Callcenter

Hi,

mal angenommen jemand hat einen nebenjob (auf selbstständigkeit) in einem callcenter.
Der arbeitsablauf ist folgendermaßen: mo-do mit jeweils einer vierstündigen vormittags- und einer vierstündigen nachmittagsschicht; fr nur eine 6stündige schicht.
Diese schichten können von den mitarbeitern für die jeweils nächste woche „gebucht“ werden…
Das läuft je nach andrang mal mehr mal weniger erfolgreich.

Nun nehmen wir mal an, es kommt nun häufiger vor, daß man plötzlich ganz ohne schicht (also ohne arbeit und somit auch ohne kohle) dasteht.

Im einstellungsgespräch (das im übrigen mE auch den arbeitsvertrag darstellt) wurde gesagt, daß die firma von einem schon mind. 2 schichten/woche erwartet. Darauf wurde in einer email später (allerdings anderer zusammenhang) auch nochmal hingewiesen.

Sehe ich das richtig, daß die absprache in dem einstellungsgespräch eine vertragsabsprache darstellt und diese durchaus auch auf gegenseitigkeit beruhen muss???
Kann man sich gegen diese personalplanung wehren???

Dankbar für alle sachdienlichen hinweise

LG Alex:smile:

Hi Alex,

ich arbeite in nem CallCenter und da steht es auch im Arbeitsvertrag drinnen, das ich wechsel-schichten hab.
Schau doch einfach mal in deinen Papieren nach bzw. Informier Dich bei deinem Betriebsrat, die können aber dann genaueres sagen.

Gruß

BlueSin

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Hi!

ich arbeite in nem CallCenter und da steht es auch im
Arbeitsvertrag drinnen, das ich wechsel-schichten hab.
Schau doch einfach mal in deinen Papieren nach bzw. Informier
Dich bei deinem Betriebsrat, die können aber dann genaueres
sagen.

Da es eine selbständige Tätigkeit ist, wird kein BR existieren - und wenn doch, dann hätte er mit den Freiberuflern nichts zu tun!
Auch ein Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinne existiert nicht!

LG
Guido

Hi!

mal angenommen jemand hat einen nebenjob (auf
selbstständigkeit) in einem callcenter.

Nette Geschichte! Da kann man sich vermutlich mit dem Thema Scheinselbständigkeit austoben…

Nun nehmen wir mal an, es kommt nun häufiger vor, daß man
plötzlich ganz ohne schicht (also ohne arbeit und somit auch
ohne kohle) dasteht.

Das ist das Risiko eines Selbständigen!

Im einstellungsgespräch (das im übrigen mE auch den
arbeitsvertrag darstellt)

Vermutlich stellt das garantiert keinen Arbeitsvertrag dar, da es sich eben nicht um eine Anstellung sondern um eine selbständige Tätigkeit handelt!

Sehe ich das richtig, daß die absprache in dem
einstellungsgespräch eine vertragsabsprache darstellt und
diese durchaus auch auf gegenseitigkeit beruhen muss???

Von Einstellungsgesräch kann man hier nicht reden!
Dass es ein Vertrag ist, der geschlossen wurde, ist vermutlich aber unstrittig! Einzig die vertraglichen Grundlaghen sind bei einem mündlichen Vertrag eher schwer zu beweisen…

Kann man sich gegen diese personalplanung wehren???

Von Personalplanung kann man eigentlich nicht sprechen -> Selbständigkeit…

Wenn Du beweisen kannst, dass Dir eine gewisse Anzahl an Auftragsstunden zugesichert wurde, kannst Du auch auf Einhaltung des Vertrags bestehen.

Da es nicht Arbeitsrecht im eigentlichen Sinne ist, halte ich mich mit meinen Äußerungen mal bewusst zurück. Da sollen sich lieber andere zu äußern. Nur, dass mir das Unternehmen jetzt schon reichlich suspekt erscheint muss ich Dir einfach mal mitteilen…

LG
Guido

Mh in welcher Hinsicht Freiberuflicher Mitarbeiter ?
Darüber hab ich hier leider nix gefunden, deshalb bin ich von dem Fall ausgegangen : Vorstellungsgespräch & Angestelltenverhältniss.

Das es bei Freiberuflichen anders is - k.a. Bei mir isses auch so, das ich Festangestellt bin, Vorgespräch hatte ( wie auch von Alex beschrieben ), deshalb auch die Info zum Antrag & Betriebsrat

Gruß

Blue

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Hi!

Mh in welcher Hinsicht Freiberuflicher Mitarbeiter ?

Keine Ahnung!
Aber er schreibt:
mal angenommen jemand hat einen nebenjob (auf selbstständigkeit) in einem callcenter.

Das es bei Freiberuflichen anders is - k.a. Bei mir isses auch
so, das ich Festangestellt bin, Vorgespräch hatte ( wie auch
von Alex beschrieben ), deshalb auch die Info zum Antrag &
Betriebsrat

Das macht den Unterschied aus zwischen (zumindest halbwegs) seriös und (zumindest zweifelhaft) unseriös!

Es gibt mittlerweile leider nicht wenige Unternehmen, die Leute lieber als Freiberufler einstellen, damit das sehr strenge Arbeitsrecht nicht greift (wobei der Schuss unter Umständen nach hinten losgehen kann -> Eismann war da ein sehr schönes Beispiel [Google mal nach Eismann und Scheinselbständigkeit])…

LG
Guido

nachtrag
Hi nochmal,

es soll gar nicht so sehr um die selbstständigkeit gehen.
Es gibt keinen BR und genügend andere mitarbeiter (eher studentische), die dasselbe problem haben. Ferner ist es dort usus, daß keinschriftlicher vertrag abgeschlossen wird.

Die frage sollte darauf hinauslaufen, ob eine absprache im einstellungsgespräch für beide seitend bindend ist (im sinne eines vertrages). Hier wurde nämlich explizit erwartet, daß man als mitarbeiter mind. 2 schichten/woche übernimmt.
Das wurde später auch nochmal nachdrücklich mitgeteilt. U.a. mit der androhung, daß bei zu wenig nachfrage seitens der mitarbeiter u.U. personelle konsequenzen gezogen werden.
Hier liegt für mich der eigentliche knackpunkt. Kann man als arbeitgeber auf einhaltung dieser „klausel“ bestehen ohne, daß der arbeitnehmer seinerseits da auch einen anspruch auf seine mind. 2 schichten ableiten könnte???

LG Alex:smile: