Hallo zsm.
Meine Mutter hat sich einen Vertrag von der Telekom andrehen lassen. Der mann meinte da wir ja schon lange Kunden sind, würden wir unseren Internet Vertrag 10 euro künstiger bekommen und obendrein noch eine Simkarte kostenos dazu. Wie ihr euch denken könnt war die simkarte zwar kostenlos aber an einem monatlichen vertrag der uns 20 euro kostet gebunden.
Meine frage also, was tun?
zahlung einstellen? und welche kosten enstehen dann?
sofort anwalt einschalte? oder hab ich da keine chance?
Also Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen. Da kam dann nichts schriftliches (was man sich dann nicht durchgelesen hat)? Erzähl mal genau wie es nach dem telefonat weiterging.
Off topic.
Ich frage mich warum dieses Call-Center-Unwesen (plus Hausierertum an Haustüre) nicht endlich verboten wird.
Werde auch ständig belästigt.
Gruß Michael
Hallo Sydne,
ich frage mich, warum du Kasis Antwort, die nur eine Nachfrage enthält, als „Beste Antwort“ ausgewählt hast (Stand: 26.4.2016, 23 Uhr), wenn es sonst nur eine Off-Topic-Antwort gibt.
Traust du diesem Forum keine besseren Antworten zu?
Gruß
Pandus
Du hast aber schon gelesen, daß die Leute bei der Telekom schon lange Kunden sind, oder? Mal ganz davon abgesehen, daß dort nicht steht, ob die Dame nicht selbst bei der Telekom angerufen hat (wegen was auch immer) oder nicht.
Pöbelst Du auch immer rum, wenn Dir ein Kellner noch ein Glas Wein oder einen Nachtisch anbietet?
Der Vergleich hinkt.
Wenn der Kellner vorbeikommt und fragt, ob ich noch ein Bier möchte, weiß ich genau, was auf micht zukommt.
Wenn z.B. die Telekom anruft, will sie mir ein neues Produkt verkaufen.
Dessen Vor- und Nachteile lassen sich i.d.R. während eines Telefonats nicht vollständig überblicken.
Da sehe ich einen gravierenden Unterschied.
Gruß
Dirk
Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man dem Vertrag nicht zustimmen. Außerdem kann man das Gespräch auch jederzeit beenden. Wenn man sich dazu auch nicht in der Lage sieht, sollte man sein Telefon abschaffen und/oder sich einen Betreuer zulegen.
Ich wollte jedenfalls darauf hinaus, daß es völlig normal und auch erlaubt ist, in einer bestehenden Kundenbeziehung Kontakt zum Kunden aufzunehmen und ihm Vertragsänderungen oder -Erweiterungen anzubieten. Dies gilt erst recht, wenn der Kunde von sich aus beim Unternehmen anruft. Das Beispiel mit dem Kellner diente nur der Veranschaulichung hinsichtlich des Belästigungs-Themas.
Im übrigen ist es kein Problem, beim Anbieter zu hinterlegen, daß man keine unbestellten Anrufe wünscht.
Davon war in dem UP nicht die Rede.
Lies einfach meinen ersten Artikel noch einmal - gründlich.
Hallo,
bei einem Großkonzern Kunde zu sein, dürfte kein Freibrief für Belästigung sein. Dirk_Mq hat das richtig beschrieben.
Gruß Michael
Wenn man so empfindlich ist, sollte man der Geschäftswelt entsagen. Wie ich erwähnte, ist es sowohl normal als auch erlaubt, dem Kunden innerhalb einer bestehenden Kundenbeziehung Angebote zu machen - erst recht, falls der Kunde selbst angerufen hat, wie ich bereits ebenfalls erwähnte (was wir natürlich wissen).
Grundsätzlich kann man nicht explizit angeforderten Anrufen auch grundsätzlich und dauerhaft widersprechen. Gerade die von Dir erwähnten Großkonzerne (wobei Konzerne keine Rechtspersönlichkeit haben und somit auch keine Verträge abschließen können, aber das nur nebenbei) halten sich in aller Regel auch daran.
vielleicht, weil man ohne die antwort auf diese rückfrage keine bessere antwort geben kann und kasis rückfrage damit automatisch die zumindest bislang beste antwort ist?
ich frage mich übrigens viel mehr, warum die rückfrage nicht beantwortet wird, obwohl man sie ja notwendigerweise gelesen haben muss.
nunja - problem der fragestellerin.
Natürlich ist es so richtig.
Hallo,
wenn die betroffene Person auf die schrifliche Auftragsbestätigung nicht reagiert hat und die 14-tägige Widerrufsfrist um ist, dann wird es wahrscheinlich schwierig.
In solchen Fällen die Zahlung einzustellen ist meist die dümmste Idee, da nur weitere Kosten auflaufen, aber auch ein Anwalt kostet.
Man könnte zunächst versuchen mit dem Vertragspartner zu einer gütlichen Einigung zu gelangen oder alternativ mal bei der Bundesnetzagentur Rat suchen Bundesnetzagentur
LG
Petra