CallYa Prepaid Karte als Betriebsausgabe

Hallo,

angenommen Mr. X, Freiberufler, will Kosten senken und kündigt daher seinen D2-Mobilfunkvertrag und stellt ihn auf CallYa (Prepaid) um.

Bislang wurde anhand der Einzelverbindungsnachweise die 100%ige berufliche Nutzung nachgewiesen.

Dies ist bei CallYa nicht möglich, da keine Verbindungsnachweise ausgegeben werden. Es können nur die Kosten für die Aufladekarten verbucht werden.

Würde etwas sinnvoll dagegen sprechen, diese als Betriebsausgaben in die GUV zu buchen?

Zumal wenn noch ein privates Handy mit Mobilfunkvertrag besteht, das nachweislich (und mit höheren Ausgaben als das rein berufliche CallYa-Handy) für die private Telefonie genutzt wird?

Gibt es dazu schon Exempel?

Vielen Dank im voraus
und viele Grüße

Mark

Hallo Mark,

das ist kein Problem.

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, und das schint hier der Fall zu sein.

Vor allem, weil nachgewiesen werden kann, dass ein „privates“ Handy existiert.

Das FA wird nix dagegen haben, wenn die Betriebsausgaben reduziert werden, das sichert höhere Steuereinnahmen :smile:

Petz

Hallo Petz,

danke für die Antwort - doch:

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb
veranlasst sind, und das schint hier der Fall zu sein.

Muss die betriebliche Veranlassung nicht nachgewiesen werden?

Wie wäre das machbar ohne Rufnummernnachweis?

Oder nimmt es das FA bzw. später evtl. mal ein Prüfer nicht so genau?

Viele Grüße
Mark

Muss die betriebliche Veranlassung nicht nachgewiesen werden?

hi,

naja, glaubhaft. und da du vorher per vetragshandy betriebsausgaben von X nachweisen konntest, sollte es nun kein problem sein, wenn es sogar weniger wird.

gruss vom

showbee

hinweis:
hi,

in den call-ya karten quittungen ist KEINE vorsteuer enthalten. da man hier nur einen „gutschein“ zur nutzung kauft, fällt im zeitpunkt des kaufs noch keine vorsteuer an. erst bei nutzung des guthabens, erfolgt eine dienstleistung seitens des netzbetreibers. erst mit dem zeitpunkt kann eine vorsteuer ausgewiesen werden. insoweit kann man (wenn man auf die VoSt nicht verzichten) will, erst nach abtelefonieren einen beleg vom betreiber (nicht verkäufer der karte) verlangen.

i.d.R. ist der umstand aber sehr groß und rechtfertigt nicht die ersparnis.

gruss vom

showbee