Cam am Fenster

hallo, Wissende,
hab wieder mal eine Frage:

Ist es erlaubt, eine cam, z.B. am Fenster einer Wohnung, anzubringen, wenn:

  • Cam nur auf eigenen Parkplatz ausgerichtet ist
  • keine Passanten oder Besucher abgebildet werden.

Was spräche dagegen?

  • Bräuchte man eine Genehmigung und wenn ja, von wem?
  • Müsste z.B. eine Information (dass eine Cam installiert ist bzw. wohin sie zeigt o.ä.) angegebracht werden und wenn ja, wo?

Danke
Gruß
B_engl

Hallo b engl,

Ist es erlaubt, eine cam, z.B. am Fenster einer Wohnung,
anzubringen, wenn:

  • Cam nur auf eigenen Parkplatz ausgerichtet ist
  • keine Passanten oder Besucher abgebildet werden.

Warum willst du immer dein Auto sehen?

  • Bräuchte man eine Genehmigung und wenn ja, von wem?
  • Müsste z.B. eine Information (dass eine Cam installiert ist
    bzw. wohin sie zeigt o.ä.) angegebracht werden und wenn ja,
    wo?

Kann mir nicht vorstellen, daß daß nicht erlaubt und/oder genehmigungspflichtig ist, es sei denn, du machst die Bilder öffentlich.
Jeder kann ja auch am Fenster sitzen und den ganzen Tag auf der Straße Passanten filmen.

Gruß Heinz

Hallo,

sofern der Parkplatz sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet, brauchst du dafür keine Genehmigung…wenn doch,dann kommt es auf das Bundesland an,wo sich der Parkplatz befindet…

Hallo,

Jeder kann ja auch am Fenster sitzen und den ganzen Tag auf
der Straße Passanten filmen.

Ja, er KANN es, aber das heißt nicht, dass er es auch DARF.
Schon das bloße Fotografieren bzw. Filmen, kann das Recht am eigenen Bild verletzen.

Gruß, trobi

Hallo trobi,

Jeder kann ja auch am Fenster sitzen und den ganzen Tag auf
der Straße Passanten filmen.

Ja, er KANN es, aber das heißt nicht, dass er es auch DARF.
Schon das bloße Fotografieren bzw. Filmen, kann das Recht am
eigenen Bild verletzen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Jeder kann auf belebten Plätzen etc. fotografieren, für seine eigene Freude, nur veröffentlichen darf er es nicht. Sonst gäbe es wohl keine Urlaubsfotos mehr!
Im Übrigen gilt ja noch ein Passus für Straßenszenen - im Fernsehen kannst du jede Menge Szenen mit unbeteiligten Passanten sehen, deren Genehmigung zur Veröffentlichung nie eingeholt wurde.

Gruß Heinz

Das ist so nicht ganz korrekt. Jeder kann auf belebten Plätzen
etc. fotografieren, für seine eigene Freude, nur
veröffentlichen darf er es nicht. Sonst gäbe es wohl keine
Urlaubsfotos mehr!

Genau das ist eben ein weit verbreiteter Irrtum.
Das „Recht am eigenen Bild“ bezieht sich bereits auf den Akt des Fotografierens als solchen, es ist keineswegs erst beim Veröffentlichen betroffen.

Damit sage ich nicht, dass Fotografieren immer ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig ist. Es kommt hier - wie so oft im Recht - auf eine Interessensabwägung im Einzelfall an.

Beim oben genannten Beispiel, dass jemand ständig aus seinem Fenster in der Nachbarschaft herumfilmt, dürfte diese aber zugunsten der Betroffenen ausfallen. Das ist dann eben nicht erlaubt.

Gruß, trobi

Hallo trobi,

kann ich mir so nicht recht vorstellen, dann könnten ja Fotos, auf den Menschen zu sehen sind, gar nicht mehr gemacht werden. Und erst recht die vielen Aufnahmen bei Dokumentarfilmen oder aktuellen Nachrichten, bei denen viele unbeteilgte Leute im Bild zu sehen sind. Welche Abwägung gilt da?

Gruß Heinz