angenommen Mr. X, Freiberufler, will Kosten senken und kündigt daher seinen D2-Mobilfunkvertrag und stellt ihn auf CallYa (Prepaid) um.
Bislang wurde anhand der Einzelverbindungsnachweise die 100%ige berufliche Nutzung nachgewiesen.
Dies ist bei CallYa nicht möglich, da keine Verbindungsnachweise ausgegeben werden. Es können nur die Kosten für die Aufladekarten verbucht werden.
Würde etwas sinnvoll dagegen sprechen, diese als Betriebsausgaben in die GUV zu buchen?
Zumal wenn noch ein privates Handy mit Mobilfunkvertrag besteht, das nachweislich (und mit höheren Ausgaben als das rein berufliche CallYa-Handy) für die private Telefonie genutzt wird?
Muss die betriebliche Veranlassung nicht nachgewiesen werden?
hi,
naja, glaubhaft. und da du vorher per vetragshandy betriebsausgaben von X nachweisen konntest, sollte es nun kein problem sein, wenn es sogar weniger wird.
in den call-ya karten quittungen ist KEINE vorsteuer enthalten. da man hier nur einen „gutschein“ zur nutzung kauft, fällt im zeitpunkt des kaufs noch keine vorsteuer an. erst bei nutzung des guthabens, erfolgt eine dienstleistung seitens des netzbetreibers. erst mit dem zeitpunkt kann eine vorsteuer ausgewiesen werden. insoweit kann man (wenn man auf die VoSt nicht verzichten) will, erst nach abtelefonieren einen beleg vom betreiber (nicht verkäufer der karte) verlangen.
i.d.R. ist der umstand aber sehr groß und rechtfertigt nicht die ersparnis.