  • Könnte es ein Fehler sein, die 5 Euro zu überweisen? Tritt man da erst was los damit?

  • Soll man auf die Verjährung hinweisen (steht so auf beim Verbraucherschutz) oder ist es schädlich, mit einer Reaktion seine Kenntnis und Adresse zu bestätigen?

Wie gesagt stammt die Forderung aus der Zeit nach einem Umzug und könnte uU. echt sein.
Wenn man die Firmennamen gugelt, ergibt sich aber eher ein Bild, dass es sich um eine Mahnwelle, ein Massenschreiben handelt.

Wie würdet Ihr reagieren?

lG Georg

Hallo!

Wie würdet Ihr reagieren?

Gar nicht, so lang kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Und wenn der kommen sollte: fristgerecht Widerspruch einlegen.

Dann sollen diese Witzbolde ruhig klagen.

Gruß
Christian

Ich persönlich würde zunächst erst einmal nicht reagieren.
Die Forderung ist sicherlich verjährt (außer es gelten aufschiebende Faktoren, die Du hier nicht erwähnt hast) - und darauf musst Du eine auf’s Mahnwesen spezialisierte Firma/Kanzlei sicher nicht hinweisen.

Aber spätestens wenn ein (gerichtlicher) Mahnbescheid eingeht, musst Du aktiv werden, damit kein Vollstreckungsbescheid erlassen wird.
Wobei es wohl sehr unwahrscheinlich ist, dass wegen dem von Dir genannten Kleinstbetrag ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt wird.

Unter dem Aspekt, denen keine persönlichen Daten preiszugeben, nicht auf die Mahnung zu antworten ergibt aber die Frage: Warum solltest Du denen bei einer Antwort etwas preisgeben, was die nicht schon längst wissen?
Die aktuelle Adresse scheinen die ja noch zu haben, sonst währe die Mahnung nicht an Dich zugestellt worden.

Wichtig:
Mahnung != Mahnbescheid.
Die Mahnung schickt Dir der (vermeintliche) Gläubiger - der kann prinzipiell anmahnen was er für richtig hält oder wo er meint Ansprüche gegen Dich zu haben.

Der (gerichtliche) Mahnbescheid geht einem Vollstreckungsbescheid voraus, so ihm nicht wirksam widersprochen wird.
(Ein Widerspruchsformular sollte einem gerichtlichen Mahnbescheid beiliegen.)
Das Gericht prüft nicht die Rechtmässigkeit der Forderung des Gläubigers.

hallo,

Die Forderung ist sicherlich verjährt (außer es gelten
aufschiebende Faktoren, die Du hier nicht erwähnt hast)

die ich auch nicht kenne, da es natürlich nur ein fiktiver Fall ist :smile:
…der Umzug vielleicht - 5 Jahre nicht zustellbar ??? keine Ahnung was da gewesen sein könnte

Unter dem Aspekt, denen keine persönlichen Daten preiszugeben,
nicht auf die Mahnung zu antworten ergibt aber die Frage
Warum solltest Du denen bei einer Antwort etwas preisgeben,
was die nicht schon längst wissen?

Die von denen erhoffte Aufschiebende Wirkung vielleicht?

Könnte es sein, dass eine Reaktion durch Überweisung des Mini-Betrages eben genau diese Aufschiebende Wirkung der Verjährung hätte …
(P.S. vorher vergessen:smile: …um dann wesentlich höheren Kosten für 5,5 Jahre Mahnverfahren Tür und Tor öffnen???

Gruss
und Danke schonmal

Hallo,

hab heute ebenfalls eine Forderung dieser Fa. bekommen! Auch aus dem jahr 2005. Werd nicht drauf antworten, und mal schauen was passiert.

erledigt
hi,

hat sich schon wieder erledigt.

Bei weiteren www Recherchen stellt sich dieser Fall als neue Auflage einer uralten Mahnwelle, als waschechte Luftnummer heraus. Bestens bekannt seit vielen Jahren.

1.) entweder gar nicht reagieren. Ist wohl der beste Ansatz weil keine Minute Schreibaufwand wert

oder

2.) falls man zu den Dünnhäutigen unserer heutigen Gesellschaft gehört, kann man einen Brief hinschicken mit dem Inhalt:
„falls sie sich noch einmal bei mir melden oder irgendwelche Art von Schreiben oder Forderungen oder Androhungen schicken oder irgendetwas anderes, was mich Zeit kosten könnte, werde ich ein Straf- und zivilrechtliches Verfahren gegen Sie in Gang setzen …bla bla…“

etwa gleichbedeutend mit
3.) „ätsch - verjährt!“ draufkritzeln und zurückschicken
was aber den Nachteil hat, dass man damit den Empfang und die Richtigkeit der Kontaktdaten preisgibt

und - sofern es sich nicht um den vollautomatischen Drohbrief-Versand-Ablauf handelt sondern - wenn der Brief tatsächlich von jemandem geöffnet wird, hat man (vielleicht) eine gewisse Chance, sich dem anschliessenden - ebenfalls automatisch ablaufenden - Inkasso-Schmarrn zu entziehen. Jedenfalls hat das bei mir einmal so funktioniert (als ich so etwas noch ernstgenommen habe).

Wichtig ist hier nur unterscheiden zu können, ob es sich um etwas echtes ernstes handelt (zB Urheberrecht…) oder nur eine Abzockmasche ist. Dies hier ist eine uralte Masche

Es werden also die üblichen Drohbriefe folgen, oder wie man hört, Drohanrufe, bis zur Androhung von rechtlichen Schritten die aber letztendlich nie erfolgen, also

—&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:apierkorb

Meine Einschätzung der Masche ist die, dass es eben NICHT bei dem Minibetrag bleibt, sondern nach Begleichung der ersten Forderung dann eine höhere Forderung über Inkassokosten kommt

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